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Verfassungsgericht lehnt Eilantrag abKein Kopftuch auf der Richterbank

Eine Rechtsreferendarin darf weiterhin nicht mit Kopftuch den Staatsanwalt vertreten. Die Richter in Karlsruhe lehnen ihren Eilantrag ab.

Das Kopftuch: auf der Bank der Richter oder Staatsanwälte weiterhin nicht zulässig Foto: dpa

FREIBURG taz | Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag einer Kopftuch tragenden Rechtsreferendarin abgelehnt. Ihre Glaubensfreiheit sei bis zur Entscheidung in der Hauptsache nicht schutzbedürftiger als die staatliche Neutralität.

Klägerin ist eine 1982 geborene Deutschmarokkanerin. Sie hatte im Januar nach Abschluss ihres Studiums den juristischen Vorbereitungsdienst in Hessen begonnen. Zu diesem Referendariat gehören auch Stationen bei Gericht und in der Staatsanwaltschaft. In Hessen dürfen Referendarinnen, die ein Kopftuch tragen, für die Staatsanwaltschaft keine Sitzungsvertretung übernehmen und auch nicht auf der Richterbank Platz nehmen. Stattdessen müssen sie im Zuschauersaal sitzen.

Dagegen klagte die Juristin. Sie wollte trotz Kopftuch eine normale juristische Ausbildung absolvieren. Im Eilverfahren hatte sie zunächst beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main Erfolg, jedoch lehnte der Verwaltungsgerichtshof Kassel im Mai ihren Antrag ab.

Auch beim Bundesverfassungsgericht ist sie nun vorläufig gescheitert. Die Verfassungsbeschwerde der Frau sei zwar nicht offensichtlich unbegründet und müsse im Hauptsacheverfahren geprüft werden. Bis dahin darf sie in Gerichtsverhandlungen jedoch nicht mit Kopftuch auftreten.

In einer Folgenabwägung stellten die Richter auf Gefahren für die im Grundgesetz garantierte staatliche Neutralität ab. Die Bürger müssten darauf vertrauen können, „vor einem unabhängigen und unparteilichen Richter zu stehen, der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber allen Verfahrensbeteiligten bietet.“ Dies gelte auch für Rechtsreferendare. Das „Einbringen religiöser Bezüge“ könne den „in Neutralität zu erfüllenden staatlichen Auftrag der Rechtspflege“ beeinträchtigen.

Der Eingriff in die Glaubensfreiheit sei nur zeitlich und örtlich begrenzt

Dagegen sei der Eingriff in die Glaubensfreiheit der Referendarin nur zeitlich und örtlich begrenzt. Wesentliche Teile der Ausbildung, etwa der Unterricht in der Arbeitsgemeinschaft, könne sie trotz Kopftuch absolvieren. Seit März werte das hessische Justizprüfungsamt eine verweigerte Sitzungsvertretung auch nicht mehr mit „ungenügend“, vielmehr solle sich der Ausschluss von Teilen der Ausbildung nicht mehr negativ auf die Gesamtnote auswirken.

Die Entscheidung wurde durch eine Kammer des Zweiten Senats des Verfassungsgerichts getroffen, der für Beamtenrecht zuständig ist. Dagegen stammen die liberalen Kopftuch-Urteile der letzten zwei Jahre vom Ersten Senat. Dort hatten (angestellte) Lehrerinnen und Erzieherinnen geklagt. Der Erste Senat hatte generelle Kopftuchverbote in Schulen und Kitas für verfassungswidrig erklärt. (Az.: 2 BvR 1333/17)

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26 Kommentare

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  • 8G
    81331 (Profil gelöscht)

    "Kein Kopftuch auf (sic!) der Richterbank" - 'gute' Formulierung ; )

  • Vielleicht sollte sie es mal im Hawaii-Hemd probieren ... ?

    • @Nikolai Nikitin:

      vielleicht verbinden wir allen beteiligten die augen und fragen dann, ob sie hören, dass/ob der-die-das sitzungsvertretung der StA kopftuch trägt oder nicht?!

    • 8G
      81331 (Profil gelöscht)
      @Nikolai Nikitin:

      ...Hawaii-Hemd auf'm Kopf?

      • @81331 (Profil gelöscht):

        Auf dem Kopf natürlich einen Blumenkranz !

  • dass die sog. aufgeklärte welt so an äußerlichkeiten hängt!

    • @christine rölke-sommer:

      Macht- und Herrschaftssymbolik hängt an Äußerlichkeiten. Überraschung?

      • @kleyrar:

        nein, keine überraschung.

        und dennoch: kopf-batsch.

        vor allem nach lektüre des beschlusses, in dem von einem auf bestimmte weise gebundenen kopftuch die rede ist.

        ob die drei wohl befangen waren?

        • @christine rölke-sommer:

          kopf-batsch meinerseits. *beliebiger Rechtsvergleich*-Kleidungsstücke sind ja auch nur so und so hehe.. Manche-eine wird sich geistig nicht aus den übersichtlichen 1970er-Jahren hinaus bewegen, ganz einfach weil das viel zu anstrengend wäre und sich nunmal so schön kuschelig anfühlt

        • @christine rölke-sommer:

          Unwissenheit schützt doch vor - Befangenheit nicht - kerr!

          Wissese doch - hm!;)

    • @christine rölke-sommer:

      Es handelt sich hier eben nicht um eine "Äußerlichkeit" sondern um eine Grundsatzfrage.

    • 3G
      39167 (Profil gelöscht)
      @christine rölke-sommer:

      Diese Äußerlichkeit, wie Sie es nennen, ist ein religiöses Statement und hat im öffentlichen Raum nichts verloren.

       

      Wenn die Klägerin im Hawaiihemd käme, wäre das kein Thema.....

    • @christine rölke-sommer:

      Schön, mal wieder von Ihnen zu hören. Ich dachte schon, Sie wollten uns den Rücken kehren.

      • @Nikolai Nikitin:

        dito & dann noch so schön -

        Schlitzohrig - back!;)

        Bleiben Sie uns erhalten -,

        Wehrteste - glatt vermißt!;)

  • "Religion ist Privatsache!"

    genau so ist es.

  • Man kann diskutieren, wo jemand seine Religion ausüben darf. Die Sichtweise, dass die Refrendarin aber an irgendetwas gehindert wäre, macht sich das religiöse Dogma zu eigen. Sie hat keinerlei Einschränkungen. Sie darf unabhängig von ihrem Glauben auf die Richterbank und allen anderen Ausbildungsteilen teilnehmen. Es geht einzig darum, ob ihre Relgion ihr diese Teilnahme versagen darf. Leider geht sie damit aber nicht zu ihrem Immam sondern vor das Bundesverfassungsgericht. Dieses möge entscheiden, dass der Immam etwas anordnen dürfe und sich die Behörden daran zu halten hätten. So sieht Religionsfreiheit aber nicht aus.

    Wir erinnern uns: Zu Zeiten des Radikalenerlasses wurden Leute vom Refrendariat ausgeschlossen, weil sie außerhalb des Gerichts für etwas protestiert hatten. Das war aus heutige Sicht ein klarer Verstoß gegen die Meinungsfreiheit. Die Meinungsfreiheit besteht aber gerade nicht darin, auf der Richterbank seine persönliche Meinung kund zu tun, sondern dies jenseits der Richterbank zu tun. Gleiches muss auch für die Relgionsfreiheit gelten.

    Wenn die Richter_innen hier nachgeben, werden demnächst Betpausen für Gerichtsverhandlungen gefordert.

    Auch jüdische Richter tragen auf der Richterbank keine Kippa.

    • @Velofisch:

      vielleicht ist das

      "Auch jüdische Richter tragen auf der Richterbank keine Kippa."

      genau das, was *uns* fehlt?

  • Zitat:

    "Religion ist Privatsache!"

     

    Statt "ist" muss da aber "sollte" stehen, denn in Wirklichkeit ist die Kirche immer noch sehr präsent, siehe nur der Verwaltungsaufwand, aus der Kirche auszutreten.

     

    Vor Gericht hat eine religiöse Symbolik nichts verloren, dies dürfte eigentlich klar sein. warum das überhaupt verhandelt wird - keine Ahnung!

     

    Die Kägerin wird bestimmt mal eine gute Anwältin oder......ihr muss aber klar sein, daß sie sich hier an die Regeln halten muss.

  • Sehr gutes Urteil. Religiöse Symbole haben in einen Gericht nichts verloren.

  • Die Drittwirkung der Grundrechte kann mich mal. Mein Betrieb ist ein Ort der Berufsausübung, nicht der Religionsausübung. Ich will bei mir am Empfang weder jemand mit Kopftuch, noch mit Ascot-Hut oder Integralhelm sitzen sehen.

    • @Trango:

      Mann mit langen Haaren geht aber?

      • @R R:

        Yep, Jesus würde ich einstellen. Außerdem habe ich jede Menge IT-ler, die gibt es nur mit Zopf :-)

      • @R R:

        Wie frauman es nimmt - wa!

         

        Ein KollegeVors.

        Kategorie - rasiertes Schweinchen!;))

        "Einer von uns beiden muß zum Friseur & ich weiß, daß ich das -

        Nicht bin!"

        Nach Aufschlag im Rheinland befanden

        Nur noch ältere Damen aus dem nichtrichterlichen Dienst - Fortschritt!!

        "Nein! …rote Hosen!¡!!! & …mal richtig die Haare schneiden!"

        kurz - Es kam aber nie zum -

        Äußersten -;) - wollnichwoll!

  • 3G
    39167 (Profil gelöscht)

    Religion ist Privatsache!

    Vermummte Frauengestalten sollten heute nicht mehr in unseren öffentlichen Institutionen vorhanden sein, nicht bei Gericht, nicht in Kindergärten ( die schrecklichen, "gottesfürchtigen" Nonnen sind noch in Erinnerung), etc.

    privat kann sich jeder kleiden, wie er/sie möchte.

    Hört doch endlich auf mit dieser irrsinnigen Toleranz.

    • @39167 (Profil gelöscht):

      In konfessionsgebundenen Kindergärten ist nichts gegen Nonnentracht zu sagen, in staatlichen oder städtischen wäre dies unangebracht.