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Verdacht auf islamistisches MotivMordanklage nach Anschlag auf Verdi-Demo in München

Anklage wegen zweifachen Mordes und versuchten Mord in 44 Fällen: Ein 24-jähriger Afghane war mit einem Auto in die Demo gefahren.

dpa | Die Bundesanwaltschaft hat den Autofahrer angeklagt, der im Februar in München in eine Gruppe von Demonstranten gefahren war. Die Karlsruher Behörde wirft dem Mann unter anderem zweifachen Mord sowie versuchten Mord in 44 Fällen vor.

„Der Angeschuldigte beging die Tat aus einer übersteigerten religiösen Motivation heraus“, heißt es in der Mitteilung. „Er wähnte sich verpflichtet, als Reaktion auf das Leid von Muslimen in islamisch geprägten Ländern willkürlich ausgewählte Personen in Deutschland angreifen und töten zu müssen.“

Der damals 24-jährige Afghane war am 13. Februar – zehn Tage vor der vorgezogenen Bundestagswahl – in Demonstranten bei einer Veranstaltung der Gewerkschaft Verdi gefahren. Wenige Tage später erlagen eine 37-jährige Frau und ihre 2 Jahre alte Tochter ihren schweren Verletzungen.

„44 weitere Personen trugen zum Teil lebensgefährliche oder schwere Verletzungen davon“, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Zudem wirft sie dem Mann auch gefährliche Körperverletzung und einen schweren gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vor.

Angriff auf freiheitlich-demokratische Grundordnung

„Es besteht der Verdacht, dass die Tat religiös motiviert war und als Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung zu verstehen ist“, hatte die Bundesanwaltschaft mitgeteilt, als sie wegen der besonderen Bedeutung des Falls als oberste Anklagebehörde die Ermittlungen von der Generalstaatsanwaltschaft München übernahm. „Damit ist sie geeignet, die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen.“

Das Oberlandesgericht München muss entscheiden, ob es die Anklage zulässt. In einem weiteren Schritt würde es Termine für einen Prozess ansetzen. Der Beschuldigte ist laut Bundesanwaltschaft weiterhin in Untersuchungshaft.

Die Ermittler in München gehen von einem islamistischen Motiv des Autofahrers aus. Die Leitende Oberstaatsanwältin der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) der Generalstaatsanwaltschaft München, Gabriele Tilmann, hatte bei einer Pressekonferenz am Tag nach der Tat gesagt, der Mann habe „Allahu Akbar“ gerufen und nach seiner Tat gebetet. In seiner Vernehmung habe er „eingeräumt, bewusst in die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Demonstrationszugs gefahren zu sein“.

Den Angaben zufolge gab es zu dem Zeitpunkt keine Hinweise darauf, dass der Mann in ein Netzwerk eingebunden gewesen sei. Die Ermittler hätten auch keine Spuren zu einer Verbindung zum Beispiel zur Terrororganisation Islamischer Staat (IS), zu weiteren Beteiligten oder zu einer zunehmenden Radikalisierung des jungen Mannes in der jüngeren Vergangenheit.

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