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Zeugenvernehmung im NSU-ProzessDie Spur der Mordwaffe

Schon 2006 meldete sich beim BKA ein Tippgeber, der entscheidende Infos zur Tatwaffe hatte. Dort glaubte man ihm nicht. Jetzt sagt der mutmaßliche Importeur aus.

Die Tatwaffe aus Tschechien wurde im Brandschutt in Zwickau gefunden. Bild: dpa

HAMBURG taz | Im Saal A 101 des Münchner Oberlandesgerichts könnte am Dienstag großes Schweigen herrschen. Als einzigen Zeugen hat der Strafsenat für den 134. Verhandlungstag im NSU-Prozess Jürgen L. geladen, einen früheren Freund und Jugendhaft-Kollegen von Uwe Böhnhardt. Er soll aussagen, woher die Česká 83, Kaliber 7,56 mm Browning, stammte – jene Waffe mit Schalldämpfer, die die Rechtsterroristen laut Anklage nutzten, um neun Menschen zu töten.

Jürgen L. war schon mal im vergangenen November geladen, wollte damals aber keine Aussage machen, um sich nicht den Vorwurf der Beihilfe zu der Mordserie einzuhandeln. Dabei wäre seine Aussage spannend. Denn wenige Aspekte der NSU-Affäre illustrieren so deutlich das Versagen der Ermittlungsbehörden wie die vergebliche Suche nach der Česká.

Mit einer eigenen Ermittlergruppe, der „EG Česká“, hatte das BKA der Waffe nachgespürt. Sie war an jedem Tatort der Mordserie benutzt worden: zuerst 2000 bei der Erschießung Enver Simseks in Nürnberg, zuletzt 2006 bei Halit Yozgat in Kassel.

Auf seiner Suche landete das BKA 2007 in der Schweiz. Ein Jahr zuvor hatte sich der Deutsche Lothar M. beim BKA gemeldet und auf den Schweizer „Generalimporteur“ der Česká verwiesen, die Firma Jan Luxik. Für den Schalldämpfer verwies er auf die Firma Schläfli & Zbinden. Ganze 15 Mal soll sich Lothar M. 2006 und 2007 beim BKA gemeldet haben, heißt es im Abschlussbericht des NSU-Bundestagsuntersuchungsausschusses – wegen „der hohen Belohnung“.

Die Ermittler sahen in dem Tippgeber allerdings nur einen Verschwörungstheoretiker. In einem BKA-Vermerk vom 6. August 2006 heißt es: „vermutlich ein Spinner“. 2007 überprüfte die Behörde dann doch die Hinweise des „Spinners“ – und landete einen Volltreffer: Über Luxik und Schläfli & Zbinden kamen sie auf den Schweizer Waffenhändler Anton G.

Ermittler streiten Fehler ab

In Vernehmungen stritt Anton G. den Kauf zwar ab, doch Firmenunterlagen belegen ihn. Das BKA hielt die Ausflüchte von Anton G. für „nicht glaubwürdig“, ernsthaft weiterermittelt wurde aber wohl nicht. Dabei verfügte Anton G. auch über „familiäre Beziehungen nach Ostdeutschland“, wie der NSU-Ausschuss festhielt. Vor dem Gremium wiegelte ein Ermittler der „EG Česká“ jedoch ab: Auch dieser Spur sei man gefolgt, ergebnislos. „Fehler haben wir keine gemacht“, so sein Fazit.

Doch hätte das BKA genauer in Anton G.s Umfeld ermittelt, wäre es dort auf dessen Freund Hans-Ulrich M. aus Jena gestoßen, der Waffen verschob. Über diesen und einen Mittelsmann landete die Česká schließlich bei Jürgen L., der die Waffe an den Inhaber des Jenaer Szeneladens Madley lieferte. Dort erwarb sie Carsten S., jetzt Mitangeklagter im NSU-Prozess, für 2.500 DM samt Schalldämpfer und brachte sie dem NSU-Trio. Mit diesem Wissen hätte das BKA das Untergrundleben des NSU eventuell beenden können – gut vier Jahre vor dessen Auffliegen und noch vor dem Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter.

Unterdessen deutet sich an, dass der NSU-Prozess länger dauern dürfte als ursprünglich geplant. Am Montag verschickte das Münchner Gericht an die Prozessbeteiligten eine Liste mit Terminen bis Ende Juni 2015. Eine Sprecherin sprach von vorsorglichen „Vorratsterminen“. Ursprünglich sollte der Prozess in diesem Jahr beendet werden. Er begann im Mai 2013.

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9 Kommentare

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  • >>In Kommentaren der Zeit wird von "Judenstaat" gesprochen, also bitte löscht Pico's Kommentar schnellst möglich...

  • Dieser Kommentar enthält einen Link zu Webseite die auch in Verbindung mit alternamedia-deutschland steht.

     

    In Kommentaren auf der Seite "wer nicht fragt..."wird vom Judenstaat und ähnlichem gesprochen also bitte löscht das hier schnellst möglich ..

     

    kein gutes Bild für die TAZ!

     

    Kommentar bearbeitet, der link wurde entfernt.

  • Kann mal jemensch, diesen NaziLink lösen!!!

     

    Mag ja sein, dass beim NSU vieles falsch läuft, aber dabei sollte mensch sich nicht auf Nazis beziehen!

    • Paula , Moderatorin
      @Pico:

      Wir haben den link entfernt. Übrigens auch in deinem Kommentar.

    • @Pico:

      Gemeinst ist der Eintrag von Albrecht Pohlmann!

  • Der Prozess begann "begann im Mai 2003"? Kann nicht stimmen. 2013?

     

    Aber die Polizei ist eben schnell mit Urteilen. Wer da ein Mal der Spinner ist, dem wird nicht mehr Gehör geschenkt. Warum die Polizei die Waffe nicht sauber abarbeiten konnte, ist schon ein Rätsel. So doof hätte man nicht sein können, schließlich waren in der Soko Bosporus sehr erfahrene Polizisten gewesen.

     

    Aber auch hier werden wir die Wahrheit nie ganz erfahren. Denn nun sind die Haupttäter tot, die Akten der V-Leute zum größten Teil geschreddert und die Gesundheit vieler Neonazis schwächelt seit Prozessbeginn auch erstaunlich stark, so dass am Ende nicht viel an Licht kommen wird.

     

    Wenn es etwas gibt, was mich aneckelt, dann diese Strippenziehen im Hintergrund.

     

    Das Gericht will doch auch nur Zschäpe verurteilen - der Rest soll verschwinden. Deswegen auch die idiotische These, es habe sich um eine Zelle, ein Trio gehandelt. Schon Mohammed Atta wurde einer Zelle zugeschrieben, dabei starben 19 Flugzeugentführer und etliche waren in der Unterstützung verwickelt. Aber es ist eben netter, wenn man Sachen verkleinern, als vergrößern kann. Die idiotischen Verteidiger von Beate Zschäpe machen dies auch noch leicht.

  • "Česká 83, Kaliber 7,56 mm Browning, stammte – jene Waffe mit Schalldämpfer, die die Rechtsterroristen laut Anklage nutzten, um neun Menschen zu töten." - Woher wissen Sie das, Herr Speit? Seit über einem Monat werden die Ermittlungsakten des BKA zum NSU-Komplex geleakt und sind im Internet frei zugänglich. Die Autoren der TAZ ficht das nicht an? Warum nicht? - Konkret: Das bis heute vor Gericht geheim gehaltene Waffengutachten des BKA (es wurde nur daraus zitiert) zur vermeintlichen Tatwaffe kommt zu dem Schluß, daß eine zweifelsfreie Zuordnung der an den einzelnen Tatorten gefundenen waffenrelevanten Spuren zur im Zwickauer Brandschutt aufgefundenen Waffe nicht möglich ist. Vor Gericht müßte diese eine Herabstufung von einem "Sachbeweis" (immer vorausgesetzt, die in Zwickau gefundene Waffe gehörte tatsächlich Böhnhardt und Mundlos) zu einem äußerst schwachen Indiz bedeuten: es wurde eine baugleiche Waffe gefunden, aber ob es die Tatwaffe war, ist nicht zu beweisen.

     

    Kommentar bearbeitet. Bitte beachten Sie unsere Netiquette.

  • '... der Prozess ... begann im Mai 2003."

     

    Das Ich-hab-keine-ssseit-Syndrom ...

  • Ich möchte doch daran erinnern sich die Aussagen des SW-Sachverständigen beim BKA zu dieser CZ83 mit SD in Erinnerung zu rufen:.."ob dieser SD zur Tatwaffe gehörte oder gar damit benutzt worden ist, haben wir nicht untersucht" (sinngemäß).

    Dort konnte die KT nicht mal den Aluminiumantrag an einigen Geschossen diesem SD zuordnen.

     

    Glück auf!

     

    Karl