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Verfahren gegen NS-VerbrecherDie letzten Nazi-Täter sterben aus

Die Zahl der Ermittlungen gegen mutmaßliche KZ-Wächter ist bundesweit auf 23 gesunken. Der Prozess gegen den SS-Wachmann Bruno D. zieht sich.

Angeklagt wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 5.230 Fällen: der ehemalige KZ-Wachmann Bruno D. Foto: Fabian Bimmer/reuters

BERLIN taz | Ein- oder zweimal wöchentlich, meistens am Vormittag um 11 Uhr, wird ein alter Mann im Rollstuhl in einen Hamburger Gerichtssaal geschoben. Solange Fotografen anwesend sind, versucht er sein Gesicht zu verbergen. Das Verfahren gegen Bruno D. zieht sich hin, denn der 93-Jährige kann wegen eingeschränkter Verhandlungsfähigkeit nur jeweils knapp zwei Stunden am Tag vor Gericht erscheinen. So sind inzwischen Verhandlungstage bis Ende Februar 2020 terminiert.

Bruno D. ist der Beihilfe zum Mord in mindestens 5.230 Fällen angeklagt, begangen im Konzentrationslager Stutthof bei Danzig. Dort war der damals junge Mann zwischen August 1944 und April 1945 als SS-Wachmann im Einsatz. Der Angeklagte bestreitet seinen Dienst im KZ nicht, will aber von den Morden in dem Lager kaum etwas mitbekommen und schon gar nicht selbst getötet haben.

Das Strafverfahren gegen Bruno D. dürfte einer der letzten Versuche sein, NS-Gewaltverbrechen juristisch aufzuklären und die Täter zu belangen. Die letzten Beschuldigten haben inzwischen durchgehend ihr 90. Lebensjahr überschritten, viele sind älter als 95 Jahre. Die allermeisten Täter sind längst verstorben, andere aufgrund von altersbedingten Gebrechen verhandlungsunfähig.

Derzeit sind nach Auskunft des Leiters der Zentralen Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg, Jens Rommel, noch 23 Verfahren gegen mutmaßliche KZ-Wachmänner- und Frauen anhängig. Es waren schon einmal mehr.

Tot oder verhandlungsunfähig

So übernahm die Staatsanwaltschaft Erfurt 2017 zehn Verfahren gegen ehemalige Aufseher des KZ Buchenwald nach Vorermittlungen der Zentralen Stelle. Davon sind Ende 2019 nach Angaben von Rommel noch sechs übrig geblieben, ohne dass die Ermittlungen abgeschlossen werden konnten, die anderen vier Beschuldigten sind tot oder verhandlungsunfähig.

Die Staatsanwaltschaft Neuruppin ermittelte ab 2017 gegen insgesamt acht Frauen im Alter von 94 bis 96 Jahren, die im KZ Ravensbrück eingesetzt worden waren. Ihre Zahl ist Ende 2019 auf nur noch eine einzige Beschuldigte gesunken, der wahrscheinlich eine Verhandlungsunfähigkeit attestiert werden muss, sagte der zuständige Neuruppiner Staatsanwalt Cyrill Klement der taz.

Weitere Ermittlungen gegen KZ-Wächter betreffen 11 von ursprünglich 14 Beschuldigten aus dem Konzentrationslager Sachsenhausen, zwei aus Stutthof sowie zwei Verfahren gegen Personen, die in Mauthausen tätig waren, sagte Oberstaatsanwalt Rommel der taz. Gegen keinen der Verdächtigen ist bisher Anklage erhoben worden.

Hinzu kommt ein ursprünglich in Münster anhängiges Verfahren gegen einen mutmaßlichen Stutthof-Täter, dessen Verfahren bisher wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht beginnen konnte. Der zweite Münsteraner Fall gegen den Stutthof-Wachmann Johann R. endete Anfang 2019 mit der Einstellung des Prozesses wegen der Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten.

Nur zwei Urteile seit 2011

Ermittlungen zu den Tatkomplexen Auschwitz, Mauthausen und Majdanek mussten in den letzten Monaten eingestellt werden. Andere Verfahren gegen mutmaßliche NS-Verbrecher betreffen nach Angaben von Rommel die Tatorte Oradour-sur-Glane, wo SS-Angehörige im Juni 1944 642 Dorfbewohner ermordeten. Dort ermittelt die Staatsanwaltschaft Dortmund gegen einen Angehörigen der SS-Division „Das Reich“.

Im Tatkomplex Babi Jar bei Kiew, in dem SS-Männer im September 1941 mehr als 33.000 Juden töteten, ermittelt die Staatsanwaltschaft Kassel gegen einen 1921 geborenen Mann. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt untersucht derzeit Morde im heute ukrainischen Galizien. Und schließlich laufen in Hamburg Ermittlungen gegen eine 97-jährige frühere Aufseherin des Arbeits- und Konzentrationslagers Grünberg, heute in Polen gelegen.

Wegen der Verjährung aller anderen Straftaten sind Ermittlungen nur noch im Falle von Mord oder Beihilfe zum Mord möglich. Die neuere Rechtsprechung erlaubt es erst seit wenigen Jahren auch gegen solche Personen vorzugehen, die in einem Vernichtungslager oder KZ eingesetzt waren, auch wenn ihnen kein individueller Mord nachgewiesen werden kann.

Jedoch konnten nur in zwei Verfahren seit 2011 frühere SS-Männer auch verurteilt werden. Der Auschwitz-Kassenwart Oskar Gröning erhielt 2015 vom Landgericht Lüneburg eine vierjährige Haftstrafe. Im folgenden Jahr wurde der ehemalige Auschwitz-Wachmann Reinhold Hanning in Detmold zu fünf Jahren Haft verurteilt. Beide sind inzwischen verstorben, ohne dass sie ihre Strafen antreten mussten.

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