Veruntreuungsprozess in Spanien: Ehefrau von Pedro Sánchez muss vor Gericht
In Spanien muss Begoña Gómez wegen mutmaßlicher Veruntreuung vor Gericht. Der Ermittlungsrichter blieb Beweise schuldig – die Klage kam von rechts außen.
Foto: David Canales/SOPA/picture alliance
Begoña Gómez, die Ehefrau des spanischen Regierungschefs Pedro Sánchez, muss vor Gericht. Ermittlungsrichter Juan Carlos Peinado in der Hauptstadt Madrid hat das Ergebnis seiner Untersuchungen an ein Geschworenengericht überstellt und die Eröffnung des Hauptverfahrens angeordnet.
Demnach soll sich Gómez bei ihrer Arbeit an der hauptstädtischen Universität Complutense (UCM) der Veruntreuung und der illegalen Einflussnahme schuldig gemacht haben. Peinado, der den Fall nur sechs Tage, bevor er in Rente geht, überstellte, hält an den Anschuldigungen fest, obwohl die Staatsanwaltschaft seit Langem eine Einstellung fordert.
Die Klage stammt von den rechtsextremen Organisationen Manos Limpias (Saubere Hände) und Hazte Oir (Verschaff dir Gehör) und stützte sich ursprünglich auf Veröffentlichungen rechtsgerichteter Internetseiten. Richter Peinado wirft Gómez vor, dass sie sich das Amt ihres Mannes zunutze gemacht habe.
Gómez habe „einen unmittelbaren und erheblichen Wandel in ihrem beruflichen Werdegang“ erfahren, nachdem Sánchez 2018 ins Amt gekommen war. Nach Auffassung des Richters nutzte die Beschuldigte ihre „privilegierte Stellung als Ehefrau des Regierungschefs“, um die Leitung eines an der Universität Complutense Madrid eingerichteten Sonderlehrstuhls zu übernehmen.
Welcher Betrag veruntreut worden sein soll, bleibt unklar
Gegen Gómez wird zudem der Vorwurf der Veruntreuung öffentlicher Gelder erhoben. Sie soll ihre Assistentin, die ihr als Gattin des Regierungschefs zusteht, „für rein private oder persönliche Zwecke“ eingesetzt haben. Der Richter geht davon aus, dass sie „fortwährend an Tätigkeiten mitgewirkt hat, die außerhalb der eigentlichen Aufgaben ihres Postens lagen“.
Die Assistentin muss deshalb ebenfalls auf die Anklagebank. Angaben, welcher Betrag dabei veruntreut worden sei, bleibt Peinado schuldig. Darüber hinaus habe Gómez’ Lehrstuhl eine Software erstellt, die sie sich angeeignet habe. Auch hier kann der Richter keine konkreten Beweise oder Zahlen über den entstandenen Schaden liefern.
Peinado wartete mit der Bekanntgabe seines Beschlusses, bis Sánchez im Flieger zur UN-Hauptversammlung in New York saß und nicht unmittelbar reagieren konnte. Es war nicht das erste Mal, dass der Richter die Abwesenheit des Regierungschefs für pressewirksame Beschlüsse nutzte.
Regierungskreise haben gegenüber der spanischen Presse die Entscheidung Peinados scharf kritisiert. Es handle sich um „ein willkürliches und ungerechtes Ermittlungsverfahren, das lediglich einer juristischen Verfolgung von Begoña Gómez dient – einzig und allein deshalb, weil sie die Ehefrau des Regierungschefs Pedro Sánchez“ sei.
Hauptverfahren wohl erst Ende 2027
Die rechte Partido Popular (PP) kritisiert die Reaktion der Regierung. „In einer voll funktionierenden Demokratie entscheiden die Gerichte über Unschuld oder Schuld, nicht die Partei des Regierungschefs, dessen Ehefrau Gegenstand von Ermittlungen ist“, erklärte eine PP-Sprecherin.
Jetzt müssen die elf Geschworenen ausgewählt werden. Das Hauptverfahren wird vermutlich bis Ende 2027 auf sich warten lassen. Damit geht Sánchez mit einer angeklagten Ehefrau in den kommenden Wahlkampf Ende Frühjahr/Anfang Sommer 2027.
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