Verfassungsschutzchefin über Polizei: „Höchste Aufmerksamkeit geboten“
Rechtsradikale Vorfälle in der Polizei häufen sich. Strukturen will Beate Bube, Chefin des Verfassungsschutzes Baden-Württemberg, aber nicht erkennen.
![](https://taz.de/picture/3563912/14/118437453.jpeg)
taz: Müssen wir mit Rechtsextremist*Innen bei der Polizei leben?
Beate Bube: Nein, Beamte sind zur Verfassungstreue verpflichtet. Besonders bei den Sicherheitsbehörden ist dies wichtig. Die Bevölkerung würde das Vertrauen in die Polizei verlieren, wenn dort Verfassungsfeinde tätig wären. Es bestünde dann auch die Gefahr, dass sicherheitsrelevantes Wissen in die falschen Hände gerät.
Gesinnungsgenossen könnten gewarnt und politische Gegner ausgespäht werden …
Ja, hier ist höchste Aufmerksamkeit geboten. Extremisten bei der Polizei darf es nicht geben.
Existieren in der baden-württembergischen Polizei tatsächlich keine rechtsextremistischen Netzwerke?
Es gab zwar Einzelfälle von Rechtsextremisten bei der Polizei, Netzwerke sind aber keine bekannt.
Was ist mit den Polizisten, die beim Ku-Klux-Klan waren? Einer der beiden war ja Gruppenführer der 2007 in Heilbronn vom NSU erschossenen Polizistin Michèle Kiesewetter.
Auch bei diesem Fall aus den Jahren 2001/2002 handelte es sich um Einzelerkenntnisse im Zusammenhang mit Polizisten, nicht aber um eine rechtsextremistische Struktur innerhalb der Polizei.
Sind Sie sicher, dass Sie heute alles wissen?
Natürlich nicht. Das Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet extremistische Bestrebungen, und wenn uns dabei ein Polizist auffällt, sagen wir seinem Dienstherrn Bescheid. Aber wir beobachten extremistische Gruppierungen und suchen nicht systematisch bei der Polizei nach Extremisten.
Sie sind doch der Verfassungsschutz …
Unsere Aufgaben sind beschränkter, als viele denken. Zunächst muss jede Institution – auch die Polizei – für sich selbst bestrebt sein, dass keine extremistischen Strukturen entstehen. Das ist eine wichtige Aufgabe auch für jede Führungskraft. Bei Bedarf hilft der Verfassungsschutz dann mit Informationen und Einschätzungen.
Warum so bescheiden? Nie war der Ruf nach dem Verfassungsschutz so laut wie heute.
Eine überzogene Erwartungshaltung führt absehbar zu vermeintlichen Misserfolgen. Und dann heißt es wieder: „Der Verfassungsschutz hat versagt.“ Da will ich rechtzeitig gegensteuern. Wir haben in Baden-Württemberg rund 30.000 Polizisten, die können wir nicht alle ständig durchleuchten, das ist weder unsere Aufgabe noch besteht dafür ein Anlass. Es gibt in Baden-Württemberg keinerlei Anlass für einen Generalverdacht.
Wird kontrolliert, ob Extremist*Innen bei der Polizei eingestellt werden?
In den 1970er Jahren gab es vor jeder Einstellung im öffentlichen Dienst die Regelanfrage an den Verfassungsschutz, ob etwas vorliegt. Dann aber wurde der Radikalenerlass abgeschafft. Allerdings muss ein Polizeianwärter unterschreiben, dass er keiner extremistischen Gruppierung angehört. Dieser Erklärung ist eine Liste mit verfassungsfeindlichen Organisationen beigefügt, damit es keine Missverständnisse gibt.
54, ist seit 2008 Präsidentin des Landesamts für Verfassungsschutz in Baden-Württemberg.
Steht auch die AfD auf dieser Liste?
Nein, die AfD als Gesamtpartei ist kein Beobachtungsobjekt für den Verfassungsschutz. Auf der Liste steht seit einigen Monaten allerdings die AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative“, die in Baden-Württemberg seit November 2018 beobachtet wird.
Wird nicht auch der von Björn Höcke dominierte AfD-„Flügel“ vom baden-württembergischen Verfassungsschutz beobachtet?
Richtig. Der „Flügel“ ist seit Januar 2019 Beobachtungsobjekt.
Und was gilt für die Einstellung von Mitarbeiter*Innen bei Ihrer eigenen Behörde, dem Landesamt für Verfassungsschutz?
Hier gibt es bei der Einstellung tatsächlich eine deutlich strengere Sicherheitsprüfung, die alle Mitarbeiter durchlaufen müssen, vom Abteilungsleiter bis zum Pförtner. Wer erpressbar ist oder extremistische Tendenzen hat, wird erst gar nicht eingestellt. Die Prüfung wird auch regelmäßig wiederholt. Solch eine strenge Überprüfung hat auch eine abschreckende Wirkung – die Wahrscheinlichkeit, dass ein Extremist ausgerechnet beim Verfassungsschutz arbeitet, ist also recht gering.
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