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Vor der Regierungsbildung in SpanienDer Preis ist heiß

Carles Puigdemont fordert die Anerkennung der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung. Regierungschef Sánchez zeigt sich verhandlungsbereit.

Der katalanische Separatistenführer Carles Puigdemont reagiert auf Applaus in Brüssel Foto: Yves Herman/reuters

Madrid taz | Die Spekulationen haben ein Ende. Der ehemalige katalanische Präsident Carles Puigdemont legte am Dienstag auf einer Ansprache in Brüssel die Bedingungen seiner Partei Junts per Catalunya (JxCat) vor, um eine der beiden großen Parteien im spanischen Parlament – die sozialistische PSOE von Ministerpräsident Pedro Sánchez und die konservative Partido Popular (PP) – bei der Regierungsbildung zu unterstützen.

Nach einer Auflistung der „Angriffe“ Spaniens auf die „katalanische Nation, eine der alten Nationen Europas“, vom Fall Barcelonas im Erbfolgekrieg 1714 bis hin zu der Absetzung seiner Regierung durch Madrid nach der Abhaltung eines Unabhängigkeitsreferendums 2017, forderte der im Brüsseler Exil lebende Puigdemont, „ein historisches Abkommen“, um „den Konflikt endgültig zu lösen“. „Spanien kann, wenn Spanien will“, betonte der Politiker, der mittlerweile im Europaparlament sitzt, mehrmals in seiner knapp halbstündigen Rede.

Puigdemont verlangte, dass „die Elemente des Konflikts angemessen identifiziert werden“. Er will ein Amnestiegesetz für all diejenigen, die wegen der Abhaltung des Referendums am 1. Oktober 2017 gerichtlich verfolgt werden. Neben hunderten von öffentlichen Angestellten und Beamten, die Schulen als Wahllokal öffneten, gehört dazu auch Puigdemont selbst. Ihm drohen in Spanien lange Haftstrafen, als einem der Hauptverantwortlichen für die Volksbefragung. „Der 1. Oktober war kein Verbrechen“, betonte Puigdemont. Ein Amnestiegesetz müsse noch vor den eigentlichen Verhandlungen als Gesetzesvorlage im spanischen Parlament eingebracht werden.

Außerdem forderte Puigdemont am Dienstag die Anerkennung der Unabhängigkeitsbewegung als „politisch legitim“ und die Anerkennung des „Rechts auf Selbstbestimmung“ für Katalonien, was eine Volksbefragung in beiderseitigem Einvernehmen beinhalten würde. Der gesamte Verhandlungsprozess sowie die Umsetzung des Vereinbarten müssten von unabhängigen Beobachtern überwacht werden.

Die Bedingungen für eine neue Sánchez-Regierung

Die Forderungen richten sich – auch wenn Puigdemont immer von den „beiden großen Parteien Spaniens“ sprach – an die Sozialisten von Ministerpräsident Sánchez. Zwar wurde seine PSOE bei den Wahlen am 23. Juli nur zweitstärkste Kraft, aber nur er ist der Lage, eine Mehrheit im Parlament für eine erneute Legislatur seiner Linkskoalition zu bekommen. Die PP stützt sich auf die rechtsextreme Vox. Weder Katalanen noch Basken wollen diesen Weg mitgehen.

Pedro Sánchez zeigt sich verhandlungsbereit, auch wenn er zur Einhaltung der derzeit gültigen Verfassung mahnt

Puigdemont ist nicht der Einzige, der in den letzten Tagen mit Forderungen auf Sánchez zuging. Auch der baskische Ministerpräsident Iñigo Urkullu verlangt eine neue Beziehung des spanischen Staates mit den „historischen Gemeinschaften“ – Baskenland, Navarra, Katalonien und Galicien. Er will eine Kommission, die untersucht, wie weit die Verfassung eine Ausweitung der Selbstregierung und eine weitgehend bilaterale Beziehung der vier Regionen mit eigener Sprache und der Zentralregierung zulässt. „Warum kann Spanien kein plurinationaler Staat sein, wie es bis ins 18. Jahrhundert der Fall war?“, schreibt Urkullu in einem Artikel in der spanischen Tageszeitung El País.

Während die PP all diese Ansinnen sofort als „nicht verfassungskonform“ vom Tisch wischte, zeigt sich Sánchez verhandlungsbereit, auch wenn er zur Einhaltung der derzeit gültigen Verfassung mahnt. Leicht werden die Verhandlungen nicht.

Sowohl aus dem Baskenland als auch aus Katalonien braucht Sánchez die Unterstützung von gleich zwei nationalistischen Parteien: der eher konservativen JxCat und Urkullus Baskisch Nationalistischer Partei (PNV) sowie der in Barcelona regierenden Katalanischen Republikanischen Linken (ERC) und dem baskischen Linksbündnis EH Bildu, das bei den Baskenwahlen im kommenden Jahr erstmals stärkste Partei werden könnte. In den Verhandlungen mit Sánchez wollen sie alle zeigen, dass sie die einzig wahren Vertreter ihrer Nation sind.

Sánchez hat rund ein Vierteljahr Zeit, kreative Lösungen innerhalb der Verfassung zu finden. Ende September wird erst einmal der Spitzenkandidat der PP, Alberto Nuñez Feijóo, im Auftrag von König Felipe VI. um das Vertrauen des Parlaments bitten. Erst wenn er scheitert, ist Sánchez an der Reihe.

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32 Kommentare

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  • Der autoritäre Zentralstaat ist nicht nur in Spanien ein Anachronismus. Er führt zwangsläufig zu Unterdrückung, allerdings ist auch die 'Selbstbestimmung' so eine Sache. Sie wird in Spanien vor allem von wirtschaftlich starken Regionen gefordert. Dahinter verbirgt sich auch ein: 'Wir geben nix, wollen alles behalten'. Dabei werden die eigenen sozialen Gegensätze durch eigenem Nationalismus und Fahnenschwenken übertüncht. Schon während des Bürgerkrieges 1936-1939 kämpften nicht alle Basken gegen Franco. Katholisch-Carlistische Milizen - die Requetés - verübten auf Francos Seite schreckliche Massaker an Republikanern aus. (Antony Beevor: 'Der Spanische Bügekrieg'). Ohne Demokratisierung und Soziale Gerechtigkeit, ohne die Bereitschaft zum Teilen und Verteilen, wird Madrids zentralistischer Nationalismus nur von einem dezentralen Pendant abgelöst....

  • Viel Erfolg wünsche ich!

    • @H.L:

      Ich ebenso, H.I.

      Ein echt demokratischer Vielvölkerstaat kann nur gelingen, wenn die Teil-Nationen (in Theorie und Praxis) das Recht auf Unabhängigkeit besitzen aber diese ausdrücklich und freiwillig nicht wünschen.

    • @H.L:

      Das wird nicht einfach. Aber der spanischen Linken bleibt auch nichts anderes übrig, als a) sich untereinander und b) mit den katalanischen Regionalisten zusammenzuraufen.



      Zu viel steht für Spaniens Demokratie auf dem Spiel, sollte die rechtsgerichtete Vox mitregieren. Trotz Stimmenzuwachses sowohl für die PP als auch Vox erweist sich die Festlegung der Konservativen auf ein Bündnis mit den Faschisten nun als Bumerang.



      Hätte man da Feijoo und der PP seitens ihrer europäischen konservativen und christdemokratischen Schwesterparteien nicht besser abraten sollen? Aber nun, einige andere haben da ja bekanntlich auch so ihre Schwierigkeiten mit der Abgrenzung nach rechts.😉

      • @Abdurchdiemitte:

        Welche Festlegung?

        Von der PP hieß es lediglich:



        "Wenn wir mit der VOX zusammen die Absolute Mehrheit haben, werden wir eine Koalition mit dieser nicht ausschließen."

        Fakt ist ... in Spanien hat die PP keinen anderen potentiellen Koalitionspartner. Die PSOE (hat auch Stimmen gewonnen) von Sanchez ist die gemäßigste linke Partei, aber aus Sicht der PP viel zu radikal.



        Eine große Koalition wie in De ist also völlig undenkbar. Beide Parteien haben eine Zusammenarbeit ausgeschlossen. Die restlichen Parteien sind entweder links von der PSOE, oder Separatisten.

        Mit wem soll die PP also bitte eine Koalition bilden, wenn nicht mit der VOX?

        • @sociajizzm:

          Wenn die rechte PP die rechtsextreme Vox als Partner von Anfang an und konsequent abgelehnt hätte, wären Bündnisse mit der baskischen PNV und der katalanischen JxCat durchaus im Bereich des Möglichen gewesen.

          Allerdings hatte die aufstrebende Vox eine Radikalisierung des Diskurses der PP bewirkt, und v.a. Ayuso in Madrid erinnert schon sehr an Trump und Populismus.

  • Dafür bräuchte es nicht nur eine einfache Mehrheit, sondern eine verfassungsändernde Mehrheit. Dafür reichen die paar Stimmen von Puigdemont bei weitem nicht aus.

    • @DiMa:

      Nun, ich sehe hier eher eine historische Verantwortung der gesamten EU, wie mit Unabhängigkeitsbestrebungen allgemein und vorbildlich umgegangen werden sollte.

      Politische Lösungen wie in der damaligen Tschechoslowakei 1992, Montenegro 1992 oder in Schottland 2014, sind Krieg (Jugoslawien 1991) und Unterdrückung (Katalonien 2017) eindeutig vorzuziehen.

      • @Priest:

        Unabhängigkeitsbewegungen sind ausschließliche Angelegenheiten der Mitgliedsländer. Für eine "Verantwortlichkeit" der EU fehlt es an einer Kompetenzübertragung an die EU. Die EU darf sich nicht einmischen, andere Mitglieder sollten sich nicht einmischen. Das ist eine innere Angelegenheit Spaniens.

    • @DiMa:

      Deshalb ja Puidgemonts Offerte an die Sanchez und die PSOE. Gemeinsam mit den linken Parteien hätten die Katalanen eine Mehrheit im spanischen Parlament. Das Angebot für Verhandlungen an die PP war lediglich pro forma, denn es ist bekannt, dass Konservative und Rechtsextremisten in Spanien den katalanischen und baskischen Autonomiebewegungen stets ablehnend gegenüberstanden.



      So könnte sich für Sanchez tatsächlich eine neue Chance auf Regierungsbildung ergeben. Für seinen konservativen Rivalen Feijoo hingegen dürfte sich das enge Bündnis der PP mit der faschistischen Vox im Wahlkampf nun wahrscheinlich als strategischer Fehler erweisen.

      • @Abdurchdiemitte:

        Außerdem ist es im Interesse der gesamten EU (auch der EU-Bürger), daß mit Unabhängigkeitsbewegungen, vor allem mit offensichtlich legitimen wie der katalanischen (eigene Sprache, Geschichte, Kultur, polizeiliche und richterliche Unterdrückung - Polizeiensatz 2017, U-Haft für Aktivisten und die halbe gewählte Regierung, Spionageaffäre Pegasus - etc.) demokratisch, vorbildlich und unter Achtung internationaler Verträge und der elementaren Menschenrechte umgegangen wird.

        Versagt ein EU-Staat bei seinen Pflichte, wie z.B. Spanien, Ungarn oder Polen, ist Hilfe und Einmischung der anderen EU-Staaten (Bürgerschaft, politisch Verantwortliche, Institutionen) dringend erforderlich.

        • @Priest:

          Was "im Interesse der EU" ist und welche "Kompetenzen" die EU hat sind zwei vollkommen unterschiedliche Paar Schuhe.

          Der Umgang mit Abspaltungen ist nicht Sache der EU. Spanien wurde mit der geltenden Verfassung in die EU aufgenommen und diese sieht halt die Unteilbarkeit des Landes vor. Eine Änderung Bedarf der 2/3tel Mehrheit im spanischen Parlament - in Deutschland wäre es übrigens ganz genau so.

          Die EU darf nicht gegen das Mitgliedsland Spanien Partei ergreifen.

        • @Priest:

          Die EU als Instituion war schon immer auf der Seite der jew. Mitgliedsstaaten und nicht auf der Seite der Separatisten.

          In Schottland war das Unabhängigkeitsreferendum unter anderem nicht erfolreich, weil Schottland die EU hätte verlassen müssen, um im Anschluss einen langwierigen neuen Antrag zu stellen. "Oh the irony."

          Die EU war, ist und wird in 1 Linie immer ein Wirtschaftsbündniss sein.

          Politisch wird sich bei den Mitgliedern, so wenig wie nur möglich eingemischt, es sei denn es betrifft etwas direkt die anderen Mitglieder.

          Ich kann Sie ja persönlich gut verstehen, aber DIMA hat recht, wenn er sagt die EU habe hier keine Befugnisse.

      • @Abdurchdiemitte:

        Für eine Änderung der Verfassung braucht es in Spanien (wie in Deutschland auch) eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Daher mein ursprünglicher Hinweis. Sanchez/PSOE bekommen diese nicht zusammen. Auf die Forderungen von Herrn Puigdemont kann Herr Sanchez im Ergebnis nicht eingehen.

        • @DiMa:

          Die spanische Verfassung genießt, was Menschenrechtsfragen und Grundrechtsfragen gegeüber Europäischen Grundwerten einen untergeordneten Rang.



          Internationalen Verträge und Geerichtsentscheidungen der Europäischen Gerichte werden autoritär agierende Staaten in Zukunft verstärkt in die Grenzen weisen.



          Politische Dissidenten einzusperren und aus dem Verkehr zu ziehen, wird nur noch für begrenzte Zeit möglich sein.

          Wenn EU-Politik und Wirtschaft Druck machen, werden Verfassungen zuweilen über Nacht angepasst, wie uns der Einbau der Schuldenbremse in der spanischen Verfassung (welcher von der BRD gefordert wurde) gezeigt hatte.



          Ich halte im aufgeheizten Spanien allerdings auch einen "Spainexit" und Abkehr von der Demokratie für denkbar.

          • @Priest:

            Es gibt jedoch in keinem internationalen Vertrag ein wie auch immer geartetes Menschenrecht auf Abspaltung. Darauf haben die vertragschließenden Länder jeweils geachtet, da es viel zu viele Länder gibt, die solche Unabhängigkeiten und Abspaltungen befürchten.

            Daher gibt es insbesondere keine europäischen Grundwerte, auf die sich so ein Vorhaben beziehen könnte. Vertragsänderungen bedürfen der Einstimmigkeit (einschließlich der Stimme Spaniens).

            • @DiMa:

              Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist eines der Grundrechte des Völkerrechts. Es besagt, dass ein Volk das Recht hat, frei über seinen politischen Status, seine Staats- und Regierungsform und seine wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu entscheiden. Dies schließt seine Freiheit von Fremdherrschaft ein. Dieses Selbstbestimmungsrecht ermöglicht es einem Volk, eine Nation bzw. einen eigenen nationalen Staat zu bilden oder sich in freier Willensentscheidung einem anderen Staat anzuschließen. (UN-Charta, IPBPR und IPWSKR von 1966, von Spanien ratifiziert.)

              Verträge (oder Verfassungen), die gegen existierendes ius cogens verstoßen, sind nichtig.

              Nationen und nationalen Minderheiten das Recht auf Selbstbestimmung dauerhaft zu verwehren, passt weder zum Werte-Westen noch zur EU.







              Wir neutralen BeobachterInnen können unsere Meinung äußern, aber den Lauf der Geschichte sicher nicht aufhalten.

              • @Priest:

                Das Selbsbestimmungsrecht der Völker ist nur eine leere politische Proklamation; ein angesichts der vielen Vielvölkerstaaten eine nicht erreichbare Utopie (ähnlich dem Weltfrieden).

                Dieses geht nicht über die terretoriale Integrität der Staaten hinaus. Aus diesem Grund gibt es bisher keinen einzigen erfolgreichen gerichtlichen Abspaltungsprozeß, der sich erfolgreich darauf berufen hätte.

                Dies ist vor allem keine Frage, die die EU und deren Organe beträfe oder von diesen zu entscheiden wäre.

                • @DiMa:

                  Falls Ihre Aussage stimmt, dann nur weil die Politik in echten Demokratien durch Verhandlungen und bei Bedarf Referenden zuvor Abhilfe schafft und dadurch den Gang vor internationale Gerichte als auch Monatelange Massenstreiks zum Wohle aller erfolgreich zu verhindern wusste.



                  In autoritären Staaten wie z.B. China werden solche Konflikte wie z.B. Hongkong durch polizeiliche und richterliche Repression "gelöst".

                  Wenn nationale Minderheiten auf ilegale Weise kontinuierlich und massiv unterdrückt werden - die spanische Staatsanwaltschaft stuft die friedliche, katalanische Unabhängigkeitsbewegung als Terrorismus ein; katalanische Präsidenten und oppositionelle PolitikerInnen werden durch Pegasus bespitzelt - ergibt sich aus west-europäischer Sicht eine neue Situation.



                  Wer die vielen Mensschenrechtsverstöße der letzten Jahre rechtfertigen oder leugnen möchte, tut weder der EU noch sich selbst einen Gefallen, wenn ihr/ihm an demokratischen Grundrechten etwas liegt.

                  • @Priest:

                    Wenn das Selbstbestimmungsrecht der Völker nur eine leere Proklamation ist, dann ist sie gerade kein Menschenrecht. Dann kann dieser Anspruch auch von nichts und niemandem gerichtlich durchgesetzt werden.

                    Welcher Schindluder derzeit mit dem Selbstbestimmungsrecht getrieben wird, sieht man derzeit beispielhaft in der Krim und der Ostukraine.

                    • @DiMa:

                      Niemand außer Ihnen behauptet, daß das Selbstbestimmungsrecht der Völker nur eine leere Proklamation ist.



                      Vielmehr achtet die Politik in reifen Demokratien dieses wichtige und universelle Menschenrecht.



                      Wenn das Gewohnheitsrecht.

                      Das Recht der Staaten auf territoriale Integrität steht dazu oft im Widerspruch, was bei politischen Konflikten zweier Nationen in demokratischem Umfeld dann im Zweifelsfall einer internationalen Vermittlung oder auch internationaler Gerichte bedarf.

                      • @Priest:

                        Dann siehe doch einfach Wikipedia unter Rezeption: de.wikipedia.org/w...nd_Sezessionsrecht.

                        So viel dann zu "Niemand außer Ihnen behauptet"

                        • @DiMa:

                          Mit Ihrem Link unterstützen Sie allenfals meine Erläuterungen.



                          Ich zitiere daraus beispielsweise:



                          "Wenn der Staat die nach Autonomie oder gar einem eigenen Staat strebende Minderheit durch seine Herrschaftsausübung diskriminiert, kann er seinen Anspruch auf territoriale Integrität nach dem gegenwärtigen Völkerrecht verwirken."

                          Die Stelle, daß "das Selbstbestimmungsrecht der Völker nur eine leere Proklamation ist", dürfen Sie gern vor Ihren Link platzieren, damit ihre Argumentation schlagkräftiger wird.

                          Es geht hier aber nicht ums Rosinenpicken, sondern um die richtige Interpretation des Wikipedia-Artikels in seiner Komplexität.

                          • @Priest:

                            Nur ist genau die von Ihnen zitierte Stelle eine Einzelmeinung und der Grund für den Überabeitungshinweis des Artikels.

                            Also - anders als von Ihnen behauptet, bin ich nicht der Einzige, der das für eine leere Hülle hält und zweitens, es gibt kein Gericht der Welt, welches sich jemals damit befasst hätte.

                            Andernfalls wäre der Nationalist Puigdemont unlängst vor den EuGH gezogen.

                            • @DiMa:

                              Sie verweigern weiterhin die Angabe einer genauen Stelle, welche angeblich Ihre Behauptung stützt.

                              Die Mühlen der Justiz mahlen bekanntlich langsam, und die spanischen Nationalisten versuchen mit allen Mitteln zusätzlich Zeit zu gewinnen.

                              Was internationale Gerichte und Organisationen betrifft, gab es bisher wenig gute Nachrichten für Spanien in der Frage verletzter Grundrechte katalanischer PolitikerInnen (siehe Doktrin Junqueras) und Aktivisten (AI, Human Rights Watch, PEN International). Und außerdem ist hier v.a. die Politik gefordert.

                              Der Versuch einer Kriminalisierung der Unabhängigkeitsbewegung war ein Schuß ins Ofenrohr, wie sich sicher bald noch deutlicher zeigen wird.

                              • @Priest:

                                De Stellenangabe habe ich doch unlängst gemacht. Ein Copy & Paste spare ich mir an dieser Stelle.

                                Es gibt kein internationales Gericht, welches über die Frage des Seperatismus für oder gegen Spanien entscheiden könnte.

                                Und im Übrigen handelt die Regierung in Übereinstimmung mit der Verfassung. Diese darf sie selbst nicht missachten. Eine Verfassung, der die Katalanen in einer Volksabstimmung nach dem Ende des Franco-Regimes zugestimmt haben.

                                • @DiMa:

                                  Nein, die Stellenangabe haben Sie nicht gemacht, sondern nur auf Ihre Weise den Text des Wiki-Artikels sicher falsch interpretiert.

                                  Die Europäischen Gerichte werden wie bisher Menschenrechtsverletzungen verurteilen und autoritäres Gebaren der Mitgliedsstaaten in Zukunft erschweren.



                                  Präzedenzfälle wie der erwähnte Fall Junqueres haben große Auswirkungen auf zukünftige Ereignisse.

                                  Die Verfassung ist offenbar obsolet und die restriktive Auslegung spanischer Nationalisten widerspricht Internationalen Verträgen, welche ranggöher einzustufen sind.

                                  • @Priest:

                                    "Die Europäischen Gerichte werden wie bisher Menschenrechtsverletzungen verurteilen und autoritäres Gebaren der Mitgliedsstaaten in Zukunft erschweren."

                                    Wenn dem so wäre, dann hätte der EuGH dies in seiner jüngsten Entscheidung berücksichtigt und im Sinne von Herrn Puigdemont entschieden und die Aberkennung der Immunität durch das EU-Parlament widersprochen.

                                    Bisher haben die katalanischen Nationalisten keine weiteren Gerichtsverfahen angestrengt.

                                    Was alles so in Zukunft passiert steht in den Sternen und bis es den soweit ist, bleibt es beim bestehenden Recht. Die spanische Verfassung ist in Punto Integrität des Staates und Änderung der Verfassung identisch mit dem Grundgesetz.

                                    • @DiMa:

                                      Halten wir zuerst fest, daß Ihre Aussage eine Fehlinterpretation des Wiki-Artikels war.



                                      Eine genaue Stellenangabe, welche Ihre Aussage stützt, gibt es also nicht.

                                      Auch Ihre Aussage bez der jüngsten Gerichtsentscheidung ist fehlerhaft, da der EuGH die letzte Instanz ist, welche die Entscheidung des EuG bez. der Immunität des EU-Parlamentariers und Ex-Präsidenten Carles Puigdemont mit Sicherheit revidieren wird.

                                      Es gibt z.Z. außerdem einige laufende Verfahren katalanischer PolitikerInnen und Aktivisten, deren Urteile in letzter Instanz einige Unbedarfte bestimmt überraschen wird.

                                      • @Priest:

                                        Nein, das brauchen wir nicht festhalten. Alles Wesentliche ergibt sich ab "Rezeption": "Kritiker verweisen darauf, dass das Selbstbestimmungsrecht oft verweigert wurde, und halten es für kaum mehr als ein politisches Schlagwort."

                                        Und was den Verlauf der weiterer Verfahren angeht werde wir ja sehen, wo die Sache endet. Bis dahin gilt die Verfassung.

                                        • @DiMa:

                                          Das klingt nach versöhnlichem Abschluß unserer Diskussion. Danke für den interessanten, respektvollen Gedankenaustausch.

                                          Was Ihre "Rezeption" betrifft, kann ich zustimmen, wenn es sich bei den von Ihnen erwähnten Vielvölkerstaaten um autoritäre Staten bzw. Diktaturen handelt.



                                          In gereiften Demokratien hat dieses Grundrecht dagegen weiterhin eine herausragende Bedeutung. Würde z.B. eine Mehrheit der Sorben oder Dänen (hypothetisch) in Deutschland ein Referendum zur eigenstaatlichen Unabhängigkeit anstrengen, wäre die deutsche Verfassung mit Sicherheit keine Hürde, sondern sie würde gemäß den internationalen Verpflichtungen an die neue Situation angepasst werden.

                                          Ansonsten warten wir gerne ab, wie es weitergeht.

                                          • @Priest:

                                            Danke ebenfalls. Ihnen eine gute Zeit.