Vorwürfe gegen CSU-Politikerin: EU-Parlament stoppt Ermittlungen
Gegen Angelika Niebler wird nicht ermittelt. Das EU-Parlament stimmte am Dienstag gegen die Aufhebung der Immunität der CSU-Vizevorsitzenden.
dpa/afp | Das Europäische Parlament blockiert bis auf Weiteres Betrugsermittlungen gegen die CSU-Vizevorsitzende und Europaabgeordnete Angelika Niebler. In einer geheimen Abstimmung votierte in Straßburg eine knappe Mehrheit der Abgeordneten dafür, einen Antrag der Europäischen Staatsanwaltschaft auf Aufhebung der Immunität Nieblers abzulehnen. 309 Abgeordnete sprachen sich für die Ablehnung des Antrags aus, 283 dagegen, 53 enthielten sich.
Niebler wird vorgeworfen, zwischen 2017 und 2025 vom EU-Parlament bezahlte Mitarbeiter für Aufgaben eingesetzt zu haben, die nichts mit ihrer Tätigkeit als Parlamentarierin zu tun hatten. Zudem soll ein Mitarbeiter Nieblers ausschließlich für einen ehemaligen CSU-Europaabgeordneten gearbeitet haben. Die Politikerin wies die Vorwürfe als unzutreffend zurück. Erhoben wurden sie von einer ehemaligen Mitarbeiterin Nieblers, die von 2021 bis 2023 für sie gearbeitet hatte.
Justizausschuss sieht „politisches Motiv“
Die europäische Staatsanwaltschaft hatte im vergangenen Herbst um die Aufhebung der Immunität von Niebler gebeten. Neben dem Einsatz der Mitarbeiter:innen sollte untersucht werden, ob die 63-Jährige vorschriftswidrig die Erstattung von Reisekosten für Reisen nach Straßburg und Brüssel beantragte.
Der Rechtsausschuss des Parlaments, in dem Niebler selbst Mitglied ist, sprach sich Anfang Mai gegen diesen Schritt aus. Die Beschwerden seien mit einem „direkten politischen Motiv eingereicht“ worden, hieß es unter anderem zur Begründung. Zudem gebe es einen „Mangel an Genauigkeit in Bezug auf die genauen in Rede stehenden finanziellen Beträge“. Die Absicht könnte darin bestanden haben, „den Ruf von Angelika Niebler zu schädigen“.
Die Parlamentarier folgten am Dienstag nun der Empfehlung des Rechtsausschusses des Parlaments. Brisant ist der Fall, da für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens eigentlich nicht der allgemeine Leumund eines Zeugen maßgeblich ist, sondern ob hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht vorliegen. Dies ist nach Auffassung der Staatsanwaltschaft gegeben - unter anderem, weil die Belastungszeugin zahlreiche Dokumente ausgehändigt hat. Das Vorgehen des Rechtsausschusses ist umstritten, weil die Mitglieder nicht die Möglichkeiten nutzten, bei der Staatsanwaltschaft zusätzliche Informationen einzuholen. Stattdessen hörten sie lediglich Niebler zu dem Fall an.
Selbst bezeichnet Niebler die Vorwürfe als unzutreffend. Zu konkreten Fragen wollte sie sich bis zuletzt aber nicht öffentlich äußern. Sie kündigte über eine Kanzlei an, sich rechtliche Schritte gegen Medienberichterstattung vorzubehalten. Grundsätzlich gilt die Unschuldsvermutung. Die Politikerin aus München ist seit 1999 Mitglied des Europäischen Parlaments und Co-Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe dort.
Frühere Mitarbeiterin gab Hinweise
Bei der Zeugin handelt es sich nach Informationen der dpa um eine frühere Mitarbeiterin, die 2024 bei der Europawahl angetreten war, aber wegen ihres Landeslistenplatzes nicht ins Parlament kam. Von Unterstützern Nieblers wurde vor diesem Hintergrund kolportiert, dass sich die frühere Mitarbeiterin vermutlich nur deswegen bei der Staatsanwaltschaft gemeldet habe, weil sie darauf hoffte, dass Niebler unter öffentlichem Druck durch ein Ermittlungsverfahren ihr Mandat aufgeben könnte. In diesem Fall würde sie möglicherweise die Chance bekommen, als Nachrückerin ins Parlament zu kommen.
Gleichzeitig gilt allerdings, dass selbst eine Verurteilung Nieblers wegen Betrugs nicht automatisch zum Verlust des Mandats führen würde. Sollte sie aus der CSU ausgeschlossen werden, könnte sie etwa als parteilose Abgeordnete weitermachen.
Grüne: Vertrauen in Rechtsstaatlichkeit in Gefahr
Der Grünen-Abgeordnete Daniel Freund bezeichnete das Abstimmungsergebnis als schlecht für die Glaubwürdigkeit des Parlaments. „Statt Verantwortung zu übernehmen, hat sich eine Mehrzahl der Abgeordneten schützend vor die CSU-Abgeordnete Niebler gestellt, um Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu verhindern“, kommentierte er. „Das ist ein fatales Signal. Europas Bürgerinnen und Bürger müssen sich an Recht und Gesetz halten, während Politiker möglicherweise jahrelang die Regeln brechen und ungeschoren davonkommen? Das kann man da draußen niemandem mehr erklären.“
Zudem wies er auf die Bedeutung von Whistleblowern für das Aufdecken von Skandalen hin. „Es kann nicht das Ziel sein, solche Menschen abzuschrecken und es ihnen so schwer wie möglich zu machen“, sagte er mit Blick auf das Abstimmungsergebnis. Whistleblower setzten häufig ihre berufliche Zukunft und finanzielle Sicherheit aufs Spiel, wenn sie Informationen veröffentlichten. „Wir sollten sie schützen und feiern, statt sie zu diskreditieren und zu verschrecken“, sagte der deutsche Politiker.
Für Kritik vor allem aus dem linken Lager des Parlaments sorgt auch die Tatsache, dass der Bericht des Rechtsausschusses zum Fall Niebler von dem polnischen Abgeordneten Marcin Sypniewski erarbeitet wurde, der Mitglied der rechten ESN-Fraktion ist. Dieser Fraktion gehören auch die Europaabgeordneten der deutschen AfD an, die teilweise selbst mit dem Vorwurf des möglichen Missbrauchs von EU-Geldern konfrontiert ist.
Niebler hat hohe Nebeneinkünfte
Nach Informationen der dpa hatten in den vergangenen Tagen selbst mehrere Fraktionskollegen Nieblers Unverständnis für das Vorgehen des Ausschusses und die bisherige Verteidigungsstrategie der CSU-Vize gezeigt – vor allem, weil sie im November zunächst öffentlich zugesichert hatte, an einer umfassenden Aufklärung interessiert zu sein.
Niebler ist im Parlament auch deswegen umstritten, weil sie zu den Abgeordneten mit den höchsten Nebenverdiensten zählt. So bekam sie laut Selbstauskunft zuletzt für eine freiberufliche Tätigkeit für die Anwaltskanzlei Gibson, Dunn & Crutcher LLP 5.250 Euro im Monat. Hinzu kamen dann noch unter anderem 4.583 Euro monatlich als Mitglied des Kuratoriums der TÜV SÜD Stiftung, 2.834 Euro monatlich als stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates des LVM a. G. und 1.500 Euro monatlich als Mitglied des Aufsichtsrates der LVM Krankenversicherungs-AG.
Die EUStA könnte den Fall nun vor den Europäischen Gerichtshof bringen. Für die Behörde geht es auch um ihre Glaubwürdigkeit, da es ihr Auftrag ist, alle Hinweise auf mögliche Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU umfassend und gründlich zu prüfen
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