Verbot für Franco-Verherrlichung : Überfällige Initiative
45 Jahre nach seinem Tod soll die Verherrlichung des Diktators Franco endlich unter Strafe gestellt werden. Für viele Opfer kommt das zu spät.
K napp 45 Jahre nach dem Tod von Diktator Francisco Franco soll in Spanien die Verherrlichung des „Generalisimo“ unter Strafe gestellt werden. So kündigte es die regierende sozialistische PSOE von Ministerpräsident Pedro Sánchez an. Das heißt hoffentlich: Schluss mit den Gottesdiensten im Gedenken an den Diktator, Schluss mit den Aufmärschen zu seinem Todestag, dem 20. November, Schluss mit der Finanzierung – auch indirekten – der Stiftung Francisco Franco – und diese am besten gleich ganz verbieten.
Und es ist hoffentlich auch das Aus für die Duldung von Ewiggestrigen durch die „gemäßigte“ Rechte wie die Partido Popular (PP) und die rechtsliberalen Ciudadanos (Cs). Die beiden Parteien verloren in den letzten Jahren jedwede Scheu, wenn es darum geht, gemeinsam mit Rechtsextremen gegen die Unabhängigkeitsbewegung in Katalonien auf die Straße zu gehen. Für sie und die rechte Presse sind die Faschisten „Verteidiger der Einheit“, ja sogar „constitucionalistas“ – Verteidiger der Verfassung.
Der spanischen Rechten gilt das Franco-Regime nicht als Unrechtssystem. Die PP und die Cs enthielten sich immer wieder bei der Parlamentsabstimmung über Resolutionen, die den Franquismus verurteilen sollten. Beide regieren in mehreren Regionen – darunter Madrid – sogar dank der Duldung durch die neofranquistische Vox.
Das Gesetz kommt für viele der Opfer zu spät. Sie dürfen das nicht mehr miterleben, so wie sie auch im vergangenen Herbst die Verlegung des Leichnams des Diktators aus dem Mausoleum im „Tal der Gefallenen“ auf einen kleinen Friedhof nicht mehr erlebten. Es bleibt zu hoffen, dass die Gesetzesinitiative den Anfang einer ernsthaften Vergangenheitsbewältigung darstellt. So ist in Spanien das Amnestiegesetz, das verhinderte, dass die Franco-Schergen vor Gericht kamen, noch immer gültig. Hier sollte die Regierung Sánchez Mut beweisen. Die Opfer und ihre Nachfahren haben einen Anspruch auf Gerechtigkeit, Würde und Wiedergutmachung.
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