Vorschlag von Ju­ris­t:in­nen: Wie Ökozid strafbar werden könnte

Kli­ma­schüt­ze­r:in­nen wollen, dass der Internationale Strafgerichtshof Umweltverbrechen ahnden kann. Jetzt haben sie das juristische Handwerkszeug.

Ein Bagger in einem Kohle Tagebau

Ökozide könnten zukünftig vom Strafgerichtshof in Den Haag verfolgt werden Foto: Imago

FREIBURG taz | Wenn es nach deutschem Recht legal ist, Tagebaue zum Kohleabbau zu vergrößern – darf ein Konzern das dann einfach tun, obwohl das Resultat ein handfester Beitrag zur Klimakrise ist? Die Che­f:in­nen solcher Konzerne könnten in Zukunft für solche Entscheidungen vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag landen – sofern dessen Statut um einen Vorschlag internationaler Ju­ris­t:in­nen ergänzt wird.

Eine Kommission aus zwölf Völkerstraf­recht­le­r:in­nen und Um­welt­ju­ris­t:in­nen hat eine Definition erarbeitet, nach der der Gerichtshof künftig Ökozide, also schwere Umweltverbrechen, ahnden können soll. Der Begriff ist an „genocide“ angelehnt, das englische Wort für Völkermord.

Strafbar wäre nach dem Vorschlag der Ex­per­t:in­nen ins Deutsche übersetzt Folgendes: „rechtswidrige oder mutwillige Handlungen, die in dem Wissen begangen werden, dass eine erhebliche Wahrscheinlichkeit besteht, dass durch diese Handlungen schwere und entweder weit verbreitete oder langfristige Schäden an der Umwelt verursacht werden.“

Die vorgeschlagene Definition des Ökozids ist recht weitgehend. So muss noch kein Schaden entstanden sein, es genügt eine schwere Gefährdung der Umwelt. Die Tat kann nach nationalem Recht auch legal sein; es genügt, dass sie „mutwillig“ ist, das heißt: dass rücksichtslos exzessive Schäden in Kauf genommen werden.

82 Staaten müssen zustimmen

Die Erschließung neuer Kohlefelder nennt der Kommissionsvorsitzende Philippe Sands als Beispiel dafür. Er ist Anwalt und Chef des Zentrums für internationale Gerichte am University College London. Auch das Unterlassen notwendiger Maßnahmen könne als Ökozid bestraft werden, so Sands.

Allerdings würden nur Taten erfasst, die nach einer entsprechenden Ergänzung des Statuts erfolgt sind. Verurteilt werden könnten zudem keine Staaten oder Unternehmen, sondern nur Einzelpersonen, zum Beispiel Prä­si­den­t:in­nen oder eben Konzernchef:innen. Ihnen würden im Höchstmaß lebenslange Freiheitsstrafen drohen.

Beauftragt wurde die Ex­per­t:in­nen­grup­pe von der niederländischen Stiftung Stop Ecocide, die sich für die Einführung des Ökozids als Straftatbestand am Internationalen Strafgerichtshof einsetzt. Den gibt es seit 2002. Grundlage ist sein Statut, ein völkerrechtlicher Vertrag, den inklusive Deutschland 123 Staaten unterzeichnet haben.

Das internationale Gericht ist zuständig, wenn nationale Gerichte nicht bereit oder fähig sind, die Tat selbst abzuurteilen. Es behandelt bisher vier Arten von Verbrechen: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und seit 2018 Angriffskriege.

Der Ökozid würde als fünftes Verbrechen hinzukommen. Um das Statut zu ergänzen, müssen zwei Drittel der Vertragsstaaten zustimmen, also 82 Länder.

Stiftungschefin Jojo Mehta schätzt, dass es etwa vier bis fünf Jahre dauern wird, die nötige Mehrheit für die Änderung des Statuts zu organisieren. Das ist optimistisch. Bisher haben laut Mehta acht Staaten Interesse bekundet, darunter die vom Klimawandel stark bedrohten Inselstaaten Vanuatu und die Malediven, aber auch Frankreich, Spanien und Kanada.

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