Vergütungsregeln für freie Journalisten: Halbherzige Hilfe bei Honoraren
Freie Journalisten werden schlecht bezahlt. Das soll sich ändern – doch DJV und Verdi finden den Gesetzentwurf des Justizministers lückenhaft.
Justizminister Heiko Maas (SPD) will die Position der freien Journalisten gegenüber den Verlagen verbessern. Der Deutsche Journalistenverband (DJV) und die Gewerkschaft Verdi begrüßen das Vorhaben, halten Maas’ Gesetzentwurf aber noch für zu halbherzig.
In Deutschland gibt es rund 25.000 freie Journalisten, davon arbeiten rund 10.000 vor allem für Tageszeitungen. Das Einkommen der Freien ist meist niedrig. Im Schnitt verdienen sie laut DJV kaum mehr als 2.000 Euro pro Monat. Das ist weniger als die Hälfte eines Redakteurs mit 15 Berufsjahren.
Hauptgrund der miesen Bezahlung ist die schlechte Verhandlungsposition. Selbstständige Journalisten können schließlich nicht streiken. Der Bundestag hat deshalb 2002 versucht, die Position der Freelancer zu stärken: Im Urheberrechtsgesetz ist ihnen seither eine „angemessene“ Bezahlung garantiert. Was angemessen ist, soll sich vor allem aus Vergütungsregeln ergeben, die Verleger und Gewerkschaften aushandeln.
Die rot-grüne Reform von 2002 war allerdings nur mäßig erfolgreich. So dauerte es acht Jahre, bis 2010 für die Texte von Freien an Tageszeitungen endlich Vergütungsregeln vereinbart wurden. Für Fotos in Tageszeitungen dauerte es sogar bis 2013. Und für die Freien bei Zeitschriften gibt es bis heute keine Vergütungsregeln – nach 57 Verhandlungsrunden.
Doch auch dort, wo Vergütungsregeln bestehen, werden sie von den Verlegern oft einfach ignoriert. Honorare, die 30 bis 50 Prozent hinter den Anforderungen zurückbleiben, sind laut DJV eher die Regel als die Ausnahme. Hunderte Millionen Euro seien den Freien so in den letzten Jahren vorenthalten worden.
Wer klagt, erhält keine Aufträge mehr
Justizminister Maas weiß, warum sich kaum ein Journalist gegen die unangemessen schlechte Bezahlung wehrt: Wer seine Rechte einklagt, müsse damit rechnen, dass er ab sofort von den Zeitungen keine Aufträge mehr erhält. Im Gesetzentwurf ist sogar von Schwarzen Listen („blacklisting“) die Rede. Der Bundesverband der Zeitungsverleger behauptet dagegen, man könne „nicht pauschal“ von fehlender Augenhöhe sprechen. Die Verleger halten den Gesetzentwurf deshalb für unnötig.
Tatsächlich dürfte der Gesetzentwurf nicht viel bringen, weil er an entscheidenden Stellen nicht konsequent genug ist. So können Verleger bisher einfach den Abschluss von Vergütungsregeln verweigern. Das Gesetz sieht zwar eine Schlichtung vor, deren Ergebnis ist aber nicht verbindlich. Daran will auch Maas nichts ändern. Ein entscheidender Fehler der rot-grünen Reform bliebe also bestehen. DJV und Verdi fordern eine Nachbesserung des Gesetzentwurfs.
Vorgeschlagen hat Maas immerhin ein Verbandsklagerecht. Damit sollen die Journalistenverbände immer dann eingreifen können, wenn ein Mitglied des Verlegerverbandes sich nicht an die Vergütungsregeln hält. DJV und Verdi fürchten jedoch, dass dies auf Verlegerseite zu einer „Verbandsflucht“ führen werde.
Für Aufsehen hat der Gesetzentwurf bisher aus einem anderen Grund gesorgt. Er sieht vor, dass Schriftsteller sich nach fünf Jahren einen neuen Verlag für ein Buch suchen können. Die Verlage protestierten vehement dagegen. Ganz auf die Reform verzichten wird Minister Maas aber wohl nicht. Denn die Reform des Urhebervertragsrecht ist ein ausdrücklicher Auftrag des schwarz-roten Koalitionsvertrags von 2013. Ziel ist, „die Position des Urhebers zu verbessern und Kreativen eine angemessene Vergütung zu ermöglichen“.
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