Volksentscheid in Bayern: 50.000 wollen einen Mietendeckel
Die Initative für einen Mietenstopp sammelt mehr als doppelt so viele Unterschriften wie nötig. Der Innenminister muss nun handeln.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass es bei bestehenden Mietverhältnissen sechs Jahre lang keine Mieterhöhungen gibt. Bei Wiedervermietung oder nach Renovierung darf höchstens die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden. „Faire“ Vermieter sollen auf bis zu 80 Prozent der Vergleichsmiete erhöhen können. Ausgenommen sind Wohnungen in neuen Häusern, um Investoren nicht zu vergraulen. Verstöße werden mit Geldbußen von bis zu 500.000 Euro geahndet.
Der Mietenstopp soll für 162 Städte und Gemeinden in Bayern gelten, in denen ein „angespannter Wohnungsmarkt“ vorliegt. Unterstützer des Bündnisses sind unter anderem DGB, VdK, SPD, Linke, Grüne und ÖDP.
Bei der Pressekonferenz wiesen die Organisatoren auf die Dringlichkeit des Problems hin. „Das Thema brennt die Menschen aus“, sagte der evangelische Pfarrer Felix Leibrock. Die 75-jährige Rentnerin Ute Armanski zahlt für 96 Quadratmeter in München- Haidhausen 1.000 Euro Miete. Nach Renovierungen und mehreren Erhöhungen sollen es 2.300 Euro sein. „Ich kann mein Zuhause in meinem geliebten Viertel nicht mehr halten“, klagt sie.
Der Weg führt übers Verfassungsgericht
Der Zeitplan ist sportlich: Bis zum Sommer soll der Volksentscheid stattfinden und der Mietenstopp dann zum Gesetz werden. Aber auch wenn die Initiatoren optimistisch sind, dürfte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) das Volksbegehren zurückweisen; nach seiner Argumentation verstieße es gegen die Verfassung.
Dann müsste das Bündnis vor dem Verfassungsgerichtshof klagen. Und wenn dieser grünes Licht geben sollte, müssten sich eine Million Menschen binnen zwei Wochen in den Rathäusern für den Gesetzentwurf eintragen. Erst dann käme es zum Volksentscheid.
Die bayerische Initiative ähnelt dem Berliner Mietendeckel. Allerdings sei das Berliner Gesetz „viel ausführlicher“, so die SPD- Politikerin Zurek. In Bayern habe man sich „nicht in Einzelheiten verlieren wollen“. Der Bielefelder Jura-Professor Franz Mayer meint, dass ein Mietenstopp nicht ausschließlich Bundesrecht ist. Vielmehr könnten Länder solche Regeln als öffentliches Recht selbst festschreiben.
Die Position der Staatsregierung stellte Justizminister Georg Eisenreich (CSU) sofort per Mitteilung klar: „Ein Landesgesetz, das die Mieten auf dem freien Markt für sechs Jahre einfriert, ist verfassungswidrig.“
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Frieden in der Ukraine
Europa ist falsch aufgestellt
Die Neuen in der Linkspartei
Jung, links und entschlossen
Kanzler Olaf Scholz über Bundestagswahl
„Es darf keine Mehrheit von Union und AfD geben“
Kinder und Jugendliche
Die vernachlässigte Minderheit
Einführung einer Milliardärssteuer
Lobbyarbeit gegen Steuergerechtigkeit
+++ Nachrichten im Ukraine-Krieg +++
USA und Russland besetzen ihre Botschaften wieder regulär