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Wartezeiten in Berliner StandesämternJasager müssen geduldig sein

Der Senat will die Möglichkeit zu Heiraten fördern. Doch bislang bleibt es bei langen Wartezeiten insbesondere in Mitte und Pankow.

Kleine Skandale über die Arbeit der Bürgerämter nerven die rot-rot-grüne Koalition besonders. Manch ein Senator reagiert dabei schon mal recht dünnhäutig und schimpft über die Medien, die sich gegen die Koalition verschworen hätten und die nicht beachten würden, wie viel sich seit 2016 unter Rot-Schwarz verbessert habe. Tatsächlich hat sich einiges getan, anderes aber eben auch nicht, etwa was das Heiraten angeht.

So ist die Lage in den Standesämtern in Mitte und Pankow „weiterhin angespannt“, heißt es in einer Antwort der Innenverwaltung auf eine kleine Anfrage der CDU, die am Wochenende veröffentlicht wurde. Wobei „angespannt“ eine dezente Umschreibung dafür ist, dass Menschen aus den beiden Bezirken für die Eheschließung schon mal zum EU-Nachbarn Dänemark ausweichen, weil selbst das schneller geht.

Anmeldung im Heimatbezirk

Das Problem ist, dass Eheschließungen im Standesamt jenes Bezirks angemeldet werden müssen, in dem der Haupt- oder Nebenwohnsitz der künftigen Jasager liegt. Ein Ausweichen auf andere Bezirke, wie es bei vielen Dienstleistungen längst möglich ist, ist bei diesem ersten Schritt nicht erlaubt. Heiraten darf man nach der Anmeldung jedoch auf jedem deutschen Standesamt.

Ursache für die Engpässe in Mitte und Pankow mit ihren zusammen mehr als 700.000 Einwohnern ist laut Innenstaatssekretärin Sabine Smentek (SPD) der dortige hohe Krankenstand in Standesämtern sowie „hohe Fallzahlen mit komplexer Rechtsmaterie“, sprich ein oder zwei potenzielle Ehepartner mit nicht-deutscher oder sogar Nicht-EU-Herkunft. Noch vor Kurzem hatten die Wartezeiten für Heiratswillige in den beiden Bezirken bis zu sechs Monate betragen; einige hatten sich bereits nachts angestellt, um einen Beratungstermin zu bekommen.

Standesämter in anderen Bezirken würden trotz hoher Arbeitsbelastung „keine außergewöhnlichen Arbeitsrückstände“ melden – was „außergewöhnlich“ in diesem Fall heißt, geht aus der Antwort auf die Anfrage nicht hervor. Allerdings stellt die Innenverwaltung fest, dass die Bearbeitung von Geburten und Sterbefällen Vorrang habe; bei Anmeldungen zu Eheschließungen könne es deswegen „zu längeren Wartezeiten“ kommen.

Eheschließungen müssen im Standesamt jenes Bezirks angemeldet werden, in dem der Haupt- oder Nebenwohnsitz der künftigen Jasager liegt.

Aus dem Ruhestand zurückgeholt

Seit einigen Monaten kümmert sich die Innenverwaltung darum, mit dem Problem fertig zu werden. Im Oktober 2017 wurde eine Untersuchung der Organisation der Standesämter gestartet; Ziel sei es, die Abläufe zu verbessern und den Personalmangel mittelfristig zu beheben. Im September habe ein zehntägiges „Grundseminar Standesbeamte“ mit knapp 30 Teilnehmern stattgefunden; „zahlreiche“ von ihnen würden inzwischen als Standesbeamte arbeiten.

Zudem seien immerhin zwei bereits in Ruhestand verabschiedete Standesbeamte erfolgreich „reaktiviert“ worden und sechs Beamte aus anderen Arbeitsbereichen in die bezirklichen Standesämter für neun Monate ausgeliehen worden.

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