Vorstoß gegen Kinderarmut: 280 Euro für jedes Kind
Der Bundestag debattiert über eine Kindergrundsicherung. Die soll die Vielzahl gegenwärtiger Leistungen ersetzen und armen Familien zugute kommen.
„Fixen Garantiebetrag“ nennen die Grünen die 280 Euro, die zusätzliche Summe heißt im Papier „ergänzendes GarantiePlus“. Damit will die Oppositionspartei dafür sorgen, dass monetäre Leistungen auch tatsächlich bei denen ankommen, die es „am dringendsten brauchen“, wie Grünen-Parteichefin Annalena Baerbock am Donnerstag im Parlament sagte: „Kinderarmut in unserem Land ist eine Schande.“ Jedes fünfte Kind in Deutschland gilt dem Kinderarmutsbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts zufolge als arm, 14 Prozent aller Minderjährigen wachsen mit Hartz IV auf. Die Bertelsmann Stiftung spricht davon, dass jedes vierte Kind in relativer Armut lebt. Konkret heißt das: Die Armutsgrenze einer vierköpfigen Familie beispielsweise liegt bei 1.926 Euro netto im Monat.
Eine Kindergrundsicherung ist keine neue Idee. Seit Jahren fordert das Bündnis Kindergrundsicherung, dem zahlreiche Familien- und Sozialverbände angehören, eine finanzielle Leistung für jedes Kind – unabhängig vom Einkommen der Eltern. Aktuell geht das Bündnis von 628 Euro aus. Diese Summe ergibt sich aus dem verfassungsrechtlich benannten Existenzminimum und bündelt sämtliche bisherige Transferleistungen wie Kindergeld, Kinderzuschlag, Bildungs- und Erziehungshilfen.
Die Union lehnt eine Kindergrundsicherung ab und verweist darauf, dass es Kindern hierzulande „auch ganz gut geht“, wie Marcus Weinberg, familienpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, in der Bundestagsdebatte sagte: 84 Prozent aller Kinder in Deutschland hätten ein eigenes Zimmer und 95 Prozent genügend Geld, um an Klassenfahrten teilzunehmen. Weinberg verwies auf das sogenannte Starke-Familien-Gesetz der Koalition, mit dem der Kindergeldzuschlag für Eltern mit geringen Einkommen im Juli von 170 auf 185 Euro monatlich angehoben wurde.
Eine Zahlung heißt auch nur ein Antrag
Derzeit gibt es 153 verschiedene familien- und ehepolitische Leistungen, darunter – neben den bekannten wie Kindergeld und Kindergeldzuschlag – Unterhaltsvorschuss, Ehegattensplitting, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Mitversicherung von Ehepartner*innen in der Krankenversicherung. Mitunter sind die Antragswege für diese Leistungen kompliziert und bürokratisch. Das wollen die Grünen vereinfachen: Eine Zahlung heißt auch nur ein Antrag.
Der grüne Gesetzentwurf findet bei Familien- und Sozialverbänden Zuspruch. „Wir brauchen möglichst frühe und zielgerichtete Hilfen für Kinder und Jugendliche aus armen oder armutsgefährdeten Familien. Unterstützung muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird“, meint Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Das Existenzminimum, auf das jedes Kind einen Anspruch hat, muss gleich hoch sein“, fordert Birgit Merkel, Vize-Chefin des Zukunftsforum Familie.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Nan Goldin in Neuer Nationalgalerie
Claudia Roth entsetzt über Proteste
Politikwissenschaftlerin über Ukraine
„Land gegen Frieden funktioniert nicht“
Juso-Chef über Bundestagswahlkampf
„Das ist unsere Bedingung“
Bündnis Sahra Wagenknecht
Ein Bestellerautor will in den Bundestag
Nukleare Drohungen
Angst ist ein lautes Gefühl
Internationaler Strafgerichtshof
Ein Haftbefehl und seine Folgen