Verdeckte Ermittlerin in Hamburg: Agentin durfte nicht mit ins Bett
Die verdeckte Ermittlerin Iris P. spähte die linke Szene Hamburgs aus. Die Polizei räumt nun ein: Ihre Liebesbeziehung war rechtswidrig.
Die Klägerin fühlte sich durch die gezielte Ausspähung in Kernbereichen ihres Privat- und Intimlebens in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Die Ausspähung sei zudem ein Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung sowie in die Unverletzlichkeit ihrer Wohnung gewesen.
Es ist das zweite gerichtliche Schuldeingeständnis in Zusammenhang mit dem Spitzeleinsatz der verdeckten Ermittlerin Iris P. in der linken Szene Hamburgs in den Jahren 2001 bis 2006. Auch dieses neuerliche Schuldeingeständnis hat wohl wenig mit Reue und Unrechtsbewusstsein zu tun, sondern ist eher dem Umstand geschuldet, dass die Polizei sich nicht von Verwaltungsgericht und Klägerin in die Akten schauen lassen will.
In dem Verfahren ging es um eine queere Aktivistin, die zwischen 2003 und 2006 eine Beziehung mit „Iris Schneider“ geführt hatte. In dieser Zeit war die Undercover-Agentin unter falschem Namen in der Privatwohnung der Frau ein und aus gegangen und hatte stets ihren Computer benutzt. Gemeinsam besuchten die beiden etwa Demonstrationen und Treffen in der queer-feministischen Szene. Beide hatten außerdem auch dreimal gemeinsam Urlaub gemacht.
Insgesamt werden Iris P. während ihres Einsatzes zwei Liebesbeziehungen angelastet. So habe sie auch mit einer Frau aus der Bauwagenszene von 2005 bis zu ihrem Verschwinden 2006 eine Beziehung gehabt. Offen ist weiterhin, weshalb die Polizeiführer der Agentin diese über Jahre hinfort gewähren ließen.
Auch in anderer Hinsicht musste die Polizei sich schon beugen: Im Juli hatte die Behörde auch den verdeckten Einsatz von Iris P. im linken Radio Freies Sender Kombinat (FSK) als rechtswidrigen Verstoß gegen die Rundfunkfreiheit anerkannt.
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