Verfassungsrechtlerin kritisiert CDU: Brosius-Gersdorf für Legalisierung von Leihmutterschaften
Frauke Brosius-Gersdorf, die wegen der Union nicht Verfassungsrichterin wurde, äußert sich zu Leihmutterschaften. Laut ihr müssten sich Frauen entscheiden dürfen.
afp | Die Verfassungsrechtlerin und ehemalige Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, plädiert für eine Legalisierung von Leihmutterschaften in Deutschland. Das geltende Verbot sei „dann paternalistisch und mit dem Menschenbild des Grundgesetzes nicht vereinbar, wenn Frauen sich freiwillig entscheiden, Leihmutter zu sein“, sagte Brosius-Gersdorf der Zeit. „Man darf Frauen und insofern auch Leihmütter nicht gegen ihren erklärten Willen vor sich selbst schützen.“
Der bisherige Unions-Fraktionschef Jens Spahn (CDU) und sein Mann hatten vergangene Woche öffentlich gemacht, dass sie Eltern eines in den USA von einer Leihmutter zur Welt gebrachten Kindes wurden. Dieses Verfahren ist in Deutschland verboten. Außerdem hatte die CDU erst Anfang des Jahres auf ihrem Parteitag einen Beschluss gefasst, in dem Leihmutterschaft weiterhin abgelehnt wird. Als Konsequenz aus der Debatte um die Geburt seines Sohnes durch eine Leihmutter trat Spahn am Wochenende als Fraktionschef zurück.
Der Staat müsse zwar Regelungen schaffen, die sicherstellten, dass Frauen über die medizinischen und psychosozialen Risiken einer Leihmutterschaft aufgeklärt würden, sagte Brosius-Gersdorf. „Wenn sie sich dann aber trotzdem freiwillig dafür entscheiden, darf der Gesetzgeber ihnen das nicht verbieten.“ Das dürfe er schließlich auch in anderen Bereichen nicht: Es gebe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, ein Recht auf Rauchen und Alkoholtrinken, auf Hochrisikosport. „Deswegen sehe ich gute Gründe dafür, die Leihmutterschaft auch in Deutschland zu legalisieren“, sagte die Juristin.
Brosius-Gersdorf kritisiert in dem Zusammenhang die Haltung von CDU und CSU. „Die Position der Union zur Leihmutterschaft ist von einem Menschenbild geprägt, das nicht dem Grundgesetz entspricht.“ Die Christdemokraten sprächen mit dem Verbot der Leihmutterschaft und auch der Eizellspende in Deutschland Frauen ihr Recht auf Selbstbestimmung ab. „Die Union will einen paternalistischen Staat, der am besten weiß, was für Frauen und auch für potentielle Leihmütter gut ist. Unser Grundgesetz ist aber eine freiheitliche Verfassung, die auf dem Menschenbild des selbstbestimmt und autonom handelnden Individuums beruht.“
Spahn: „doppelbödig und politisch unglaubwürdig“
Dass sich Jens Spahn vor dem Hintergrund, selbst eine Leihmutter in den USA in Anspruch genommen zu haben, nicht von der Position der Union öffentlich distanziert habe, bezeichnete die Juristin als „doppelbödig und politisch unglaubwürdig“. Es sei „wirklich schade, dass Herr Spahn nicht die Kraft und den Mut aufgebracht hat, seine Haltung zur Leihmutterschaft nun öffentlich zu korrigieren“, sagte Brosius-Gersdorf. „Insofern finde ich seinen Rücktritt konsequent.“
Grundsätzlich verteidigte die Verfassungsrechtlerin die Entscheidung Spahns und seines Ehemanns, für ihren Kinderwunsch den Weg über die USA gegangen zu sein. „Mein erster Gedanke war: Ich freue mich für Jens Spahn und seinen Ehemann, dass sie Eltern geworden sind“, sagte sie. „Mich hat es auch nicht überrascht, dass die beiden dafür eine Leihmutter im Ausland in Anspruch genommen haben. Das ist nun mal für homosexuelle Paare der einzige Weg, um eine eigene Familie zu gründen.“
In den USA und anderen Ländern gebe es für die Leihmutterschaft strenge Voraussetzungen, zum Beispiel die Bedingung, dass die betroffenen Frauen keine Schulden haben und dass sie berufstätig sind. „Diese und weitere Vorkehrungen schützen vor Zwang und Ausbeutung. Warum sollte das nicht auch in Deutschland möglich sein?“
Dass ihre geplante Wahl zur Verfassungsrichterin vor einem Jahr am Widerstand der Union gescheitert war, nimmt Brosius-Gersdorf Spahn nicht mehr übel. „Er hat sich dafür entschuldigt, wie die Richterwahl gelaufen ist“, sagte Brosius-Gersdorf. „Das muss man anerkennen, andere Menschen haben das nicht vermocht.“
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