Wirtschaftshilfen in Coronakrise: Ran an die Bazooka
Wegen der Corona-Krise können Firmen präventiv Hilfskredite für die nächsten sechs Monate erhalten. Nur wie kommen sie da ran? Ein Überblick.
Variante 1: die Hausbank
Die in ihrer Gesamthöhe grundsätzlich unbegrenzten Firmenkredite stellt die öffentliche KfW-Bankengruppe zur Verfügung. Infrage kommen jetzt zuerst die Programme „KfW-Unternehmerkredit“, „ERP-Gründerkredit – universell“ und „Kredit für Wachstum“. Die Unternehmen sollen leichteren Zugang zu den Mitteln erhalten, weil die KfW den größten Teil der Haftung für Kreditausfälle übernimmt. Die KfW leitet die Mittel an die Hausbanken weiter, bei denen die Firmen ihre Geschäftskonten unterhalten. Diese Institute zahlen die Darlehen aus. Wer einen Kredit braucht, sollte sich also zunächst dorthin wenden. Anträge sind ab sofort möglich.
Variante 2: die Bürgschaftsbank
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, sich zuerst an eine der Bürgschaftsbanken zu wenden, die in jedem Bundesland arbeiten. In vielen Fällen dürfte es sich anbieten, beide Wege – Hausbank und Bürgschaftsbank – gleichzeitig zu beschreiten. Denn Letztere übernehmen Sicherheiten, die es den Hausbanken erleichtern, KfW-Kredite und eigene Darlehen zu vergeben.
Das ist relevant, weil die Hausbanken für die KfW-Kredite mithaften, die sie an Firmen durchleiten. Die Bonitätsprüfung kann einfacher werden, wenn eine Bürgschaftsbank dahintersteht. „Über das Finanzierungsportal www.ermoeglicher.de können sich betroffene Unternehmen direkt an die Bürgschaftsbanken wenden“, sagte Guy Selbherr, Vorstand der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg. Diese nimmt dann auch Kontakt zur Hausbank auf.
Selbherr riet: „Vorbeugend ist immer besser, als wenn es akut ist.“ Die jeweilige Firma solle möglichst schnell einen „Liquiditätsplan“ aufstellen, „aus dem der Liquiditätsbedarf für die nächsten sechs Monate sichtbar wird“. Dieser zeigt die laufenden Ausgaben, beispielsweise Miete, Versicherungen, Lebenshaltungskosten, und stellt sie den noch zu erwartenden Einnahmen gegenüber.
Steuerstundungen
Alle Firmen, denen Umsatz wegbricht, können bei den Finanzämtern beantragen, auf die monatlich oder vierteljährlich fälligen Vorauszahlungen der Umsatz-, Einkommen- und Körperschaftsteuer zu verzichten. Verzugszinsen fallen nicht an.
Künstler und Kleinstfirmen
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier betonte, die KfW-Kredite und Bürgschaften kämen für alle Firmen infrage, selbst für die kleinsten. Auch Künstler, Musiker, Texter und andere Soloselbstständige sollen davon profitieren können. Hier gilt ebenso die Empfehlung, Kontakt mit der Bank aufzunehmen.
Kurzarbeit
Wenn beispielsweise Handwerksbetrieben mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten die Aufträge ausgehen, kann die Firma für diese die Arbeitszeit verringern und Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise deren regionalen Ablegern beantragen. Das geht auch online und gilt rückwirkend zum 1. März. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten dann den größten Teil ihres Lohnes weiter, die Sozialabgaben der Firma für die reduzierte Arbeitszeit übernimmt neuerdings die Bundesagentur.
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