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Voßkuhle-Äußerung zu CSU und AsylDie völlig korrekte Ausdrucksweise

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts als Sprachpolizist – ist das angemessen? Unbedingt. Aber das ist gar nicht die entscheidende Frage.

Hält nichts von Asyl-Polemik á la CSU: Andreas Voßkuhle Foto: dpa

Deutschland hat einen neuen Sprachpolizisten: Andreas Voßkuhle. Eigentlich achtet der Präsident des Bundesverfassungsgerichts darauf, dass das Grundgesetz korrekt angewendet wird. Jetzt achtet er auch auf korrekte Ausdrucksweise. Verbalauswüchse wie „Herrschaft des Unrechts“ und „Anti-Abschiebe-Industrie“, findet Voßkuhle „inakzeptabel“ und „kontraproduktiv“. Eine solche Rhetorik, sagte er in einem Interview zu Populismus, politischer Korrektheit und Flüchtlingspolitik in der Süddeutschen Zeitung, „möchte Assoziationen zum NS-Unrechtsstaat wecken, die völlig abwegig sind“.

Damit begibt sich Voßkuhle auf ein fremdes Terrain: Kommunikationswissenschaft. Das ist nicht üblich für einen Mann in diesem Amt. Aber egal, es ist richtig. Denn Voßkuhle weist die rechten Außenseiter von AfD, CSU und andere populistische Hetzer in ihre Schranken und spricht aus, was viele De­mo­krat*innen denken: Kann das endlich mal aufhören mit all den rhetorischen Entgleisungen, unreflektierten Verbalkeulen und Beleidigungen? Er versucht, diese überhitzte und zu weiten Teilen inhumane Kommunikationskultur zurückführen in eine angemessene, ernsthafte Auseinandersetzung um ein globales Problem.

Die radikalpopulistischen An­griffe haben ein konkretes Ziel: die Verschiebung des Diskurses zu Migration, Asyl und Einwanderung nach rechts. Das, was noch vor wenigen Jahren unsagbar war, ist mittlerweile tief in so manche Sprachregelung der Mitte vorgedrungen. Während bis vor Kurzem niemand gewagt hätte, Formulierungen wie „Asyltourismus“ für Migration und Integration zu verwenden, schon gar nicht als mit öffentlichen Ämtern betrauter Politiker, scheute Bayerns Ministerpräsident Markus Söder davor nicht zurück. Der Shitstorm ließ zwar nicht lange auf sich warten. Doch gesagt ist gesagt. Und das Wort bleibt in den Köpfen der Menschen hängen und suggeriert: Wenn das ein Mann wie Söder sagt, kann es so falsch nicht sein. Und hey: Reisen wir nicht alle gern?

Die verbale Kombination von Flucht und Vertreibung mit positiv konnotierten Alltagsvokabeln verändert nicht nur die kognitive Wahrnehmung, sondern auch den politischen Diskurs. Man muss nur scharf genug formulieren, dann regen sich zwar zunächst alle auf, aber das Gesagte nistet sich im alltäglichen Sprachgebrauch ein, wird rasch als normal empfunden und verliert dadurch seinen Schrecken.

Für die Geflüchteten und Menschen mit Migrationshintergrund ist das eine Katas­tro­phe. Die verhärteten Debatten sorgen dafür, dass sich der Blick der Mehrheitsgesellschaft auf Menschen in Not verändert und sich Vorurteile verschärfen. Da glauben plötzlich nicht wenige „Biodeutsche“, Frauen aus Eritrea, Irak, Syrien bekämen in Deutschland „ein Kind nach dem anderen“, weil sie damit ihre Chancen auf ein Bleiberecht erhöhten.

Kann das endlich mal aufhören mit all den rhetorischen Entgleisungen, Verbalkeulen und Beleidigungen?

Argumente, Kinder seien mitnichten ein Garant für Asyl in Deutschland und Frauen aus muslimischen Ländern bekämen ohnehin mehr Kinder als europäische Frauen, verhallen häufig ungehört. Stattdessen schraubt sich die verbale Rechtsaußenspirale hoch und höher und mündet in Äußerungen wie der von AfD-Chefin Alice Weidel „Kopftuchmädchen, Messermännern und anderen Taugenichtsen“.

Das muss nicht so bleiben. Sprache ist ein offenes System, das sich jederzeit verändern lässt. Rechtspopulistische Sprachfetzen können auch wieder eliminiert werden. Genau das hat Voßkuhle indirekt angeregt. Aber Sprache bleibt Sprache, und An­dreas Voßkuhle dann doch „nur“ einer der obersten Richter dieses Landes. Die politische Verantwortung für eine menschliche Gesellschaft tragen insbesondere die politischen Ent­schei­de­r*innen dieses Landes. Darunter allerdings auch jene Politiker*innen, die die rechtspopulistische Propagandamaschine für ihre Ziele hervorragend zu bedienen wissen – darin liegt ein absurder wie tragischer Widerspruch.

Manchmal aber kommt es anders als man denkt. Mit seinem Angriff auf die 68er als „links-rot-grün-verseucht“ wollte AfD-Mann Jörg Meuthen jene Linke verunglimpfen, die der AfD-Mann verachtet. Herausgekommen indes ist ein Kultbegriff. „linksgrünversifft“ ist mittlerweile so etwas wie ein Adels­titel für Menschen mit Gewissen.

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32 Kommentare

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Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

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  • Da äußert sich endlich mal ein Mensch mit Substanz zum m. E. zum Teil unterirdisch kommentierten und sprachlich missbrauchten Thema – ohne seine Kompetenzen zu überschreiten! – und schon wird versucht das GG auszuhebeln. Armselig.

    Auch der Präsident des Verfassungsgerichtes hat eine persönliche Meinung (und vor allem eine Haltung) – und genau die ist vom GG geschützt. Was soll das?

    Kommunikationswissenschaft? Darf jetzt nur noch eine Meinung äußern, wer das Thema, zu dem er sich äußert, studiert hat? Was haben Sie studiert? "Dürfen" Sie das sagen, was Sie da sagen?

    • @Frau Kirschgrün:

      Ja wie?

      Hett noch kein' - n Strüßßche överreicht*¿* - Geschieht hiermit!



      Normal.

  • Ich finde es zwiespältig, wenn das Verfassungsgericht nur die genannten "Verbalauswüchse" mancher Politiker abstraft, nicht aber in deutschem Liedgut transportierten Antisemitismus. Xavier Naidoo darf nicht Antisemit genannt werden, und die Ermittlungen gegen Kollegah und Farid Bang wegen Volksverhetzung wurden eingestellt, letztere weil die in den Liedtexten die Liedtexte vorhandenen "vulgären, menschen- und frauenverachtenden Gewalt- und Sexfantasien" dem Genre "Gangsta-Rap" gerecht werden, und es gelte die in der Verfassung verankerte Kunstfreiheit. Dann könnte man ja auch sagen, rechte Politiker werden mit Äußerungen wie "Asyltourismus" nur ihren rechten Positionen gerecht, außerdem gilt die Meinungs- und Ausdrucksfreiheit, oder?

    • @Nicky Arnstein:

      Antisemtismus war nicht Gegenstand des Interviews. Die Urteilsbegründung gegen die Rapper wurde bewusst verzerrend gekürzt zitiert. Xavier Naidoo ist kein Politiker oder sonstwie Teil einer staatstragenden Organisation. Wen interessiert Xavier Naidoo??

    • @Nicky Arnstein:

      Da geht ja so einiges durcheinander …

      Das Verfassungsgericht hat niemanden abgestraft. Der Präsident des BVerfG hat ein Interview gegeben, in dem er bestimmte verbale Entgleisungen kritisiert hat, ohne aber konkrete Personen zu benennen und ohne in der Sache (hier: Streit über die Flüchtlingspolitik) Stellung zu beziehen.

      Mehr noch: Eine Äußerung wie „Herrschaft des Unrechts“ ist ja nicht einmal per se rechts, sondern könnte genauso gut auch von linken Politikern kommen – und würde von Herrn Voßkuhle dann womöglich genauso und zu Recht kritisiert (vorausgesetzt, derjenige, der sich so äußert, ist wichtig genug).

      Das Urteil zugunsten von X. Naidoo hat nichts mit dem Verfassungsgericht zu tun, weil es sich dabei um eine privatrechtliche Unterlassungsklage handelte, die vor dem Landgericht Regensburg verhandelt wurde.



      An der Einstellung der Ermittlungen gegen die beiden Rapper ist das BVerfG ebenfalls völlig unschuldig. Beschwerden hierzu richten Sie bitte an die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft.

      • @Zwieblinger:

        Worauf ich hinweisen wollte, ist, dass die Rechtssprechung in Deutschland (und vermutlich auch andernorts) recht widersprüchlich und unberechenbar ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um das BVerfG oder eine lokale Staatsanwaltschaft ist. Recht haben, heißt bekanntlich nicht, recht kriegen, nicht wahr?

        • @Nicky Arnstein:

          Mit anderen Worten: Sie hatten nichts zum Thema beizutragen, wollten aber unbedingt einen Kommentar loswerden?

  • Herr Voßkuhle hat kein Urteil verkündet, sondern eine aus meiner Sicht durchaus zustimmungsfähige Meinung geäußert. Zu dieser ist er berechtigt, auch wenn ihm die CSU gerne einen Maulkorb verpassen möchten.

    Also immer fein Person und Sache bzw. Dienst und Privat auseinander halten.

  • 9G
    90634 (Profil gelöscht)

    Verrohte Sprache ist nur das Symptom einer verrohenden Gesellschaft, nicht ihre Ursache. Klar schaukelt Sprache den Diskurs hoch und verhärtet Fronten, aber viel spannender ist doch, dass es von den Menschen, die sich an der verrohten Sprache stören kaum jemanden zu interessieren scheint, wo die eigentliche Ursache für selbige liegt. Da fallen dann meist Verdrängungsformeln wie "Ist halt der Rechtsruck/Kapitalismus/die AfD", die dann so im Raum stehen und von allen akzeptiert werden, die aber leider kaum zweckdienlich für einen lösungsorientierten Ansatz sind, den man auch einer breiteren Masse präsentieren könnte. Stattdessen gibt man sich mit der Opferrolle zufrieden und verschreibt sich der symptomatischen Sprachregulierung.

  • Frau Schmollack hat offenbar nicht verstanden, worum es Herrn Voßkuhle geht. Deutschland wird durch überzogene Formulierungen wie „Herrschaft des Unrechts“ als Unrechtsstaat dargestellt. Das ist ein direkter Angriff auf das Bundesverfassungsgericht, dessen Aufgabe es ist, als Hüter des Rechtsstaats darüber zu wachen, dass Deutschland eben *kein* Unrechtsstaat wird.

    Dass Voßkuhle sich als Präsident des Bundesverfassungsgerichts gegen einen solchen Angriff verwahrt, ist nicht nur sein Recht, sondern nachgerade seine Pflicht. Es kann daher nicht die Rede davon sein, dass er sich „auf fremdes Terrain“ begebe.

    In der konkreten Streitfrage um die Rechtmäßigkeit des Regierungshandelns 2015 hat Voßkuhle nur neutral konstatiert, dass es dazu offenbar unterschiedliche Positionen gebe, ohne selbst Stellung zu beziehen.

    • @Zwieblinger:

      Und auch die zweite Äußerung, die Voßkuhle kritisiert („Asylindustrie“), betrifft ein zentrales Element des Rechtsstaats, nämlich das Recht jedes Menschen, den gesetzlich vorgesehenen Instanzenweg bis zum Ende auszuschöpfen, u.a. festgelegt in Artikel 7ff der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

      Also auch hier: „fremdes Terrain“? Fehlanzeige.

  • Wenn man/frau bedenkt, dass in den 90gern innerhalb der CDU, der Ausdruck für Ausländer "Scheinasylanten" war und sich dieser Sprachgebrauch perse in "Flüchtlinge" umgewandelt hat kann schon von einem irrationalen Sprachgebrauch gesprochen werden. Insbesondere der Begriff "Rassismus" wird inflationär gebraucht und verliert damit an Bedeutung und Glaubwürdigkeit. Das oftmals mit einer derartigen Wortwahl die wirklichen Opfer von Rassismus verhöhnt werden ist vielen nicht klar. Letzteres sei ein Fingerzeig auf M. Özil.



    Grundsätzlich sollte sich ein Verfassungsrichter aber derartige Statements enthalten. Es sei denn er greift unpaßende Begriffe von politisch rechts und politisch links gleich auf und bewart Neutralität. Ist ja auch von einem Richter zu erwarten.

    • @lulu schlawiner:

      „Grundsätzlich sollte sich ein Verfassungsrichter aber derartige Statements enthalten. Es sei denn er greift unpaßende Begriffe von politisch rechts und politisch links gleich auf und bewart Neutralität.“

      Es wurde behauptet es gebe in Deutschland eine „Herrschaft des Unrechts“. Das ist ein direkter Angriff auf das Bundesverfassungsgericht, das die Einhaltung der Verfassung durch die Regierung zu überwachen hat.



      Da ist es sogar die verdammte Pflicht des Vorsitzenden dieses Gerichts dem zu widersprechen und es wundert mich nur, dass er damit zwei Jahre gewartet hat.

      Was die politische Neutralität angeht: Es war nun einmal Seehofer, der Deutschland mit seiner Wortwahl als Unrechtsstaat hingestellt hat. Wäre dieselbe Äußerung von einem Vertreter der Linken, der Grünen oder der SPD gekommen, hätte Voßkuhle diese mit genau denselben Worten zurückweisen können. In der Sache hat er ja gar nicht Stellung bezogen, sondern nur die völlig überzogene Wortwahl kritisiert.

  • Mit Sprachpolizei hat das alles überhaupt nichts zu tun. Bei den Äußerungen von Seehofer, Söder, Dobrindt etc. handelt es sich einfach um eiskalt kalkulierte, populistische Zynismen. Dass sie auf fruchtbaren Boden fallen und Eigenleben gewinnen ändert nichts daran, dass sie ausgedacht wurden um die AFD zu übertrumpfen. Dass es nicht mehr Prominente gibt, die dagegen Einspruch erheben ist traurig aber ganz sicher nicht Voßkuhles Schuld. Leider ist die gegenwärtige Sprachverschiebung und galoppierende



    Abstumpfung nicht so schnell wieder einzufangen und Voßkuhle ist auch viel zu klug dergleichen versuchen zu wollen. Noch heute tummeln sich etliche Überbleibsel aus dem Nazi- Jargon oder auch aus der deutschen Kolonialzeit in unserem Sprachgebrauch. Vielleicht ist das auch gar nicht so schlecht, es ist lebendige Geschichte und offenbart, wie wenig weit weg wir von manchem sind, das wir gerne schon abgehakt hätten.

  • Voßkuhle und sein Senat versucht sich in Politik ohne Legitimation. Das ist sehr bedenklich. Das Urteil zu Fixierungen ist da nur ein Beispiel. Da drückt jemand der Gesellschaft seinen (!) Stempel auf. Gesetzgebung mittels Interpretation des Grundgesetzes. Ein Gesetz, dass eigentlich im Kontext der 50er Jahre geschrieben wurde, wird mit der Brille eines Senats und seines großen Vorsitzenden über 50 Jahre später interpretiert und damit beliebig.

    • @Taztui:

      Das BVerfG macht nichts anderes als seinen Job, nämlich die Gesetze und deren Anwendung daraufhin zu prüfen, ob sie den Prinzipien des Grundgesetzes entsprechen.

      Das GG wegen seines Entstehungsdatums als überholt und veraltet darzustellen ist hanebüchener Unfug. Das Grundgesetz wurde seit seiner Verabschiedung über 50-mal geändert und an die aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst. Wenn irgend etwas darin steht, das Ihnen nicht passt, dann gab es bisher eben keine Mehrheit für eine Änderung in Ihrem Sinn (oder es steht unter dem Schutz der „Ewigkeitsklausel“).

    • @Taztui:

      Beliebig wird auch Gesetzgebung, die sich jeder gesellschaftl. Fehl-/Entwicklung hingibt.



      Aber richtig: Voßkuhle geht hier zu weit, wenn er sich ein Urteil abseits der Urteile die er fällen darf, erlaubt. Das BverG muss angerufen werden; Es sollte nicht selbst anrufen.

      • @lions:

        Ja wie? Geschätzte.

        “Das BverG muss angerufen werden; Es sollte nicht selbst anrufen."

        Die uralte Krux. Art 19 GG



        Jau. "Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen."

        Aber. Däh! Im Grundgesetz fehlt die -



        Telefonnummer! Woll.



        &



        Vossibär - Dee hett ooch nich all uns Nr. aufem Schirm - wa!



        Ha noi. Kann ooch nicht alle anrufen!



        Mit Verlaub. Verrannt!



        &



        Sodrum wird ein Schuh draus.

        kurz - Aller Dank geht an unsern Zwieblinger - sich den Fisterlingen tapfer & mutig entgegenwerfend!



        Chapeau.



        &



        Genau - das muß richtig - auch richterlich zwiebeln mit Art 5 GG.

        unterm----



        projekt2a.wordpres...m/tag/zwieblinger/



        kurz - mir kommen die Tränen!



        Weiß nicht - ob ich Lachen oder Weinen soll.



        Aber - lieber arm dran. Als Kopf ab.



        Auch wieder wahr.

        ------ remember -



        www.google.de/amp/...-a-528214-amp.html



        &



        de.m.wikipedia.org...gang_Sch%C3%A4uble



        &



        www.taz.de/Verfass...eber-CSU/!5523560/

        & 1992 - Asylschleifung



        m.spiegel.de/spieg...nt/d-13691216.html Däh - Jürgen Kühling -



        "Der Vertreter des höchsten deutschen Verfassungsorgans wendet sich gegen "frivole Versuche, die Verfassung zu durchlöchern". -

        Na bitte! Geht eben doch!



        Klartext*!* - oder?! u. passim -



        m.spiegel.de/spieg...nt/d-13681100.html



        &



        m.spiegel.de/spieg...nt/d-13681459.html - (u.a. Verfassungsrichter Jürgen Kühling;)

        Resümee - Den Ball mal flach halten!



        &



        Mundverbietern ala Schäuble & Co.



        Rote Karte - Nothing else! Gell.

        • @Lowandorder:

          All das gilt natürlich zu dem hier neuerlichen Ausflug der Autorin in rechtlich durchwirkte Gefilde. Newahr.



          &



          Ja. Thomas Fischer im Recht & @Mowgli ein paar Ausgaben zuvor - zum autoritären Charakter - haben da Lichtvolles zu solchen Unterfangen dilletant angemerkt. Bitter - aber wahr.

      • @lions:

        „Voßkuhle geht hier zu weit, wenn er sich ein Urteil abseits der Urteile die er fällen darf, erlaubt.“

        Haben Sie das Interview wenigstens gelesen? Voßkuhle hat sich überhaupt kein Urteil erlaubt. Er hat ausdrücklich gesagt, dass es in der Frage der Rechtmäßigkeit des Regierungshandelns oder -nichthandelns 2015 unterschiedliche Positionen gibt. Er hat sich nicht dazu geäußert, welche Meinung er in dieser Sache hat.

        Was Voßkuhle kritisiert hat, war ausschließlich die völlig überzogene Wortwahl („Herrschaft des Unrechts“). Diese insinuiert nämlich, dass Deutschland ein Unrechtsstaat sei. Wäre dem so, dann hätte das BVerfG seinen Job als oberster Wächter des Rechtsstaats verdammt schlecht gemacht. Dass sich der Präsident dieses Gerichts gegen einen solchen Vorwurf wehrt, ja sogar wehren muss, sollte selbstverständlich sein.

        Oder sind Sie der Meinung, Voßkuhle sei im Unrecht und Deutschland ein Unrechtsstaat?

        • @Zwieblinger:

          Wer hat jetzt noch mal das BVerfG dafür verantwotlich gemacht, dass diese Sprache eingerissen ist?



          Ich denke Sie legen hier was rein, was nicht ist. Das BVerfG wird wohl so absolut von niemandem außer Ihnen für politische Fehlentwicklungen verantwotlich gemacht, dass Sie da pure Selbstverteidigung insistieren müssen.



          Voßkuhle hat recht, doch ist er der Falsche, der es ausspricht. Das BVerfG reagiert, es agiert richtigerweise nicht.

          Es gibt "Beurteilung" fern der Rechtssprache. Die Kritik ist auch eine Beurteilung. Beschäftigen Sie sich "wenigstens" einmal mit der Vielfalt von Begriffen.

          • @lions:

            „Wer hat jetzt noch mal das BVerfG dafür verantwotlich gemacht, dass diese Sprache eingerissen ist?“

            Ich glaube mich ausreichend klar ausgedrückt zu haben und verweise auf meinen Kommentar weiter oben, in dem ich direkt auf Frau Schmollacks Artikel eingehe.

  • Frau Weidel ist in dem Artikel nicht korrekt zitiert. Sie hat am 16. Mai 2018 im Bundestag gesagt: „Burka, Kopftuchmädchen und Messermänner und sonstige Taugenichtse“. Der Vorwurf gründet auf der Interpretation, dass die „Taugenichtse“ ein Oberbegriff auch für „Kopftuchmädchen“ seien. Das gibt die Formulierung aber nicht her. Vielmehr folgt die Formulierung der sprachlichen Regelung, dass bei einer Aufzählung die Begriffe einfach nebeneinander gestellt und nur der letzte Begriff mit einer Konjunktion verbunden wird. Das erste Wort „und“ stellt also klar, dass jetzt der letzte Begriff folgt, bei dem es um „Messermänner und sonstige Taugenichtse“ geht. Die „Taugenichtse“ beziehen sich also auf die „Messermänner“, nicht auf die Kopftuchmädchen“.

    • @Lambert Johannes:

      Mannometer, da haben Sie aber in der Schule gut aufgepasst.



      Zum Glück weiss aber jeder, wie der Ausspruch gemeint war.

    • @Lambert Johannes:

      ...und da Frau Weidel ganz sicher mit Worten umgehen kann, hat sie das zweite 'und' extra für Sie eingefügt, so dass Sie sich hinter dieser vorgeblichen Interpretierbarkeit verstecken können....



      Schon die Formulierung 'Kopftuchmädchen' ist abfällig, von daher ist das zweite 'und' kein Grund zur Entwarnung!!

  • es ist schon eine Schande das man überhaupt was sagen muss, aber auch das nach dem Schweigen der Kanzlerin und des Bundespräsidenten sich der Präsident des Bundesverfassungsgerichts letztendlich genötigt sieht auf die Rechtsgrundlagen dieses Staates dezent hin zu weisen... eine Schande für Deutschland.

  • Ich stimme Ihnen zu.



    Bei Voßkuhle ist es jedoch so, wer mit einem Finger auf andere Zeigt, auf den zeigen drei Finger zurück.

    Lesen Sie Dr. Jur. Absurd hier:



    www.sueddeutsche.d...r-absurd-1.1005799

    Will ja nicht wieder von Willi BundesverfassungsrichterGeiger anfangen, gelle...

    • @Günter:

      Um Voßkuhle zu kritisieren, führen Sie ein Urteil von 2010 an, an dem dieser nicht einmal beteiligt war? Wollen wir hier ernsthaft diskutieren oder herumblödeln?

      • @Zwieblinger:

        Stimmt persönlich hat er an dem Urteil nicht mitgewirkt, insoweit war ich ungenau und bitte um Entschuldigung.



        Wenn er aber als Präsident seines Ladens ernst genommen werden will, kann er sich nicht über den Abgrund von Personen anderer Verfassungsorgane wohlfeil ergehen, während er den Sumpf, den Seine Leute zu Papier verzapfen unerwähnt lasst.



        Und eine geschichtliche Aufarbeitung über das "Wirken" des Verfassungsrichters, der von allen am längsten in Würde und Amt verblieben war anzustoßen, würde dem Präsidenten des hohen Hauses auch gut anstehen.



        Zitat Wikipedia zu Willi Geiger:



        "1940 verfasste er bei Wilhelm Laforet eine Dissertationsschrift zum Thema Die Rechtsstellung des Schriftleiters nach dem Gesetz vom 4. Oktober 1933. Darin rechtfertigte er unter anderem die antisemitischen und antilinken Berufsverbote für Journalisten. Die Vorschrift habe „mit einem Schlag den übermächtigen, volksschädigenden und kulturverletzenden Einfluß der jüdischen Rasse auf dem Gebiet der Presse beseitigt“. Im Literaturverzeichnis setzte er bei einigen Autoren Sternchen für „Verfasser ist Jude“. Journalistische Rekurse auf „jüdische“ Texte seien ein Berufsvergehen. Dank des nationalsozialistischen Schriftleitergesetzes sei es gelungen, den deutschen Journalismus „rasch und gründlich“ von unerwünschten „Elementen zu säubern“ und der „marxistischen Presse“ den garaus zu machen."



        Zitat Ende

        Aber da brauchte es die Persönlichkeit eines Joschka Fischer, der damals im auswärtigen Amt Leviten verlesen hatte.

  • Auch bei derartigen verbalen Entgleisungen einiger Politiker findet Grundgesetz natürlich anwendung.

    So steht z.B. im Art 2:

    "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt..."

    Und v.a. im Art. 18 besagt:

    "Wer die Freiheit der Meinungsäußerung... oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen."

    • @Stefan Mustermann:

      ... dann braucht Deutschland Herrn Seehofer ja kein Asyl zu gewähren, wenn die konservativen Bayern ihn wegen der verlorenen Landtagswahl bald steinigen wollen ... :-))

  • Na Servus

    ”Die völlig korrekte Ausdrucksweise



    Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts als Sprachpolizist – ist das angemessen? Unbedingt. Aber das ist gar nicht die entscheidende Frage."

    Ah ja. Schnackeldidackeldidackel!……~~~~



    & Däh!



    Was war - ist jetzt nochmal "die gar nicht in entscheidende Frage*¿!*"



    Ha noi. Maa waas es nich*!* Gell.

    kurz - Simone Schmollack as usual.