Verdrängung in Berlin: Schlappe für Mannes Vermieter
Weil ein 84-jähriger Mieter Modernisierungsarbeiten verhindert haben soll, wollte sein Vermieter ein Ordnungsgeld erwirken – ohne Erfolg.
Das Gericht folgte dem nicht. Der Investor habe die Behauptung, Moslehner habe „den Zutritt verweigert, den Mitarbeiter bedrängt und die Herausgabe der Schlüssel zu den Wohnungen verweigert, überwiegend nicht zu beweisen vermocht“, heißt es in dem Beschluss, der der taz vorliegt. Der Mieter sei nicht verpflichtet, seine „Wohnungsschlüssel einer Person auszuhändigen, deren Berechtigung nicht offengelegt wurde und die keine Angaben zum weiteren Verfahren machte“. Der Eigentümer kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde dagegen einlegen
Ob der Beschluss Auswirkungen auf das laufende Räumungsverfahren gegen Moslehner hat, ist unklar. Im April hatte das Amtsgericht Wedding die Kündigung seines Mietvertrags für rechtmäßig erklärt. Diese hatte sich ebenfalls auf die angebliche Verweigerung der Modernisierungsmaßnahmen am 22. September bezogen. Moslehner hat dagegen Berufung vor dem Landgericht eingelegt. Der Mieterverein geht davon aus, dass dieses an der Entscheidung zugunsten Moslehners nicht vorbeikommt, immerhin handele es sich um denselben Sachverhalt.
Moslehner wohnt seit seiner Geburt in dem Haus in der Steinberg Siedlung. Diese wurde 2010 von der landeseigenen GSW an den Investor verkauft, der die 38 Häuser modernisieren will. Weil Moslehner nur 1.000 Euro Rente bekommt und er sich die neue Miete nicht leisten kann, hatte er jahrelang die Modernisierung verweigert.
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