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Zivilbeamte im „schwarzen Block“ bei G20Polizisten dürfen sich vermummen

Polizisten sollen sich vermummt in die „Welcome to Hell“-Demo vor dem G20-Gipfel in Hamburg eingereiht haben. Vor Gericht schweigt ein Beamter.

Was sehen wir: vermummte Autonome oder vermummte Zivilpolizisten? Offenbar beides Foto: dpa

HAMBURG taz | Der Polizist hielt dicht. Im G20-Verfahren gegen einen mutmaßlichen Flaschenwerfer verweigerte ein sächsischer Beamte am Donnerstag vor dem Hamburger Amtsgericht gleich mehrfach die Antwort auf brisante Fragen des Vorsitzenden Richters und der Verteidigung. Er bezog sich dabei auf eine nur „eingeschränkte Aussagegenehmigung“ seines Dienstherrn, die jede Preisgabe „polizeilicher Einsatztaktiken“ ausdrücklich nicht umfasse.

So blieb auch weiter offen, ob der Beamte und drei seiner sächsischen KollegInnen sich als „Tatbeobachter“ in Zivil vermummt unter die „Welcome to Hell“-Demonstranten am Vorabend zum G20-Gipfel gemischt hatten. Sein Kollege Florian D. hatte vergangene Woche dem Gericht zugegeben, dass er sich dunkle Kleidung angezogen und sich ein schwarzes Tuch „bis unter die Nase“ gezogen hatte. Seine drei KollegInnen hätten sich ebenfalls vermummt, um im „schwarzen Block“ nicht weiter aufzufallen.

Wenn sich Polizeibeamte unter die DemonstratInnen gemischt haben, wirft das auch ein anderes Licht auf das Vorgehen der Polizei. Denn die Vermummung von Teilen der DemonstrantInnen – ein Straftatbestand – diente ihr als Begründung, die Demo gar nicht erst losgehen zu lassen. Obwohl nach Aufforderung von Einsatzführer Joachim Ferk viele DemonstrantInnen ihre Vermummung ablegten, ließ dieser die Demo nicht marschieren und verwies auf TeilnehmerInnen, die ihr Gesicht immer noch verdeckten.

Seit der Zeugenaussage von Florian G. steht nun im Raum, dass Polizeibeamte der Polizeiführung durch ihr Verhalten selbst die Begründung lieferten, gegen die Demonstration mit Wasserwerfern, Pfefferspray und Schlagstockeinsatz vorzugehen. Anschließend kam es zu heftigen Straßenschlachten zwischen G20-Gegnern und der Polizei – mit vielen Verletzten auf beiden Seiten.

Wenn sich Beamte unter die DemonstrantInnen gemischt haben, wirft das auch ein anderes Licht auf das Vorgehen der Polizeiführung

Am Donnerstag vor Gericht erschien der Beamte verkleidet: mit Perücke, Fensterglas-Brille und Vollbart. Er erklärte, sein Dresdner Einsatzführer habe ihn am Mittwoch noch einmal ausdrücklich auf seine Aussagebeschränkung hingewiesen. Doch das sei unnötig gewesen, denn ihm sei immer gegenwärtig, auf welche Fragen er antworten dürfe und auf welche nicht. Er sei „verärgert“ darüber, dass sein Kollege während seiner Vernehmung offensichtlich „über die Aussagegenehmigung hinausgegangen“ sei. Dass dessen Aussagen zur Vermummung aber inhaltlich falsch gewesen seien, sagte er nicht.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft sieht keinen Grund für Ermittlungen gegen verdeckte Ermittler unter den DemonstrantInnen. „Wir haben das geprüft“, sagte Oberstaatsanwältin Nana Frombach. Im Einsatz befindliche Polizeibeamte fielen nicht unter das Versammlungsgesetz, weil sie keine Teilnehmer der Demonstration seien. Sie seien aus anderen Gründen anwesend.

Verteidiger Uwe Maeffert kritisierte dagegen, dass eine Beteiligung von Polizisten an Straftaten, die dann auch noch zur Auflösung einer Demonstration führen, „eine gravierende Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze“ darstelle. Maeffert bezeichnet das Mauern der Polizei als ein „Verfahrenshindernis“. Wenn die „Geheimhaltung des Staates“ Vorrang vor der Aufklärung von Straftaten habe, müsse man das offen sagen, so der Strafverteidiger.

Vermummung im G20-Sonderausschuss

Die mögliche Vermummung von Zivilpolizisten während der Demo wird den G20-Sonderausschuss beschäftigen. Für die innenpolitische Sprecherin der Linken, Christiane Schneider, kann der Einsatz aber deutlich mehr bedeuten: „Wenn sich die Polizisten vermummt haben, geht damit auch einher, dass sie andere TeilnehmerInnen zu Straftaten aufgerufen haben könnten“, sagt sie dem Hamburger Abendblatt.

Ähnlich sieht das der Kriminologe Thomas Feltes. „Es ist ein großes Problem, wenn verdeckte Ermittler als Agents Provocateurs selbst Straftaten begehen oder sie mit ermöglichen“, sagte er der Zeit.

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9 Kommentare

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  • Das es sogenannte "Anheizer" in den Reihen z.B. der Bereitschaftspolizei gibt, ist ein offenes Geheimnis. Ein Bekannter, der dort aktiv im Dienst ist, hat dies bestätigt. Deren einzige Aufgabe ist das Eskalieren lassen. Mir wurde richtiggehend schlecht als er erzählte, das er sich auf Einsätze z.B. auf Demos oder auf Fußballspielen, bei denen die Fans bekanntermaßen eher links sind (wie Pauli), schon darauf freue, wieder Mal "austeilen zu können". Demnach sollte man diese Möglichkeit durchaus ins Auge fassen. Abwegig jedenfalls ist die Vorstellung beileibe nicht.

  • Erinnern wir uns an das Celler Loch. Ein CDU-Ministerpräsident mit Namen Ernst Albrecht und einer Tochter, die heute als Flinten-Uschi bestens bekannt ist, lässt vom Verfassungsschutz ein Loch in die Mauer der JVA Celle sprengen. Motiv: diese terroristische Straftat soll der RAF bzw. denen nahestehenden Gruppierungen in die Schuhe geschoben werden.

     

    Dann ist es nicht ungewöhnlich, wenn Polizisten als agents provocateurs Straftaten begehen und diese zugleich vereiteln wollen.

     

    In der Tat nahm mit der schrägen Inthronisation von Ernst Albrecht zum Landesfürsten die politische Verwahrlosung und moralische Verkommenheit ihren Anfang.

     

    Worin unterscheiden sich Politiker von Kriminellen?

     

    Kriminelle können bestraft werden. Politiker werden ausgezeichnet und deren Untaten sind plötzlich nicht mehr im Internet zu finden, sobald das Staatsbegräbnis erfolgt ist.

  • Bei den "Krefelder Krawallen" sind die Polizeiprovokateure noch mit hölzernen Dachlatten auf ihre Kollegen los gegangen. In HH reicht schon ein Taschentuch im Gesicht. Bald genügt schon ein diffuses Gefühl einer Bedrohung um gewaltsam gegen Demonstranten vorzugehen. Dann kann man sie auch gleich noch über Monate inhaftieren, womöglich wird in der Haft eine Psychose festgestellt dann greift auch noch die neue Psychatriegesetzgebung.

  • Na Servus - ich les wohl nicht richtig!

     

    ”Polizisten dürfen sich vermummen“

     

    (ist die Auffassung der StA HH!;)(

     

    Ansonsten - Sollte solche mit Verlaub

     

    Besoffski-Journaille - LÜGT - et al. &

    Oli of Olaf I. Budde & Co. überlassen bleiben!

     

    kurz - Ich glaub - es hackt!

  • Aussagebeschränkung? Krank!

    das ist Justizbehinderung.

     

    Wahrscheinlich haben diese Verbrecher in Uniform auch die Flaschen / Steine geworfen. Denen traue ich inzw. alles zu

  • Und woher wissen wir das die prügelnden Polizisten nicht verkleidete Demonstranten waren? Nichts ist sicher alles kann sein.

  • Woher wissen wir, dass unter den "Vermummten" tatsächlich Demonstranten waren und nicht auschschließlich Polizisten?

  • Mindestens ein Nazi wurde beim Plündern im REWE festgenommen, der angeblich nur fotografieren wollte...

    Vermummte Polizisten als Provokateure ?

     

    Hurra Doitschland!

    • @amigo:

      der NSU hat Support vom Verfassungsschutz und bei G20 randalieren Beamte im Staatsauftrag. Passt doch.