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Verhandlung über Hartz-IV-SanktionenDer Staat will kürzen können

Können beim Existenzminimum Abstriche gemacht werden? Das Verfassungsgericht verhandelt, ob Hartz-IV-Sanktionen grundgesetzwidrig sind.

Sind Sanktionen verfassungswidrig? Das Verfassungsgericht muss entscheiden Foto: dpa

Karlsruhe taz | Sozialminister Hubertus Heil (SPD) freut sich schon auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. „Nach einer Debatte, die mit maximaler Härte geführt wurde, herrscht dann endliche Rechtsfrieden“, sagte er am Dienstag in Karlsruhe. Dort verhandelten die Richter über die Frage, ob Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Bisher drohen Kürzungen, wenn etwa ein Termin im Jobcenter verpasst oder eine zumutbare Arbeit abgelehnt wird.

Anlass der Verhandlung war ein Fall aus Erfurt. Einem ausgebildeten Lagerarbeiter war ein Job im Lager des Online-Versandhandels Zalando angeboten worden. Der Mann wollte aber lieber im Verkauf arbeiten. Daraufhin kürzte ihm das Jobcenter Erfurt für drei Monate die Hartz-IV-Leistungen. Als es ihm später eine Erprobung im Verkauf ermöglichte, nahm der Mann den Gutschein nicht wahr. Wieder wurde sein Arbeitslosengeld 2 gekürzt, diesmal um 60 Prozent, weil es sich um einen Wiederholungsfall handelte.

Das Sozialgericht Gotha legte den Fall 2016 in Karlsruhe vor. Der zuständige Richter Jens Petermann, ein Ex-Bundestagsabgeordneter der Linken, hielt die Sanktionsmöglichkeiten generell für verfassungswidrig. Vom Existenzminimum seien keine Abstriche möglich, auch nicht bei der Verletzung von Mitwirkungspflichten.

Sozialminister Heil verteidigte in Karlsruhe die 2005 eingeführten Hartz-IV-Reformen mit ihrer „aktivierenden“ Arbeitsmarktpolitik: „Wir wollen Arbeitslosigkeit nicht verwalten, sondern überwinden.“ Der Sozialstaat müsse die Möglichkeit haben, zumutbare Mitwirkungspflichten einzufordern. „Ohne Kürzungsmöglichkeit würde die Regelung leerlaufen.“ Tatsächlich seien von knapp 6 Millionen Hartz-IV-Beziehern aber nur rund 3 Prozent von Sanktionen betroffen. Das wären etwa 200.000 Personen.

Der Anwalt der Bundesregierung, Ulrich Karpenstein, wies die Argumentation des Sozialgerichts Gotha zurück. Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum sei ein eigenständiges Grundrecht neben der Menschenwürde. Anders als bei der Menschenwürde seien hier auch gesetzliche Einschränkungen möglich. Die Sanktionen seien bei Pflichtverletzungen zudem gerechtfertigt, da das Menschenbild des Grundgesetzes von Eigenverantwortung und vom „Vorrang der Selbsthilfe“ ausgehe. Wer die Mitwirkung verweigere, könne deshalb nur bedingt vom Staat Hilfe erwarten.

Das „unerlässliche Existenzminimum“?

„Der Staat lässt aber niemand verhungern, der seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt“, betonte Regierungs-Anwalt Karpenstein. Auch Obdachlosigkeit müsse verhindert werden. Das „Unerlässliche“ müsse der Staat immer gewähren, sonst seien Sanktionen nicht verhältnismäßig. In der Praxis geben Jobcenter an Betroffene zum Beispiel Lebensmittelgutscheine aus. Dies ist auch im Gesetz vorgesehen.

Die Verfassungsrichter zeigten sich dennoch irritiert. „Was ist denn der Unterschied zwischen dem Existenzminimum und dem unerlässlichen Existenzminimum“, fragte etwa Richter Andreas Paulus.

Susanne Böhme, die Anwältin des Erfurter Lageristen, machte darauf aufmerksam, dass von den Sanktionen nicht nur die Arbeitslosen selbst getroffen werden, sondern auch Personen in der Bedarfsgemeinschaft: „In jedem dritten Fall sind auch minderjährige Kinder die Leidtragenden, obwohl sie ja keine Pflichten verletzt haben.“

Friederike Mussgnug von der Diakonie Deutschland sagte: „Bei den Pflichtverletzungen handelt es sich oft nicht um Verweigerung, sondern um Überforderung.“ Es gehe um persönliche Krisen, Konflikte in der Familie, Depressionen und andere psychische Krankheiten. Viele Arbeitslose seien auch mit der Mitwirkung in einem Verwaltungsverfahren überfordert. „Das sind Menschen, die sich nicht ausdrücken können, nicht Menschen, die sich drücken.“

Kein Ermessen bei den Sanktionen

Der zweite Regierungsanwalt, Matthias Kottmann, verwies dagegen auf die Statistik der Bundesagentur für Arbeit. „Statistisch am häufigsten sind von Sanktionen junge Männer mit Hauptschulabschluss auf dem Land in Westdeutschland betroffen“, so Kottmann. Es gebe also „keine Schieflage zulasten besonders verletzlicher Gruppen“. Personen ohne Schulabschluss würden unterdurchschnittlich häufig sanktioniert, ebenso Ausländer und Alleinerziehende. Zu psychisch Kranken gebe es keine Statistik, aber eine repräsentative Befragung habe ergeben, dass in nur 3 Prozent der Fälle psychische Probleme der Grund für eine Pflichtverletzung waren.

Die federführende Verfassungsrichterin Susanne Baer deutete an, dass die bisher starre Ausgestaltung der Sanktionen ein Problem sein könnte. Das Jobcenter habe kein Ermessen. Die Kürzung müsse immer drei Monate dauern, sogar wenn die Pflicht inzwischen erfüllt wurde.

Das Urteil wird in einigen Monaten verkündet.

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23 Kommentare

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  • Solange bei Jobcentern weiter tagtäglich meiner Meinung nach Rechtsbeugung in vielfältigsten Formen gegen Hilfesuchende stattfindet, ALG-II-Berechtigte als Lohndrücker dienen, solange sie weiter entrechtet "1-€-Jobs" im 1. Arbeitsmarkt durchführen sollen, wie es seit Entwürfen der abscheulichen Hartz-Gesetze geplant war und nun umgesetzt wird (Teilhabechancengesetz, §16 i, §16e) was außer Arbeitgebern die eine Lohnentlastung von 100% erfahren, niemandem Chancen gibt,und das auch noch unter Befürwortung v. Diakonie und Wohlfahrtsverbänden , solange Jobcenter Menschen Knüppel zwischen die Beine werfen statt zu "fördern", solange es überhaupt noch Sanktionen gibt, und die SPD mit Hilfe der CDU unter Vereinnahmung der Slogans der Hartz-Gegener, ALG II-Berechtigte und damit alle Arbeitnehmer immer weiter entrechtet, werden wir Gegner von Hartz IV nicht aufhören, dagegen zu kämpfen! Nicht zu vergessen: 50 % aller Klagen gegen Sanktionen vor den Sozialgerichten waren bereits erfolgreich. Alle Sanktionen müssen weg! Die Willkür muss aufhören!

  • "Sozialminister Hubertus Heil (SPD) freut sich schon auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. „Nach einer Debatte, die mit maximaler Härte geführt wurde, herrscht dann endliche Rechtsfrieden“, sagte er am Dienstag in Karlsruhe."



    Und wen diese maximale Härte dann treffen würde, ist auch klar. Es wird so getan, als würde da etwas gemacht werden, jedoch suchen die Neoliberalen wohl nur nach einer Möglichkeit, die menschenverachtende Praxis zu rechtfertigen. Und die SPD zeigt wieder einmal, dass sie damit konform geht. Dieser Staat ist zum Kotzen!

  • 4G
    4813 (Profil gelöscht)

    Wer ein Arbeitsangebot ablehnt, verzichtet freiwillig auf das Einkommen.



    Wenn er Kinder hat, können wir die allerdings nicht der Entscheidung der Eltern unterwerfen.



    Aber Alleinstehende brauchen in meinen Augen gute Gründe um Geld von mir zu bekommen, wenn sie Arbeit ablehnen.

    • @4813 (Profil gelöscht):

      Aber Alleinstehende brauchen in meinen Augen gute Gründe um Geld von mir zu bekommen, wenn sie Arbeit ablehnen.

      … sinkendes Lohnniveau, wenig Anreiz für Unternehmen in Technologie zu Investieren, schlechtere Ökobilanz, Verschwendung von Steuergeldern durch staatlich finanzierte Pseudoumschulungen und andere "Maßnahmen", Wettbewerbsverzerrung zu Gunsten von Zeitarbeitsfirmen und ganz wichtig: Die Würde des Menschen

    • @4813 (Profil gelöscht):

      Es gibt genügend Jobs in Deutschland? Wir sollten wir uns mal anhören was ein unabhängiger Statistiker dazu sagt, der nicht auf der Lohnliste der Bundesagentur für Arbeit steht: "In der Bundesagentur für Arbeit spricht man von knapp 3 Millionen Arbeitslosen. Es gibt aber 5,3 Millionen erwerbsfähige Empfänger von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II. Dazu kommt noch, dass die Bundesagentur für Arbeit eine Zahl von Unterbeschäftigten herausgibt. Diese Unterbeschäftigung wird mit 4,1 Millionen Menschen angegeben. Unterbeschäftigung bedeutet aber auch fehlende Arbeitsplätze. [Prof. Dr. Gerd Bosbach, Statistikprofessor vom Rhein-Ahr-Campus in Remagen]

      Das Märchen von den gut bezahlten Jobs, die an jeder Straßenecke darauf warten von arbeitslosen Menschen „aufgehoben“ zu werden, wird trotzdem immer noch von den Mainstreammedien und den Politikern erzählt. In den nächsten Jahren werden in dieser hochtechnischen Arbeitswelt noch mehr Arbeitsplätze wegfallen. Welches Märchen sich dann die Politiker wohl ausdenken, damit sie weiterhin den naiven Bürgern einreden können, dass die Arbeitswelt des 20. Jahrhundert immer noch existiert?

      "Fordern und Fördern" heißt es in der BA. Mit den Schröder/Bertelsmann/Hartz-Reformen wurde nur der Ausbau des Niedriglohnsektors gefördert. Der Spruch der Bundesagentur für Arbeit "Fördern und Fordern" heißt doch nur: „Entweder fügst du dich oder du hungerst“. Egal ob Menschen oder Tiere, man beherrscht sie am besten mit Nahrung, und das hat unsere Regierung sehr gut erkannt. Deshalb gibt es ja auch seit Jahren diese menschenverachtenden Sanktionen für Millionen arbeitslose Menschen - um sie zu beherrschen. Man hat aus arbeitslosen Bürgern 'Hartz IV Bezieher' gemacht, die scheinbar keine vollwertigen Bürger im Sinne des Grundgesetzes mehr sind.

    • @4813 (Profil gelöscht):

      Ihre Haltung ist menschenverachtend, egozentrisch und autoritär! Dieses Land ist sehr reich und dennoch sollen Menschen Arbeit annehmen, die sie nicht ausführen wollen und bei Verweigerung soll ihnen ihre sowieso bereits eingeschränkte Existenz geraubt werden? WTF!

    • @4813 (Profil gelöscht):









      Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will.

      Jean-Jacques Rousseau. (1712 - 1778)















      Was ist das für eine Freiheit, in der man arbeiten muss, um zu überleben?

      Natürlich: Man muss ein Arbeitsangebot nicht annehmen.

      Aber dann bekommt man das sozio-kulturelle Existenzminimum gekürzt oder ganz gestrichen - was den sozialen oder sogar den physischen Tod zur Folge haben kann.

      Wie frewilig kann die Entscheidung, ein Arbeitsangebot anzunehmen denn dann sein?























  • Ich denke, dass das Ergebnis vorhersehbar ist.

    Dass Bundesverfassungsgericht wird entscheiden, dass die Sanktionsmöglichkeiten grundsätzlich bleiben können.

    Aber den Leistungsträgern muss ein Ermessen eingeräumt werden, ob sie sanktionieren und wie lang sie sanktionieren.

    Und es muss möglich sein, eine Sanktion - etwa bei Nachholung dessen, was der Leistungsträger von dem Leistungsempfänger verlangt hat - aufzuheben.

    Darüber hinaus dürfen die Sanktionen nicht mehr die KdU und Krankenversicherung betreffen und es muss sichergestellt sein, dass das "unerlässliche Existenzminimum" gesichert ist.

    Außerdem dürfen Dritte nicht von Sanktionen betroffen sein - insbesondere nicht Kinder, die in der Bedarfsgemeinschaft leben.

    Das werden die Rahmenbedingungen sein, die das Bundesverfassungsgericht vorgibt.

    Wie das dann praktisch aussehen soll, wird das Bundesverfassungsgericht natürlich nicht sagen und auf den Spielraum des Gesetzgebers verweisen.

    Zu mehr, etwa zur Feststellung, dass die durch Sanktionen verursachte Unterschreitung des sozio-kulturellen Existenzminimums verfassungswidrig ist, wird dem Bundesverfassungsgericht die Integrität fehlen.

    Dabei gäbe es eine Lösung, um Sanktionen beizubehalten, wenn man sie unbedingt will.

    Man nehme als Regelbedarf das doppelte vom sozio-kulturellen Existenzminimum und schafft sich so einen Spielraum, um den Regelbedarf bei einer Sanktion bis zum sozio-kulturellen Existenzminimum kürzen zu können.

    Dann wären alle glücklich. Die Regelbedarfe steigen und es gibt weiterhin Sanktionsmöglichkeiten.











  • 6 Mio H4ler? brüstet sich unsere Regierung nicht immer mit niedrigeren Arbeitslosenzahlen?

    Also ein Lagerarbeiter will nicht im Lager arbeiten? OK, da kann man die Kürzungen verstehen. Andererseits wurde von Firmen wie Zalando schon oft genug berichtet - also gehen wir mal von eher schlechten Arbeitsbedingungen aus: totale Kontrolle, kaum schaffbare Mengenvorgaben, wenig Lohn.



    Was würde denn passieren wenn man dort rausfliegt oder kündigt (wie gesagt menschlich wahrscheinlich verständlich) - blühen dann auch Sanktionen? Mehr/Weniger?

    Am Ende bleibt die Frage: was ist eine zumutbare Arbeit und wie weit darf der man kürzen wenn man eine solche ablehnt?

    In dem Fall schwierig... aber der Gute hätte erst mal annehmen können und sich während dessen weiter bewerben. Insofern war die Kürzung wohl OK

    • @danny schneider:

      Würden Sie eine solche Arbeit zu solchen schlechten Bedingungen machen?

      • @Uranus:

        ja und nein,



        ich denke das System ist nicht fair für beide Seiten.



        a.) erst mal sollte der Staat liefern! kann er keine Angebote machen, darf man nicht kürzen



        b.) man muss natürlich gute arbeit bieten. Also auch Körperliche Belastungen vermeiden wo es geht. Auch ein Arbeiter für einfache niedrig bezahlte Tätigkeiten hat das Recht auf z.B. Hebehilfen. Gibt es diese nicht sollte man das Recht haben solche Arbeiten ab zu lehnen!

        Sind die Bedingungen aber OK und der Mensch gesund, kann die Gesellschaft aber auch verlangen das derjenige für sich selbst sorgt.

        • @danny schneider:

          Mit Arbeitsbedingungen meinte ich auch Materielles: Lohn, Urlaubsgeld, Jahressonderzahlung ... aber auch Einhaltung von Ruhezeiten, Dienstplan ...

    • @danny schneider:

      > aber der Gute hätte erst mal annehmen können und sich während dessen weiter bewerben.

      Wenn es also für bestimmte Leute nur unzumutbare Jobs gibt, müssen sie unzumutbare Jobs machen oder verhungern?

      Gegen welches Recht wird hier das Recht auf Leben abgewogen — und ist das gerechtfertigt?

      > 6 Mio H4ler

      Guter Punkt.

      • @Arne Babenhauserheide:

        siehe meine Antwort oben... der Staat müsste gleichsam verpflichtet werden das es keine unzumutbare Jobs gibt.



        Bei uns in der Metallindustrie heist es Männer 40kg heben, Frauen 25, Schwangere 5. Aber mach das mal ne Stunde lang. Da ist selbst das zu viel.



        Niemand sollte genötigt werden mit einem kaputten Rücken in Rente zu gehen. Aber das Problem haben wir nicht nur für H4ler...

  • "„Der Staat lässt aber niemand verhungern, der seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt“, betonte Regierungs-Anwalt Karpenstein. "

    ....komisch, aber meine eigenen Erfahrungen mit dem Laden sehen da leider gänzlich anders aus, obwohl nicht einmal eine Verletzung der Mitwirkung vorlag. Aber ja, da sind sie halt wieder, die "bedauerlichen Einzelfälle"...

    • @Zer0t0nin:

      Wie großzügig von der Regierung! Wobei das ja nicht mal stimmt. Das HartzIV-Regime kürzt ja auch auf Null herunter.

      • @Uranus:

        „Das HartzIV-Regime kürzt ja auch auf Null herunter.“

        Wir haben jetzt schon 860.000 Wohnungslose in Deutschland, davon sind 52.000 Menschen obdachlos - leben also schon auf der Straße. Darüber machen sich die Verantwortlichen aus der Politik und besonders aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aber keine Gedanken, dass sie die Oddachlosenzahl mit diesen unmenschlichen Hartz IV Sanktionen sogar noch erhöhen. Vielleicht wird es langsam mal Zeit, dass das deutsche Volk sich Volksvertreter wählt, die für das gesamte Volk da sind und nicht nur für die Oberen Zehntausend.

        • @Ricky-13:

          Oder, dass die Menschen sich selbst vertreten, nachdem sie gelernt haben, dass sie von den gewählten "Volksvertreter*innen" immer wieder betrogen werden ;)

  • Wenn der Bürger sich das Grundgesetz, zumindest aber die Artikel 1 bis 19 (Grundrechte) und Art. 20 GG (Sozialstaatsprinzip), einmal aufmerksam durchlesen würde, dann würden die Fundamente unseres freiheitlich-demokratischen und sozialen Rechtsstaat möglicherweise wieder auf festeren Grund stehen. Artikel 1 GG garantiert die Menschenwürde und unterstreicht die Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte. Artikel 20 GG beschreibt Staatsprinzipien wie Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat.

    Es wird sich zeigen, ob das Bundesverfassungsgericht noch im Sinne der Artikel 1 bis 19 (Grundrechte) urteilt oder im Sinne der Wirtschaft, die das Instrument "Sanktion" seit Jahren als Druckmittel benutzt, damit man weiterhin Arbeitssklaven - die man von den Jobcentern bekommt (§ 10 SGB II) - ausbeuten und natürlich die Löhne mit der Angst vor Hartz IV noch mehr senken kann, nur um innerhalb Europas die Stellung als Exportweltmeister zu halten.

    Seit Einführung der Agenda 2010 "ist etwas faul im Staate Deutschland" aber keiner merkt es.

    • @Ricky-13:

      Zudem macht der Staat bei der Lohnsenkung ja selbst aktiv mit. Er lagert eigene Arbeit/Aufgaben aus/privatisiert und beauftragt diese privaten Institutionen, die aufgrund gedrückter Löhne in Folge günstiger sind, Angebote an. Und wenn sich Gewerkschaften zu stark gegen Lohnsenkung kämpfen, werden jene direkt bekämpft ...

  • "Sozialminister Hubertus Heil (SPD) freut sich schon auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. „Nach einer Debatte, die mit maximaler Härte geführt wurde, herrscht dann endliche Rechtsfrieden“, sagte er am Dienstag in Karlsruhe."

    Stimmt nicht. Sollte das Verfassungsgericht ein Fehlurteil fällen, ist der Rechtsfrieden nicht hergestellt. Dann müsste sich der EGMR darüm kümmern oder das Urteil wird wegen Befangenheit Harbarths angefochten. Harbarth ist befangen...mal wieder.

  • "Sozialminister Heil verteidigte in Karlsruhe die 2005 eingeführten Hartz-IV-Reformen mit ihrer „aktivierenden“ Arbeitsmarktpolitik: „Wir wollen Arbeitslosigkeit nicht verwalten, sondern überwinden.“"

    Durch Lohndumping dessen Komponente auch die HartzIV-Regelungen sind.Dumm und kurzsichtig.

  • Mein Kumpel arbeitet in einer Obdachlosenunterkunft. Da kommen dann die Leute an, die eine 100% Saktion hinter sich haben. In der Regel haben diese Menschen alle große Probleme mit Alkohol, psychisch oder körperlich krank. Da werden dann die Kosten der Unterkunft sofort wieder vom Jobcenter übernommen, 75 Euro am Tag!