Verfassungsgericht zu Schmähgedicht: Böhmermann unterliegt
Der TV-Satiriker ist in Karlsruhe mit einer Beschwerde gescheitert. Sein 2016 vorgetragenes Gedicht über den türkischen Staatschef Erdoğan bleibt teils verboten.
![Porträtfoto von Jan Böhmermann Porträtfoto von Jan Böhmermann](https://taz.de/picture/5385672/14/263250073-1.jpeg)
Der heute 40-Jährige hatte das Gedicht vor fast sechs Jahren am 31. März 2016 in seiner TV-Satireshow „Neo Magazin Royale“ im öffentlich-rechtlichen Sender ZDFneo vorgetragen und Erdogan darin unter anderem mit Sex mit Tieren in Verbindung gebracht. Böhmermanns Gedicht führte zu einem diplomatischen Eklat zwischen Deutschland und der Türkei. Und es begann eine Debatte darüber, was Satire darf.
Erdoğan wehrte sich vor Gericht gegen Böhmermann und erzielte einen Teilerfolg. In dem Fall ging es im Kern um die verfassungsrechtlich geschützte Kunst- sowie Meinungsfreiheit auf der einen und dem Persönlichkeitsrecht auf der anderen Seite. Nach Urteilen von Hamburger Gerichten in den vergangenen Jahren wurden große Teile des Gedichts verboten. Die betreffenden Passagen enthielten demnach schwere Herabsetzungen, für die es in Person und Verhalten Erdoğans keinerlei tatsächliche Anhaltspunkte gebe. Das gesamte Gedicht wurde aber nicht verboten. Der türkische Präsident wollte erreichen, dass das Gedicht insgesamt untersagt wird.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte 2019 die Beschwerde Böhmermanns dagegen, dass eine Revision nicht zugelassen worden war, zurückgewiesen. Danach zog Böhmermann vor das höchste Verfassungsgericht.
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