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Vermieter ohne GierZu fair fürs Finanzamt

Ausbeutung beginnt bei überteuerten Mieten, findet Vermieter Hans H. in Berlin. Das Finanzamt hält das für unwirtschaftlich und bedrängt ihn.

Klare Ansage auf einem Haus in Berlin-Kreuzberg. (Nicht das Haus aus dem Text, übrigens.) Foto: imago/Steinach

BERLIN taz | Hans H. könnte ein reicher Mann sein. Ihm gehört in Berlin ein großes, schönes Haus: Vorderhaus, Seitenflügel, Quergebäude, vier Etagen, über 30 Wohnungen. Beste Lage, in einem dieser durchsanierten, teuren In-Viertel im Osten der Stadt.

Hans H. ist aber nicht reich. Mit seinem Haus verdient er nicht viel Geld, zumindest weitaus weniger, als er könnte. Während die Berliner Immobilienanzeigen und das Internet voll sind mit Angeboten, in denen 900 Euro für 62 Quadratmeter in Charlottenburg oder 692 Euro kalt für 27 Quadratmeter in Mitte verlangt werden, sind die Mieten im Haus von Hans H. moderat. Die Singles, Paare und Familien zahlen im Durchschnitt 3,50 Euro Nettokaltmiete pro Quadratmeter.

Damit ist Hans H. eine Ausnahme unter den VermieterInnen in Berlin. Aber diese „soziale Ader“, wie eine der MieterInnen sagt, ist nicht erwünscht. Jedenfalls nicht bei Behörden wie dem Berliner Finanzamt. Das hat von dem, was HausbesitzerInnen mit ihrem Eigentum verdienen sollen, eine eigene Vorstellung.

Wer vermietet, muss einen „Einnahmeüberschuss“, also Gewinne, erzielen, erklärt die Steuerberaterkammer München auf ihrer Homepage. Wer das nicht oder nur in geringem Maße tut – so wie Hans H. – muss damit rechnen, Ärger mit dem Finanzamt zu bekommen. Denn wer „fortdauernd Verluste erzielt“ mit seinen Immobilien, dem wird „Liebhaberei“ unterstellt, jedenfalls in steuerlichem Sinne. Davor macht auch die Erbschaftsteuer nicht halt.

Wie viel Gewinn ist angemessen?

„Die Zielrichtung des Finanzamts ist nachvollziehbar“, sagt der Berliner Steueranwalt Martin Wulf. Und erklärt es an einem Beispiel: Jemand, der einen Porsche geschenkt bekommt, aber sagt, er fahre dieses Auto nicht, weil das eine Umweltsauerei wäre, ist trotzdem reicher geworden. Und dafür müsse er Erbschaftsteuer zahlen.

Zurückzuführen ist das auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs Ende der neunziger Jahre, nach der bei einer „auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit von der Absicht des Steuerpflichtigen auszugehen ist, einen Gewinn zu erzielen“.

Hans H.s Vermietungen sind auf Dauer angelegt. Er will mit seinem Haus auch einen Gewinn erzielen, Verluste macht er in keinem Fall. Er lebt nämlich von dem Geld, das er mit seinen Wohnungen verdient. Und er lebt so, dass er nichts vermisst. Er hat eine eigene große Wohnung, ein Auto, einen kleinen Garten, er macht mehrmals im Jahr Urlaub. Mehr braucht er nicht, sagt er. Vor allem aber sagt er: „Ich will mich nicht an meinen Mietern bereichern.“

Das ist ein Grundprinzip in seinem Leben: Es soll ihm und anderen gut gehen, er will niemanden ausbeuten. Und Ausbeutung, findet er, beginnt bei überteuerten Mieten. „Wohnen ist ein Grundrecht. Aber das wird seit einigen Jahren in Deutschland massiv beschnitten“, sagt Hans H. Er wolle da jedenfalls nicht mitmachen.

Glücklich ohne Wucher

Diejenigen, die schon sehr lange im Haus wohnen, manche seit über zwanzig Jahren, hatten noch nie eine Mieterhöhung im Briefkasten. Sie wohnen zu einer mittlerweile traumhaften Miete in einem überdrehten Gentrifizierungskiez: beispielsweise auf rund 100 Quadratmetern für rund 400 Euro netto kalt. Rechnet man Nebenkosten wie Wasser, Müllabfuhr und Hausreinigung dazu, ergibt das eine Warmmiete zwischen 550 und 700 Euro.

Aber auch die MieterInnen, die erst vor Kurzem eingezogen sind und höhere Mieten zahlen, sind glücklich. Sie müssen durchschnittlich bis zu 800 Euro für 100 Quadratmeter bezahlen, bei Neuvermietungen orientiert sich Hans H. am Berliner Mietspiegel. „Alles andere ist Wucher“, findet er.

Hans H. will fair sein. Dafür erwartet er, dass seine MieterInnen die Wohnungen in Schuss halten, nicht heimlich untervermieten und auch mal kleinere Reparaturen selbst ausführen. So wie das im Mietrecht geregelt und allgemein üblich ist.

Und so läuft das auch in seinem Haus. Die langjährigen BewohnerInnen haben sich vor etwa 25 Jahren selbst Gasetagenheizungen einbauen lassen, Böden abgeschliffen, teilweise Bäder umgebaut. Die Modernisierungen bekamen die MieterInnen größtenteils über ein Förderprogramm für Wohnungsmodernisierungen bezahlt, manchmal gab Hans H. Geld dazu. Das hätte er nicht tun müssen, aber ihm war wichtig, dass am Ende alles gut gemacht ist. Auf diese Weise behielten die BewohnerInnen ihre günstigen Mieten.

Hoffeste und gemeinsame Abende

Für alles andere, beispielsweise Reparaturen am Dach, am Dachboden, an den Balkonen und an den Sanitärsträngen, ist Hans H. zuständig. Und das bezahlt er natürlich auch. Das ist teuer, aber das lässt Hans H. seine MieterInnen nicht spüren. Er kennt jede und jeden im Haus persönlich, mit manchen pflegt er ein freundschaftliches Verhältnis. Im Sommer gibt es Hoffeste, im Winter Abende, an denen sich MieterInnen und Vermieter gegenseitig Reisefotos zeigen.

„Es lebt sich wunderbar hier“, sagt Mieterin Sabrina Kleinert: „Ich möchte nirgendwo anders hin.“ Hans H. sei der beste Vermieter der Stadt. Das gefällt zwar allen im Haus, aber das gefällt nicht dem Finanzamt. Das macht jetzt nämlich Druck: Hans H. nehme zu geringe Mieten, bei ihm sei keine Gewinnabsicht zu erkennen. Hans H. findet das absurd. Gerade trat die Mietpreisbremse in Kraft, mit der dem Mietwucher Einhalt geboten werden soll. Und dann verlangt das Finanzamt indirekt von ihm, die Mieten zu erhöhen.

Steuerrechtlich sei das durchaus legitim, sagt hingegen Anwalt Wulf: Ein Gebäude dürfe mit einer „erzielbaren Miete“ bewertet werden. Beispielsweise dann, wenn jemand eine Immobilie umsonst vermiete und so keine Mieteinnahmen vorhanden seien. Aber das ist bei Hans H. nicht der Fall.

Hans H. besitzt das Haus erst seit Kurzem allein. Bis vor zwei Jahren waren er und seine Mutter eine Eigentumsgemeinschaft, das Haus gehörte ihnen zusammen. Solange beide eine gemeinsame Steuererklärung für das Haus abgaben, hatte das Finanzamt nichts gegen die geringen Mieten einzuwenden. Oder waren sie der Behörde nur nicht aufgefallen? Erst als die alte Dame vor zwei Jahren starb und der Sohn die Anteile seiner Mutter am Haus erbte, wurden die Mieten ein Problem. Die Höhe der Erbschaftsteuer ergibt sich aus dem sogenannten Ertragswertverfahren, einer komplizierten Rechnung, bei der Grundstückswert, Jahresmieteinnahmen und die Kosten für die Instandhaltung gegeneinander verrechnet werden.

„Tricks“ beim Finanzamt

Bei Hans H. ist da nicht viel zu holen. Durch die geringen Mieten und dem hohen Erhaltungsaufwand bleibt nicht viel an Erbschaftsteuer übrig, das dem Finanzamt etwas bringen würde. 87 Prozent der Mieteinnahmen fließen direkt zurück ins Haus, versichert der Mann. Als Reparaturen, Ausbau- und Verschönerungsarbeiten, den Garten im Hof. Das Haus ist alt, es gibt immer was zu tun.

Das Finanzamt verlangt trotzdem eine sechsstellige Summe als Erbschaftsteuer. Um auf eine solch hohe Zahl zu kommen, greift die Behörde zu einem „Trick“, wie Hans H. sagt: Das Finanzamt rechnet die Mieten hoch und setzt so Summen für die Berechnung der Erbschaftsteuer fest, die gar nicht geflossen sind. Auf diese Weise erhöhen sich die Einnahmen des Finanzamtes. „Das ist unverschämt“, sagt Hans H. Er hat gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt.

Das Finanzamt wittert noch eine weitere Einnahmequelle. Wenn ein Unternehmen – und nichts anderes ist Hans H. mit seinem Wohnhaus – keine Gewinne abwirft, kann es nichts von der Steuer absetzen, keine Aufwendungen, keine Werbungskosten. So wie das Selbstständige üblicherweise machen. Die Ausgaben, die Hans H. für die Instandhaltung hat, müsste er dann komplett allein tragen und könnte sie nicht wie üblich mit den Einnahmen verrechnen.

Dass es bei Hans H. so kommen könnte, darauf hat ihn eine Mitarbeiterin im Finanzamt vorsorglich hingewiesen. Und davor warnen Steueranwälte und Lohnsteuerhilfevereine. „Werden Verluste bei vermieteten Wohnungen oder Häusern in einer Einkommensteuererklärung geltend gemacht, muss man sich darauf einstellen, dass das Finanzamt die Gewinnerzielungsabsicht konsequenter prüft“, warnt der Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer. Hans H. könnte aber sogenannte Billigkeitsgründe geltend machen, sagt Steueranwalt Wulf, also erklären, warum er die Mieten niedrig hält. Wulf: „Das lässt das Gesetz zu.“

Hans H. fürchtet eine solche Prüfung des Finanzamtes. Denn unterstellt es ihm am Ende „Liebhaberei“ und er könnte die Instandhaltungskosten nicht mehr von der Steuer absetzen, müsste er einen Kredit aufnehmen, um das Haus zu erhalten. Oder er müsste die Mieten erhöhen. „Genau das will ich nicht“, sagt er. Mit Trotz in der Stimme.

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29 Kommentare

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  • Wenn es irgendwann mal hart auf hart kommt sage Ich evtl. "scheiss drauf, lehne ab, und beantrage Hartz4..." Denn mir reicht auch Grundsicherung, solange man mich nicht belästigt. Kann einen das FA oder Jobcenter zwingen ein Erbe anzutreten, Ich glaube nicht.



    Denn ich könnte keine "Erbschaftssteuer" für so ein Haus zahlen.



    Wie soll das denn funktionieren, wenn man wirklich ein solches Haus erbt, und zu dem Zeitpunkt keinerlei Besitz hat? Die wollen ihre Erbschaftssteuer, also was passiert.



    Stunden über viele Jahre bsi es abgezahlt ist?



    Oder greift sich das Amt ein Teil des Hauses O_o .

    Wenn man vorher Hartz4 bezieht (habe Ich noch nie, auch nicht ALG1), sagen die "sie müssen ALLES tun um aus dem ALG2-Bezug heraus zu kommen, haben also kein Recht es abzulehnen!".



    Aber auch wenn man ein Erbe ablehnt (und z.B. alles an Geschwister geht, oder im irren Extremfall an den Staat), was sollte das JC schon machen können...



    Kann man weiter spinnen. "Sie lehnen ein hohes Erbe ab, sie sind Unzurechungsfähig", und schon wird man per bestelltem Psychodoc für "Plemm-Plemm" erklärt, und ein bestellter Vormund zwingt einen zur Annahme des Erbes ;-) .

    Man stelle sich mal einen Deutschen Miliardär vor, der eine Supermarktkette ankündigt, die komplett zu Selbstkosten Lebensmittel verkauft, und alle Möglichkeiten nutzt, um auf Angestellte zu verzichten.



    Evtl. RFID auf allen Artikeln etc..



    Was sagt das FA...? Sagt noch eine andere Behörde etwas?



    Denn evtl. beschweren sich die Gewinnorientierten Unternehmen wie Aldi, Lidl etc., weil die auf einmal extreme Gewinneinbußen haben.



    Wenn es um einen Hardcoremonopolisten ginge, kann man Eingriffe durch den Staat noch halbwegs verstehen, aber ohne Gewinnerzielungsabsicht...



    Oder ist den Staat das völlig egal. Schließlich entgingen dem eine Menge Steuern, wenn alle Bürger zu Selbstkosten Lebensmittel einkaufen könnten...

  • Aber was passiert denn, wenn das FA "Liebhaberei" unterstellt?



    "Berufsverbot"?



    Oder zahlt man irgendeine "Strafe"?

    Erzielt der keinen Gewinn?



    Die "Absicht einen Gewinn zu erzielen" hat man auch dann, wenn z.B. jemand mit Gewerbeschein der Autos ohne eigene Werkstatt etc. (geht in eine Hobbywerkstatt, oder Kleineres beim Kunden zuhause) repariert, gerade so viele Aufträge annimmt, dass er auf sagen wir 500 Euro (evtl. 680 inkl. KV) im Monat kommt.



    WER hat zu bestimmen was man verdienen "muss", nur weil man z.B. "selbstständig" ist?



    Feiste satte "eingesessene" Hanhdwerksmeister mit Betrieb, Angestellten, Fuhrpark, zwei oder drei teuren Reisen im Jahr, €50.000-Limousine, 300m²-Haus etc.?



    Die können sich einfach nicht vorstellen, dass es Menschen gibt, denen gerade so viel Geld reicht, wie sie zum leben brauchen, und um möglichst wenig zu arbeiten...



    So wie "Felix Quadflieg", Studierter Sozialarbeiter/Sozialirgendwas könnte er mehr Klienten annehmen, mehr Geld verdienen, aber will nicht...



    Gerade so viel, dass sein einfaches Leben bezahlt ist.

    "Gewinn" ist alles was über die Kosten hinaus geht...

    Wie viel Gewinn reicht für die Kleinunternehmerregelung nach §19?



    Kann der mit seinem Ich glaube €12Mio-Haus (evtl. auch nur das Grundstück alleine) nicht darunter fallen, wenn es nur auf die Einnahmen etc. ankommt?



    Evtl. wäre das besser für ihn. Oder schlechter, oder es geht gar nicht. Wäre interessant.

    Der Staat bzw die Städte sollten so viel billigen Wohlraum bauen und ohne Ansicht des Mietspiegel zu Selbstkosten vermieten, dass der private Wohnungsmarkt zittert...



    Am besten so viel, dass es keinen zwingenden Grund gibt bei den privaten Mietern zu wohnen. Dass diese an jeden vermieten der kommt, und sich keine 100 Personen lange Schlange zur Besichtigung kommen lassen, um den "Bequemsten", evtl. mit Bestechung zu nehmen. Oder auch Jurastudenten etc. gleich abzuweisen.



    Und das schreibe Ich mit einer Mutter mit zwei 5-stöckigen Mietshäusern in der Kölner Innenstadt...

  • Wie sagt doch der Volksmund:" Die "Kleinen" hängt man, die "Großen" lässt man laufen"? Gesetze hin oder her.

  • Unfassbar. Unternehmen können sich ganz "legal" in Deutschland "arm" rechnen, und Vermieter werden gezwungen sich "reich" zu rechnen, damit das Finanzamt besteuern kann?

     

    Aber weil ein sozialer Vermieter, kann mit seinem Unternehmen nicht das Land verlassen, ein Unternehmen, welches oft noch durch hohe Subventionen zu dem wurde was es war, und spätestens mit der sog. Haltefrist, ins Ausland abwandert, ohne einen Teil der Subventionen zurückzahlen zu müssen? Ein Parade Beispiel war doch Nokia. Ikea, Starbucks, McDonalds und viele andere, haben dank internationaler Anwälte das ganze dann noch perfektioniert.

  • 6G
    6175 (Profil gelöscht)

    Die gleiche Geschichte habe ich bereits vor vier Jahren in Hamburg erzählt bekommen, das Finanzamt wollte nicht zulassen, daß ein Mann eine Wohnung weit unter dem im gentrifizierten Stadtteil St.Georg üblichen Mietpreis vermietete. Das alles ist absurd. Meine Tante hatte im armen südwestdeutschen Pirmasens zwei Häuser, und hat die Miete bis zu ihrem Tod, 40 Jahre lang, nicht erhöht. Sie lag wie 1960 bei 2 DM pro Quadratmeter (Durchschnitt war damals 9 Mark vor dem Euro). Damals gab es seitens des Finanzamts keine Schwierigkeiten, und wir hatten 20 Kinder als Freunde im Hof, mit denen wir spielten, da niemals jemand auszog...Die Miete reichte grade für Reparaturen, für uns war das ein Paradies. Auch wenn das nicht nur nicht in den Marktradikalismus dieser Jahre passen würde, es paßte auch nicht in die Köpfe von Mehrheiten der "Mitte", die 10 mal im Jahr übers Wochenende wegfliegen, Asylsuchende aus Hamburg St.Georg vertreiben wollen, und generell, uneingestanden, alles danach beurteilen, "was es bringt", als gehöre ihnen die ganze Welt. Was meine Tante durfte, sollten die wenigen VermieterInnen, die freiwillig auf Einnahmen verzichten, nicht schwer gemacht bekommen. Danke für den Artikel!

    • @6175 (Profil gelöscht):

      Pirmasens hat seit 1970 knapp 30 % Einwohner verloren. In strukturschwachen Gebieten mag das anders aussehen. In Frankfurt hätte Ihre Tante spätestens in den 90ern Besuch von der Steuerfahndung bekommen.

  • Bis 2012 lag die Untergrenze der angenommenen Gewinnerzielungsabsicht bei 75% der ortsüblichen Vergleichsmiete. Seit 01.01.2012 liegt die Untergrenze bei 66% der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Finanzämter wollen nun mal Geld sehen, das alles gibt es doch nicht nur in Berlin, da das einfach Bundesgesetze sind. Wer zu billig vermietet, kann im Gegenzug Instandhaltungskosten eben nicht voll absetzen. War schon immer so.

     

    Hier gut erklärt:

    http://www.haus-und-grund-leipzig.de/publikationen-steuern.html?id=58&title=Neuregelung+der+verbilligten+Vermietung+ab+2012+-+Unbedingt+in+diesen+F%C3%A4llen+die+Mieth%C3%B6he+%C3%BCberpr%C3%BCfen&thema=Steuern&start=

  • Wahnsinn ! Der Staat will also einem Unternehmen vorschreiben, wie viel Gewinn es zu machen hat ? Sowas hab ich ja noch nie gehört ! Interessant: denn dann müssten sie ja auch die ganzen Steuersparer wie VW, Apple, Starbucks und wie sie alle heißen einfach schätzen und höher besteuern, weil die ja auch keinen Gewinn in Deutschland machen, den sie versteuern ?

     

    Ach - Nein ? Zweierlei Maß ? Oder sehe ich das falsch ?

    • 3G
      3784 (Profil gelöscht)
      @Stefan Steib:

      So ist es. Sie sehen das keineswegs falsch.

  • Hier zeigt sich wunderbar die faschistoide Spielart der Behörden und Politiker im Zusammenleben.

     

    Der Mietenspiegel ist eine rein willkürliche Festlegung und entsteht dadurch, das Staatsbetrüger am runden Tisch in eine magischen Kugel blicken.

    Die Miete müsste laut AfA und anderem generell sinken, ein Haus ist umbei nach 60 Jahren steuerlich abgeschrieben, finanziert.

     

    Wieviele internationale Unternehmen bezahlen so gut wie keine Steuern in Europa bzw. Deutschland.

    Dabei wäre zu nennen Google, McDunald, Starbucks und viele viele andere.

    Wenn dem Vermieter steuerliche „Liebhaberei“ unterstellt wird,

    so könnten vielen großen Unternehmen exakt das gleiche unterstellt werden.

    Im Gegenteil, deren Jahresumsatz liegt in Milliarden Höhe und sie zahlen kaum Steuern.

    Das nennt sich momentan Wirtschaft, ich würde es Betrug nennen.

     

    Die "Verhausschweinung" einer Gesellschaft durch Beamte und Politiker.

    Gentrifizierung, das große Schlachtfest der domestizierten, ist der andere Begriff.

  • 2G
    2097 (Profil gelöscht)

    Mich würden die Summen interessieren. Welchen Wert hat der geerbte Anteil des Hauses? Wie hoch sind die Vergleichsmieten bzw. üblichen Mieten, die das FA anlegt? Ist dafür der Mietspiegel relevant. Um welche Summen geht es hier? Die Freibeträge sind doch sehr hoch! Wie ist das monatliche Einkommen aus der Vermietung usw. usf. Die Zahlen müsste ich kennen, bevor ich das Ganze hinsichtlich Verhältnismäßigkeit selbst beurteilen kann. So ist der Artikel wenig nachvollziehbar. Bei Vergleichsmieten ist auch der Zustand der Wohnung zu berücksichtigen. Wenn die Mieter immer selbst investiert haben, müsste dies wohl auch berücksichtigt werden.

  • Also - da werden mindestens zwei Dinge durcheinander geworfen. Erbschaftssteuer ist eine Sache, die einmalig beim Erbe anfällt und bei der es sowieso schon recht hohe Steuerfreibeträge gibt. Einkommensteuer ist eine andere Sache, die jährlich auf's Neue anfällt. Die Gewinnerzielungsabsicht wird man bei so einer Vermietung i.d.R. gar nicht absprechen können. Da hat er sehr gute Chancen. Das Finanzamt prüft aber gewöhnlich, ob die Mieteinnahmen wesentlich niedriger als die ortsüblichen Vergleichsmieten sind und darf ggf. davon ausgehen, dass zu niedrige Einnahmen erklärt wurden, wenn sie denn deutlich darunter liegen. Da Verluste aus Vermietung und Verpachtung mit Gewinnen aus anderen Einkünften verrechnet werden können, hat sich nämlich Vermietung mittlerweile zu einem beliebten Steuermodell entwickelt, zumal die Verluste ja auch rück- und vortragsfähig sind. Voraussetzung für eine Verlustanrechnung ist aber selbstverständlich ein sich über die Jahre ergebender Gewinn unterm Strich. Herr H. könnte doch ohne weiteres die Miete auf die ortsübliche erhöhen und den Mehrbetrag in Modernisierungen fließen lassen, oder sonstwie an die Mieter zurückgeben. Das Finanzamt kann und wird "gute Vermieter" nicht verhindern können, es kann und muss aber auch immer die Steuergleichheit im Blick behalten. Das eigentliche Problem ist doch nicht das Finanzamt, sondern sind Mietspiegel, die überwiegend an die Bedürfnisse der "schlechten Vermieter" angepasst werden.

  • Ich würde sofort Einspruch einlegen. Mit einem guten Rechtsanwalt und Steuerberater wird dem Finanzamt sicherlich erfolgreich klarzumachen sein, dass es nicht berechtigt ist Vorschriften über die Höhe des Gewinns zu machen. Zumal der Hauseigentümer offensichtlich trotz humaner Mieten noch recht gut von den Mieteinnahmen leben und sogar sein Anwesen "in gut Schuss" halten kann. Wo sind wir denn hier? Auch wir haben uns schon das eine oder andere vom Finanzamt unterstellen lassen müssen. Dagegen hilft nur sich zu wehren. Ich bin sicher, das wird der Hauseigentümer auch tun. Ich wünschte mir mehr von der Sorte - bersonders in den Großstädten.

  • Die "Ansage" auf diesem Haus in Kreuzberg ist eben so "klar" wie sie bescheuert ist.

     

    Du sollst nicht töten! Nicht, wenn es nicht nötig ist. Und dass es nötig ist, den "Investor" in uns zu "töten", kann ich beim besten Willen nicht erkennen. Dazu gibt es noch viel zu viel Elend auf der Welt.

     

    Die Frage ist doch, was wir unter einer Investition verstehen wollen. Wollen wir, wie das Berliner Finanzamt, nur bis zur eigenen Nasenspitze denken? Wollen wir, dumm und starr vor Angst, von Leuten, die eine "soziale Ader" haben, die Kultivierung ihrer nicht vorhandenen Gier und ihres unentwickelten Egoismus verlangen? Nur, weil wir uns selbst denen unterwerfen, die uns einreden, Gier und Egoismus wären nun mal unsere Natur? Oder wollen wir in Kreisläufen denken, so, wie die Natur es täte, könnte sie denn nachdenken über das, was sie so "tut"?

     

    Unsere kleine, im luftleeren All treibende Welt funktioniert nur deswegen, weil Energie sich nicht in Nichts auflöst. Sie ändert ihre Form. Genau wie Geld es tut. Dass einzelne Finanzbeamte das nicht begreifen können, sollte uns nicht irritieren. Wer weniger Miete zahlt, wüssten wir, der kann mehr konsumieren und muss weniger Sozialleistungen in Anspruch nehmen. Dass für die Auszahlung von Sozialleistungen jemand anderer zuständig ist, könnte uns völlig egal sein. Wir sind ja nicht Finanzbeamte.

     

    Nein, wir sollten den Investor in uns nicht töten. Wir sollten ihn kultivieren. Er würde dann womöglich tausende neuer, heller Wohnungen bauen, die er anschließend (beinah) zum Selbstkostenpreis vermieten würde. (Von irgend etwas muss ja schließlich jeder leben und sein Haus im Wert erhalten.) Wer sagt uns denn, dass Investoren zwingend Geier sind? Doch höchstens unsere schlechten Erfahrungen mit ihnen. Erfahrungen aber kann man überholen. Und zwar nicht nur rechts, sondern auch links.

  • @SART

    Bezüglich der Erbschaftsteuer haben Sie Unrecht.

    In § 186 Abs. 2 Nr. 2 BewG ist geregelt, dass die "übliche Miete" heranzuziehen ist, wenn der Eigentümer dem Mieter die Wohnung zu einer um mehr als 20 Prozent von der üblichen Miete abweichenden tatsächlichen Miete überlassen hat.

     

    Ob die Mieter Verwandte sind, spielt keine Rolle.

    • @Herr Rübenach:

      Ah, okay, danke für die Info. Das hatte ich so nicht im Kopf. Dann scheint schon der Gesetzgeber zur Bewertung eine Grundstücks das Einnahmen-Potential heranziehen bzw. Hinterziehung vermeiden zu wollen.

       

      Insofern sind dann meine Aussagen diesbezüglich hinfällig, das Finanzamt hält sich da schlicht und ergreifend an das Gesetz. Wie Links-Stratege schon schreibt, ist es ja nicht grundsätzlich abwegig.

       

      Das wäre dann also eher ein Fall für abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen. Das läge dann im Ermessen des Finanzamtes. Grundsätzlich nicht unwahrscheinlich, dass sie darauf eingehen, ob da dann allerdings so ein Artikel hilfreich ist?

      • @sart:

        Es gibt natürlich noch die Möglichkeit, mittels eines Gutachtens einen niedrigeren Wert anzusetzen. (§ 198 BewG). Hier spielt dann der tatsächliche Reparaturbedarf eine Rolle und die nachhaltig erzielbare Miete. Berücksichtigt würde z.B., dass es unmöglich ist, die niedrigen Mieten sofort auf Marktniveau anzuheben.

  • 3G
    3784 (Profil gelöscht)

    Die „soziale Verantwortung“ des deutschen Finanzamtes: Die fette Gans mästen, das magere Huhn schlachten.

  • Obacht liebe Community – was im Einzelfall schreiendes Unrecht zu sein mag hat schon Berechtigung. Was nämlich sonst leicht passieren kann ist das der Vermieter pro Forma eine geringe Miete angibt, aber „unter der Hand“ steuerfrei weitere Zahlungen erhält. Hier nicht der Fall – aber wer will das schon angesichts vieler raffgieriger Vermieter in vielen anderen Fällen ausschliessen.

     

    Daher macht es schon Sinn eine Mindestmiete zu versteuern. Da Vermieter oftmals nicht zu den Ärmsten der Republik gehören gäbe es hier dann eine weitere Möglichkeit der Steuermimimierung zulasten des Sozialstaats.

     

    Ich sag mal so: leider trifft es hier ein „weisses Schaf“, aber weil es so viele Schwarze gibt, sehe ich wenig Möglichkeiten das anders zu handhaben. Und nein – Kontrollen kannst du vergessen, das alles nachzuvollziehen ist praktisch unmöglich.

    • @Links-Stratege:

      Steuerhinterziehung kann bei hohen wie bei niedrigen Einkommen praktiziert werden. Ihre Argumentation ist nicht überzeugend. Ich denke, Sie sind da der - doch recht fadenscheinigen - behördlichen Propaganda aufgesessen. Kann vorkommen.

  • Also haben wir doch eine Planwirtschaft. Eine kapitalistische.

  • Ein Artikel, weil ein Finanzamt Unsinn macht? Wirklich?

     

    Hat er nachweislich Gewinne gemacht und wird es voraussichtlich auch weiter tun, allein schon, weil er davon leben muss, ist es keine Liebhaberei.

     

    Und für die Erbschaftssteuer kann das Finanzamt die Einnahmen allerhöchstens erhöhen, wenn seine Mieter alles Verwandte o.Ä. wären und die Mieten nicht denen unter fremden Dritten entsprächen. Und ob jetzt unökonomisches Handeln allein ausreicht, um die Mieten für das Ertragswertverfahren hochzurechnen, weiß ich nicht, halte es aber eher für zweifelhaft. Ein FG dürfte das kaum durchgehen lassen.

     

    Die ganze Sache jetzt hier aber zu einem Kampf "raffgieriges Finanzamt" gegen "sozialer Vermieter" hochzustilisieren, ist albern. Dass Finanzämter immer wieder mal Unsinn verzapfen, ist ja wohl nun keine Neuigkeit. Diesmal hat es halt nicht Gastwirt X oder Leiterplattenfabrikant Y erwischt, sondern einen augenscheinlich sozial eingestellten Vermieter, auf den die Autorin irgendwie aufmerksam geworden ist.

     

    Aus etwas, das jedes Jahr x-fach in Deutschland passiert, ein Politikum zu machen, finde ich etwas seltsam.

    • @sart:

      ..die Erbschaftssteuer ist für den Tod der Mitinhaberin, seiner Mutter, fällig.

      Für ihren Anteil verlangt das Finanzamt Erbschaftssteuer und um dies zu bekommen, rechnet es die absetzungsfähigen Instandhaltungskosten runter - als Begründung für zu niedrige Mietpreise.

      Es ist also ein Politikum, welches dem Finanzamt nicht zusteht!

      • @Selbstdenker:

        Sie bringen da etwas durcheinander.

         

        Bei der Erbschaftssteuer wurden die Mieten fiktiv erhöht, weil sie laut Finanzamt zu niedrig waren. Ob das Finanzamt das jetzt gemacht hat, weil es gerne das Einnahmen-Potential versteuert hätte oder weil es vermutet, dass du unter der Hand was durchgereicht wird, keine Ahnung. Ob das FA damit beim FG durchkommt ist eher fraglich, aber da hat das FA schon größeren Unsinn verzapft.

         

        Das "Runterrechnen" der Instandhaltungskosten bezieht sich auf die Einkommensteuer.

         

        Hier ist der Artikel etwas ungenau. Bei Liebhaberei fällt das ganze Ding aus der Einkommensteuer raus, Einnahmen wie Ausgaben. Das ist aber nur der Fall, wenn Verluste vorliegen (die ja überhaupt erst dadurch entstehen, dass Ausgaben von den Einnahmen abgezogen werden).

         

        Das "Problem" ist im Fall der Liebhaberei nicht, dass die Ausgaben nicht mit den Einnahmen verrechnet werden könnten (wie im Artikel in einem der letzten Absätze dargestellt), sondern dass der Verlust, der hinten bei der Verrechnung rauskommt, nicht mit sonstigen Einkünften (bspw. als Angestellter) verrechnet werden kann.

         

        Hat er aber keinen Verlust, stellt sich die Frage nach der Liebhaberei überhaupt nicht. Was sich das Finanzamt dann da einbildet, wenn doch lt. Artikel eh Gewinne gemacht werden: Keine Ahnung.

         

        Letztlich ist das aber kein Fall für die taz, sondern für den Steuerberater und bestenfalls das DStR.

    • 2G
      2097 (Profil gelöscht)
      @sart:

      Danke, ich teile Ihre Auffassung. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt sind nicht selten. Ich hatte auch als kleiner Angestellter mit einem mittleren Einkommen bereits meine Erfahrung gemacht und vor dem Finanzgericht mich durchsetzen können gegenüber dem Finanzamt. Also wirklich keine Seltenheit und tatsächlich kein Politikum.

      • @2097 (Profil gelöscht):

        Ich kenne das auch nur so beim Finanzamt.

        Alles, was nicht 08/15 ist, kommt falsch zurück und muss erstmal widersprochen werden.

        Erst dann befasst sich nämlich ein Sachbearbeiter damit, dessen IQ oder dessen Erfahrungswerte es erlauben, einen ansatzweise korrekten Steuerbescheid zu erhalten.

  • Hm, ich bin kein jurist, aber für mein Dafürhalten ergibt sich aus einer "Gewinnerzielungspflicht" noch keine "Gewinnmaximierungspflicht". Und einen - wenn auch kleinen - Gewinn erzielt der glückliche Hauseigentümer ja. Und - ganz ehrlich - er sei ihm gegönnt! :-)

  • Das ist in der Tat ein kaputtes System.

    • @Stefan23:

      Ja. Durch und durch verrottet.