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04.09.2026 , 18:10 Uhr
WfbM'ler hier.
Fairerweise muss man sagen, dass zumindest bei SGB12 fast der volle Werkstattlohn, knapp 200 € fast nicht auf das SGB12 angerechnet wird. SGB12 ist aber nicht der einzige Träger, und wie es bei anderen aussieht, weiß ich nicht. Korrektur zum Artikel übeigens: Voraussetzung für eine WfbM Teilnahme ist es, dass man offiziell nicht mehr als 3h pro Tag arbeiten könne.
Die Behindertenquote fur Betriebe ist übrigens ein Witz : Die meisten Unternehmen zahlen stattdessen einfach die recht niedrigen Ausgleichszahlungen. Und: Die.Hälfte davon kann sogar abgesetzt werden, indem Aufträge an WfbMs vergeben werden.
So kann man als Firma Personalkosten sparen, während man dieselbe Arbeit in einer WfbM für einen machen lässt und sich dabei noch nach außen als Wohltäter präsentieren.
Wie überaus praktisch.
LG Biersi 🍺
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