Whistleblower-Schutz: Bundesrat verweigert Zustimmung

Die Ampel-Koalition will Beschäftigte, die Missstände aufdecken, vor Repressalien schützen. Doch die Union blockiert das Gesetz jetzt im Bundesrat.

Autos fahren vor an einem historischen Gebäude vorbei

Das Bundesratsgebäude in Berlin: Besserer Schutz für Hinweisgebende wird hier zunächst blockiert Foto: Imago

KÖLN taz | Der Bundesrat blockiert einen besseren Schutz für Whistleblower. Die Länderkammer verweigerte dem seit Langem geplanten Gesetz an diesem Freitag die Zustimmung. Nun will die Ampel-Koalition das Gesetz ohne die zustimmungspflichtigen Teile neu in den Bundestag einbringen.

Das Hinweisgeberschutzgesetz, das der Bundestag bereits Mitte Dezember beschlossen hat, schützt Beschäftigte, die Straftaten und ähnliche Missstände melden, vor Entlassung oder anderen Nachteilen. Die Meldung kann bei einer unternehmensinternen Stelle erfolgen oder extern beim Bundesamt für Justiz.

Kritik an anonymen Hinweisen

„Das Gesetz belastet kleine und mittlere Betriebe übermäßig“, kritisierte Bayerns Justizminister Georg Eisenrauch (CSU). „Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten sei „mehr Augenmaß“ erforderlich.

Sein Justizminister-Kollege Roman Poseck (CDU) aus dem schwarz-grün regierten Hessen verweigerte ebenfalls die Zustimmung. Er kritisierte unter anderem, dass auch anonyme Meldungen möglich sind und die Firmen sogar einen anonymen Dialog-Kanal einrichten müssen. „Das ist zusätzlicher teurer Aufwand“. Außerdem gebe es bei anonymen Meldungen auch Missbrauchspotenzial: „Nicht jeder Whistleblower führt Gutes im Schilde“, sagte Poseck im Bundesrat.

Bundes-Justizstaatssekretär Benjamin Strasser (FDP) verteidigte das Gesetz. Die Möglichkeit anonymer Meldungen reduziere die Hemmschwelle für Hinweisgeber. „In der Praxis gibt es das schon lange“, betonte der FDP-Politiker. Er appellierte an die Union, auch die Chancen des Gesetzes für die Wirtschaft zu sehen. „Wenn ein Missstand frühzeitig bekannt wird, kann er abgestellt werden, bevor es zu teurer Haftung und großen Reputationsschäden kommt“.

Doch am Ende verweigerten die von CDU und CSU mitregierten Länder geschlossen die Zustimmung. Deshalb kam das Gesetz zunächst nicht zustande.

Gesetzentwurf inhaltsgleich neu einbringen

Die Bundesregierung könnte nun den Vermittlungsausschuss anrufen, müsste sich dort dann aber mit den CDU/CSU-regierten Ländern einigen und vermutlich erhebliche Abstriche machen.

Deshalb zeichnet sich nun ein anderer Weg ab, den der grüne Rechtspolitiker Till Steffen beschreibt: „In der Ampel haben wir besprochen, dass wir den Gesetzentwurf inhaltsgleich in einer nicht zustimmungspflichtigen Form erneut in den Bundestag einbringen werden, und zwar so schnell wie möglich.“ Der SPD-Rechtspolitiker Sebastian Fiedler bestätigt die Absprache.

In der Praxis geht es vermutlich nur um einen einzigen Passus, der in ein separates zustimmungspflichtiges Gesetz ausgelagert werden müsste. Darin wird für Landesbeamte, die einen Missstand melden, die Verschwiegenheitspflicht aufgehoben. Alle anderen Regelungen könnte der Bundestag unverändert erneut beschließen und bräuchte dann nicht mehr die Zustimmung des Bundesrates. Man fragt sich, warum der federführende Justizminister Marco Buschmann (FDP) diesen Weg nicht gleich gegangen ist.

Denn Deutschland steht unter Zeitdruck. Die EU-Whistleblower-Richtlinie hätte schon bis Dezember 2021 umgesetzt sein sollen. Nun werden weitere Wochen und Monate verstreichen. Dass die Ampelkoalition über die EU-Vorgaben hinausgehen will, hilft wenig, solange das Gesetz nicht zustande kommt.

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