Coronakrise in Deutschland: Hürden für Kurzarbeitergeld gesenkt

Das Coronavirus bedroht Unternehmen – und damit auch Arbeitsplätze. Deshalb hat der Bundestag nun einstimmig ein erleichtertes Kurzarbeitergeld beschlossen.

Olaf Scholz steht im Bundestag an einem Rednerpult und spricht

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) rief zu Zuversicht angesichts der Coronavirus-Krise auf Foto: Annegret Hilse/reuters

Berlin dpa | Deutschlands Beschäftigte sollen in der Coronakrise durch öffentlich finanziertes Kurzarbeitergeld vor Arbeitslosigkeit geschützt werden. Der Bundestag beschloss am Freitag in einem beispiellosen Schnellverfahren einstimmig einen Gesetzentwurf für erleichtertes Kurzarbeitergeld. Der Entwurf war erst am Dienstag vom Bundeskabinett gebilligt worden.

Mehr Unternehmen als bisher sollen die Leistung der Bundesagentur für Arbeit (BA) ab April beantragen können. Betriebe sollen Kurzarbeitergeld schon nutzen können, wenn nur 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind – statt wie bisher ein Drittel.

Die Sozialbeiträge sollen ihnen zudem voll von der BA erstattet werden. Auch für Leiharbeiter soll Kurzarbeitergeld gezahlt werden können. Die BA übernimmt bei dieser Leistung 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, wenn ein Unternehmen Mitarbeiter in Kurzarbeit schickt. Bei Arbeitnehmern mit Kind sind es 67 Prozent.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) rief zu Zuversicht angesichts der Coronavirus-Krise auf. „Wir werden das miteinander bewältigen.“ Scholz vertrat Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), der wegen Kontakts zu einer mit dem Virus infizierten Person derzeit vorerst zu Hause bleibt.

Taxifahrer und Selbstständige brauchen Hilfe

Scholz sagte, bereits in der Finanzkrise 2008/2009 sei es gelungen, mit öffentlich finanzierter Kurzarbeit einen Einbruch auf dem Jobmarkt zu verhindern.

Die Linke-Abgeordnete Susanne Ferschl mahnte, 60 Prozent des Lohns reichten vielen Beschäftigten nicht aus. Wolfgang Strengmann-Kuhn mahnte, auch Selbstständige, Taxifahrer oder Crowdworker, die kein Kurzarbeitergeld bekämen, bräuchten nun Hilfe. Beschäftigte auf Mindestlohnniveau hätten zudem das Problem, dass ihnen 60 Prozent nicht reichten – sie müssten unbürokratisch mit Hartz IV aufstocken können.

Zugleich beriet der Bundestag erstmals ein Gesetz, um Kurzarbeitergeld sowie die Förderung von Qualifizierung angesichts des Strukturwandels zu erleichtern. Dieses Gesetz wird nun weiter in den Ausschüssen beraten.

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