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Verfahren gegen Ende Gelände in CottbusBagger besetzen kostet 750 Euro

Das Gerichtsverfahren gegen drei Umweltak­ti­vis­t*in­nen wurde gegen Geldauflage eingestellt. Sie hatten in der Lausitz Kohlebagger besetzt.

Immer wieder blockiert Ende Gelände Kohle-Infrastruktur wie hier in der Lausitz 2019 Foto: imago/eventpress

Cottbus dpa | Nach der Baggerbesetzung im Tagebau Welzow-Süd im Februar 2019 ist das Verfahren gegen drei Aktivisten des Anti-Kohle-Bündnisses Ende Gelände vor dem Landgericht Cottbus gegen eine Geldzahlung vorläufig eingestellt worden. Die drei Angeklagten müssen innerhalb von sechs Wochen jeweils 750 Euro zahlen, wie Gerichtssprecherin Susanne Becker nach dem Prozess am Dienstag sagte. Die Einstellung sei im Einverständnis aller Beteiligten erfolgt. Die Umweltschützer waren wegen gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs angeklagt (Az.: 25 Ns 24/19).

Gemeinsam mit weiteren Aktivisten hatten die drei Angeklagten in den frühen Morgenstunden des 4. Februar 2019 das Tagebaugelände Welzow-Süd in der Lausitz (Spree-Neiße) betreten und anschließend einen Bagger besetzt. Laut Anklage seien sie trotz Aufforderung der Polizei geblieben.

Die drei waren mit weiteren Aktivisten festgenommen worden, da sie ihre Personalien nicht bekannt gaben. Insgesamt wurden 23 Umweltschützer nach Protest-Aktionen in den Tagebauen Jänschwalde und Welzow-Süd in der Niederlausitz festgenommen. Die Staatsanwaltschaft begründete die Festnahmen mit Fluchtgefahr. Die Aktionen waren wenige Tage nach dem Bericht der Kohlekommission.

Im ersten Prozess vor dem Amtsgericht Cottbus wurden die drei Angeklagten am 25. Februar 2019 wegen Hausfriedensbruchs zu jeweils zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt, da die Angeklagten ihre Identitäten weiterhin geheim hielten. Gegen das Urteil legten sie Berufung ein.

Ende Gelände sieht in dem Urteil einen Erfolg

Immer wieder ruft Ende Gelände zu Aktionen in Tagebauen auf. Die Aktivisten fordern den sofortigen Ausstieg aus der Nutzung von Kohle und Gas für die Stromerzeugung in Deutschland. Ronja Weil, Sprecherin des Bündnisses, begrüßte die Entscheidung. „Es kann nicht sein, dass diejenigen, die die Umwelt schützen und sich für mehr Klimaschutz einsetzen, mit Repressionen überschüttet werden“, so Weil. „Vor allem nicht, nachdem das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil eindeutig festgestellt hat, dass die derzeitigen Klima-Regelungen in Deutschland die Freiheitsrechte einschränken.“

Während der Verhandlung hatten sich rund zehn Aktivisten auf dem Parkplatz des Gerichts versammelt, sie hielten ein rotes Transparent mit der Aufschrift „Klimaschutz ist kein Verbrechen!“ hoch. Nach Angaben eines Polizeisprechers der Direktion Süd verlief die Aktion friedlich.

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6 Kommentare

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  • „Es kann nicht sein, dass diejenigen, die die Umwelt schützen und sich für mehr Klimaschutz einsetzen, mit Repressionen überschüttet werden"

    Werden sie nicht, solange sie ihren Einsatz ohne Straftaten durchziehen. Was geht und was nicht ist im Versammlungsrecht klar geregelt. Ein wichtiger Punkt lautet, "Den Anweisungen der Polizei ist Folge zu leisten.".

    Lauter, bunter und großer Protest ist jederzeit legal möglich. Dann gewinnt man auch Sympathien in der normalen Bevölkerung. Sturmhauben und Steine schaden der Sache.

    • 0G
      09968 (Profil gelöscht)
      @Wonneproppen:

      "... solange sie ihren Einsatz ohne Straftaten durchziehen" - das ist auch aus legalistischer Sicht kein klarer Fall, da gerade hier mit Notwehr argumentiert werden kann. Der Abbau von Braunkohle kann als Straftat angesehen werden, gegen die einzuschreiten jede*r Bürger*in das Recht (und eigentlich die Pflicht) hat. Bedenkt mensch die Folgen der Klimaerwärmung, geht es hier sogar um ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

      "Den Anweisungen der Polizei ist Folge zu leisten" kann niemals absolut gelten. Da spricht schon "Niemand hat das Recht zu gehorchen" (Hannah Arendt / Kant) dagegen. Hinzu kommt, dass "die Polizei" nicht neutrale Ausführende (Exekutive) ist, sondern zunehmend politische Akteurin mit autoritärer vulgo freiheitsfeindlicher Gesinnung.

      Sich gegen Braunkohleabbau mit zivilem Ungehorsam zu stellen, ist legitim und global gemeinnützig ausgerichtet. Wenn diese Legitimität sich nicht in den Gesetzen widerspiegelt, ist das ein Problem für die Legitimität des Rechtsstaats.

      Eine Verunglimpfung der Aktivisti durch anlassloser Unterstellung von "Sturmhauben und Steine" zeigt, wes Geistes Kind Sie sind.

      • @09968 (Profil gelöscht):

        Das ist keine Unterstellung, sondern Realität. Es gibt Fotos und die machen selbst kein Geheimnis draus. Von jedem Querdenker wird erwartet, sich von Extremisten und Gewalttätern zu distanzieren. Darf man von Baumschützern auch erwarten.

        "Den Anweisungen der Polizei ist Folge zu leisten" kann niemals absolut gelten."



        Das erklärt ihnen dann der Richter.

        Nicht Arendt/Kant machen die Gesetze, sondern die Gesellschaft mittels parlamentarischer Demokratie.

        • 0G
          07324 (Profil gelöscht)
          @Wonneproppen:

          "Nicht Arendt/Kant machen die Gesetze, sondern die Gesellschaft mittels parlamentarischer Demokratie."

          Schon eine sehr naive Sicht auf die Welt. Sie können mir sicher sagen, welche Gesetze sie selbst mittels demokratischer parlamentarischer Demokratie mitbestimmt haben. Vielleicht stimmen sie bestimmten Gesetzen zu, aber wirklichen Einfluss hatten sie nicht im Prozess, denn es gibt noch nicht mal eine Verpflichtung gegenüber den Programmen im Wahlprogramm diese umzusetzen und alles andere entsteht ausserhalb eines individuellen Einflussbereichs.

          Gesetzgebung gibt es schon lange und Veränderungen sind nicht davon gekommen, weil Menschen sich diesen ohne Wenn und Aber unterworfen haben, sondern aktiv gegen diese vorgegangen sind. Der Zeitpunkt eines Gesetzes ist nur eine Momentaufnahme. Andere Zeiten, andere Gesetze und andere Gesetzgeber. Ihrer Logik zu folgen, sind alle Gesetze immer zu jeder Zeit zu befolgen. Was passive Proteste bringen hat die Geschichte gezeigt .

        • 0G
          09968 (Profil gelöscht)
          @Wonneproppen:

          Na und ob das eine Unterstellung ist: Lesen Sie den Artikel bitte gründlich - es geht hier um die _Besetzung_ eines Baggers, nicht um irgendwelche Straßenkampfszenen, also um Hausfriedensbruch u.ä. nicht um Körperverletzung etc. Solch ein Aufbauschen der Aktion von Ihnen ist übrigens tendenziös und liegt haarscharf an der Grenze zur öffentlichen Hetze...

          Ein Richter muss mir da nichts erklären, aber Sie können sich mal genauer erkundigen, wie viel Spielraum für Ungehorsam es da gibt. Übrigens für alle Beteiligten; sogar Polizeibeamte können remonstrieren.

          Da Sie "Niemand hat das Recht zu gehorchen" offensichtlich nicht verstanden haben: Diese moralische Erkenntnis aus der Geschichte erklärt Ihnen dann der Richter im nächsten Nürnberger Prozess genauer.

  • Gut so. Die Grenzen von "Aktionen" sind nunmal klar geregelt. Von Konservativen und Rechtspopulisten wird auch rechtstreues Verhalten erwartet.

    Politik macht man mit Politik, nicht mit Gewalt und Selbstjustiz