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Kompromiss im VermittlungsausschussEinigung bei Whistleblower-Gesetz

Bundesrat und Bundestag haben beim Schutz von Hinweisgeber*innen einen Kompromiss geschlossen. Teile des Gesetzes wurden deutlich abgeschwächt.

epd | Nach monatelangem Gezerre zeichnet sich auch im Bundesrat die Zustimmung zu einem besseren gesetzlichen Whistleblower-Schutz ab. Wie die Länderkammer mitteilte, einigten sich Vertreterinnen und Vertreter von Bundestag und Bundesrat am Dienstagabend in Berlin im Vermittlungsausschuss über Änderungen in einem bereits vom Bundestag verabschiedeten Regelwerk. Das Gesetz soll in der neuen Fassung am Donnerstag den Bundestag und am Freitag den Bundesrat passieren. Dann könnte es zum überwiegenden Teil Mitte Juni in Kraft treten.

Hinweisgeber sind dann im beruflichen Umfeld vor Repressalien geschützt, wenn sie Korruption, Betrügereien oder andere Missstände in Unternehmen oder Behörden melden. Auch Whistleblower, die verfassungsfeindliche Äußerungen von Beamten unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit melden, fallen unter den gesetzlichen Schutz.

Auf Druck der unionsregierten Länder wurden aber den Angaben zufolge unter anderem beim Umgang mit anonymen Meldungen Änderungen vorgenommen: So gibt es keine Pflicht mehr, dass die im Gesetz vorgesehenen Meldestellen auch anonyme Meldungen möglich machen. Bei Bußgeldern wurde die Obergrenze laut Bundesrat von 100.000 Euro auf 50.000 Euro heruntergesetzt.

Der erste Anlauf für einen stärkeren gesetzlichen Whistleblower-Schutz war im Februar nach der Blockade des Gesetzes im Bundesrat gescheitert. Daraufhin hat die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP das Regelwerk zunächst so aufgesplittet, dass die wichtigsten Regelungen auch ohne die Zustimmung des Bundesrates hätten beschlossen werden können. Rechtswissenschaftler warnten, dass ein solches Vorgehen verfassungswidrig sein könnte. Im April hat die Bundesregierung schließlich den Vermittlungsausschuss angerufen, um einen Kompromiss für den ursprünglichen Entwurf zu finden.

Mit dem Regelwerk soll verspätet eine Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt werden. Das hätte eigentlich schon bis zum 17. Dezember 2021 erfolgen müssen.

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5 Kommentare

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  • tomás zerolo

    Tja. Die CDU ist dagegen. Hamwir jelacht, wa.

  • pablo

    Und damit beweist die CDU das ihr Missstände in Unternehmen und Behörden eigentlich ganz lieb sind.

  • wollewatz

    Was kann ich mir eigentlich unter "verfassungsfeindlichen Äußerungen von Beamten unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit" vorstellen?



    Wenn eine Äußerung nicht strafbar ist, dann ist sie doch auch nicht verboten, oder wie ist das?

    • 665691 (Profil gelöscht)

      @wollewatz:

      Sie zeigt aber vielleicht eine Tendenz, die beobachtet werden sollte. Sonst droht früher oder später die Radikalisierung.

      • Bertold Trüger

        @665691 (Profil gelöscht):

        Wenn es einen Zusammenhang zwischen Beobachtung und (zu verhindernder) Radikalisierung gibt, dann wohl eher einen, bei dem die Beobachtung, der ja von Gesetzes wegen eine "Meldung" vorausgeht, die Radikalisierung verstärkt, statt dass sie sie verhindert.