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Werkstätten für behinderte MenschenNur 200 Euro Monatslohn

Jürgen Linnemann will per Musterprozess erreichen, dass in Werkstätten für behinderte Menschen Mindestlohn bezahlt wird. Er klagt gegen Lohndumping.

Christian Rath

Aus Münster

Christian Rath

Der Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde gilt fast überall – nicht aber in Werkstätten für behinderte Menschen. Jürgen Linnemann will das ändern. Er arbeitet in den Freckenhorster Werkstätten (NRW). Beim Arbeitsgericht Münster hat er auf Bezahlung von Mindestlohn geklagt. Es ist ein Musterprozess von bundesweiter Bedeutung.

Jürgen Linnemann arbeitet 24,3 Stunden pro Woche und erhält nur einen Stundenlohn von rund 2 Euro. Im Monat macht das knapp 200 Euro. Der 57-Jährige ist Teil eines Teams, das Dokumente digitalisiert. Bevor die Papiere gescannt werden, entfernt Linnemann die Tackerklammern. Für seine Tätigkeit im Werkstattrat – einer Art Betriebsrat – hat er bereits das Bundesverdienstkreuz erhalten.

Jetzt klagt Linnemann für eine bessere Bezahlung. Mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und der NGO Sozialhelden hat Linnemann Klage beim Arbeitsgericht Münster erhoben. Er will 1.300 Euro zusätzlich pro Monat, den Mindestlohn eben.

Die Klage hat große praktische Relevanz. Bundesweit arbeiten rund 300.000 Personen in rund 700 „Werkstätten für behinderte Menschen“ (WfbM), so der offizielle Titel. Voraussetzung ist, dass man zwar arbeitsfähig ist, aber auf dem normalen Arbeitsmarkt keine Chance hätte. Rund 75 der so Beschäftigten haben eine geistige Behinderung, 20 Prozent haben psychische Beeinträchtigungen, nur 5 Prozent haben eine körperliche Behinderung.

„Ich habe Mindestlohn verdient“

Da niemand von 200 Euro im Monat leben kann, muss der Staat das Einkommen über die Grundsicherung aufstocken. Wer 20 Jahre in WfbM arbeitet, bekommt stattdessen eine (höhere) Erwerbsminderungsrente. Auch die Werkstätten finanzieren sich hauptsächlich über staatliche Zuschüsse aus dem Sozialhaushalt.

In den Freckenhorster Werkstätten, die zur Caritas gehören, arbeiten rund 1.500 Menschen – So­zi­al­ar­bei­te­r:in­nen ausgenommen. Anwalt Roman Deppenkemper verteidigte an diesem Donnerstag vor dem Arbeitsgericht Münster die niedrigen Löhne. Linnemann sei kein Arbeitnehmer, sondern arbeitnehmer-ähnlich. „Es geht hier hauptsächlich um eine sinnvolle Beschäftigung, die Tagesstruktur gibt.“ Die Beschäftigten dürften Pausen machen, so viel sie wollen, sie dürften auch schlafen während der „Anwesenheitszeit“. Sie könnten in dieser Zeit auch mit ihren Sozialarbeitern sprechen oder Angebote wie Kochkurse nutzen. Es gebe bei Fehlern keine Rügen und keine Pflicht zum Nacharbeiten. Mit dem normalen Arbeitsmarkt sei das nicht zu vergleichen. Die Produktivität liege bei etwa einem Viertel oder einem Fünftel des Üblichen.

Jürgen Linnemann konterte: „Ich war immer ein ehrgeiziger Mensch“, er nehme nur das Mindestmaß an Pausen. „Ich habe den Mindestlohn verdient“, sagte er vor Gericht. Seine Anwältin Paula Sauerwein sah Linnemann als Beispiel dafür, dass der pauschale Ausschluss von Behinderten beim Mindestlohn nicht zu rechtfertigen ist.

Für die Richterin Julia Kastner kommt es vor allem darauf an, ob Linnemann „weisungsgebunden“ arbeitet. Anwältin Sauerwein sah das gegeben. Er müsse die Klammern von den Dokumenten entfernen und das mache er auch.

Richterin Kastner betonte, dass es „einen Systemwechsel auslösen“ würde, wenn sie Linnemann den Mindestlohn zubilligt. So sieht das auch Ansgar Seidel, Geschäftsführer der Freckenhorster Werkstätten. „Wir zahlen derzeit pro Jahr 3 Millionen Euro an die Beschäftigten, mit Mindestlohn wären es aber 30 Millionen Euro. Das ist bei 200.000 Euro Gewinn im Jahr nicht machbar.“ Hier sei der Gesetzgeber gefragt, so Seidel.

Das Urteil soll nicht vor dem 15. Oktober verkündet werden.

Im schwarz-roten Koalitionsvertrag heißt es: „Wir wollen das Werkstattentgelt verbessern.“ Von Mindestlohn ist nicht die Rede. Eine Studie des Bundesarbeitsministeriums ergab 2023, dass die Bezahlung von Mindestlohn in Behindertenwerkstätten einen steuerlichen Zuschuss von rund 4 Milliarden Euro pro Jahr erfordern würde.

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5 Kommentare

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  • Bierserker

    WfbM'ler hier.

    Fairerweise muss man sagen, dass zumindest bei SGB12 fast der volle Werkstattlohn, knapp 200 € fast nicht auf das SGB12 angerechnet wird.



    SGB12 ist aber nicht der einzige Träger, und wie es bei anderen aussieht, weiß ich nicht.



    Korrektur zum Artikel übeigens: Voraussetzung für eine WfbM Teilnahme ist es, dass man offiziell nicht mehr als 3h pro Tag arbeiten könne.

    Die Behindertenquote fur Betriebe ist übrigens ein Witz : Die meisten Unternehmen zahlen stattdessen einfach die recht niedrigen Ausgleichszahlungen. Und: Die.Hälfte davon kann sogar abgesetzt werden, indem Aufträge an WfbMs vergeben werden.

    So kann man als Firma Personalkosten sparen, während man dieselbe Arbeit in einer WfbM für einen machen lässt und sich dabei noch nach außen als Wohltäter präsentieren.

    Wie überaus praktisch.

    LG Biersi 🍺

  • Wollmispel

    Mir fehlt in der Diskussion die Differenzierung. Ich habe zwei Mitarbeiter:innen aus einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen im Team. Sie verdienen mehr als 2,00 €, aber deutlich weniger als Mindestlohn, bei zugleich deutlich geringerer Arbeitsleistung und vielen Fehlzeiten. Das erschwert die Einsatzplanung. Ohne zusätzliche Unterstützung durch einen Betreuer würde die Integration deutlich schlechter funktionieren. Auch der muss bezahlt werden.



    Vor diesem Hintergrund wäre Mindestlohn gegenüber den anderen Kolleg:innen bei uns schwer zu vermitteln. Unterschiedliche Situationen sollte man daher auch unterschiedlich betrachten.

  • Nina Janovich

    Der Mindestlohn ist auch ein längst überfällige Anerkennung behinderter Menschen und Ihrer Reihabe am Arbeitsleben in einer Gesellschaft die sich (irrsiniger Weise) über Arbeit definiert. Nur wer einem Beruf nachgeht ist wer, das bekommen schon Kinder behindert oder nicht mit. Sie bräuchten dann auch keine Sozialleistungen mehr. Das heißt die staatliche Förderung der Werkstätten aufstocken ist nicht mal teurer als Sozialleistungen zu zahlen ( die mit Mindestlohn wegfallen oder geringernausgallen).

  • Worgt Michael

    Bei mir um die Ecke gibt es die Harz-Weser-Werkstätten .



    Dort arbeiten Mwnschen mit Handicap für



    Bosch , Otto Bock und andere Industriefirmen



    für ein Taschengeld.



    Der Geschäftsführer verdient einen hohen fünfstelligen Betrag im Monat , wenn das keine



    Ausbeutung ist , was dann ?



    Die Industrie kann sich für kleines Geld freikaufen um entsprechende Menschen einzustellen .



    Auch das muß unterbunden werden .



    Aber mit CDU und " S" PD wird das wohl nichts werden.

  • Bolzkopf

    Ich sag mal so: "Staatlich organisiertes Umgehungsrechtsgeschäft zum Unterlaufen des Mindestlohns"

    Und selbstverständlich kommt für die Betreiber der Werkstätten dabei nur eine "Schwarze Null" raus - denn die setzen natürlich jeden Furz und Feuerstein als Ausgaben an damit die Rechnung stimmt.

    Wie einfach wäre es doch, den "Beschäftigten" einen angemessenen Lohn zu zahlen und die Werkstattbetreiber stellen ihre "besonderen Spezialleistungen" einfach in Rechnung.

    Den unternehmerischen Geschäftsbetrieb natürlich nicht - denn das ist ja die ganz normale "Arbeit" eines Unternehmers ...

    Aber das wird nichts. Wäre zu transparent ...