Vater des Hanau-Attentäters in Haft: Ende der Renitenz
Der Vater des Hanau-Attentäters bedroht seit Monaten eine Opferfamilie. Nun sitzt er in Haft – wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe.
Nun aber hat Serpil Temiz Unvar vorerst Ruhe: Der renitente Rentner wurde verhaftet, um eine 70-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abzusitzen. Die Staatsanwaltschaft Hanau bestätigte der taz die Festnahme. Diese sei am Mittwochnachmittag in der Nähe von R.s Wohnung erfolgt, so ein Sprecher. Diese befindet sich nur wenige hundert Meter von der Wohnung von Temiz Unvar entfernt.
Hintergrund ist ein Strafbefehl des Amtsgerichts Hanau vom 13. Dezember 2022, wegen sechs Verstößen gegen des Gewaltschutzgesetzes innerhalb von acht Tagen im November. Obwohl R. die Auflage hatte, sich bis auf 30 Meter nicht der Wohnung von Temiz Unvar zu nähern, hatte er dies getan. Der 75-Jährige erhielt darauf eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu 60 Euro, also 4.200 Euro – die er aber nicht bezahlte. Deshalb erfolgte nun ein Vollstreckungshaftbefehl und eine Ersatzfreiheitsstrafe.
Erleichterung bei bedrohter Betroffener
Serpil Temiz Unvar zeigte sich über die Festnahme erleichtert. „Das ist eine gute Nachricht“, sagte Temiz Unvar der taz. „Dieser Mann dachte, er kann machen, was er will. Er ist eine Bedrohung, nicht nur für uns, sondern die ganze Nachbarschaft.“ Sie hoffe nun, dass sich auch eine langfristige Lösung zu dem Attentätervater findet, um Sicherheit für alle zu schaffen, so Temiz Unvar.
Die Betroffenen des Hanau-Anschlags misstrauen Hans-Gerd R. schon lange. Laut einem Gutachten teilte er einige der Verschwörungsmythen seines rassistischen Sohnes. Nach der Tat forderte er in Schreiben an Behörden die Tatwaffe seines Sohnes zurück und die Wiederfreischaltung von dessen Webseite, wo er sein Tatmanifest veröffentlicht hatte.
Wegen den Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz laufen laut Staatsanwaltschaft inzwischen 30 Ermittlungsverfahren gegen Hans-Gerd R. Zudem werden sieben Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung, Hausfriedensbruchs, falscher Verdächtigung und Beleidigung geführt.
Bereits im September vergangenen Jahres war der Rentner wegen Beleidigung in zwei Fällen zu eine Geldstrafe von 4.800 Euro verurteilt worden. Er hatte die Anschlagsopfer als „wilde Fremde“ und ein Spezialeinsatzkommando in der Tatnacht als „Terrorkommando“ bezeichnet.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Rekrutierung im Krieg gegen Russland
Von der Straße weg
Umfrage zu Sicherheitsgefühl
Das Problem mit den Gefühlen
Israelische Drohnen in Gaza
Testlabor des Grauens
Deutschland braucht Zuwanderung
Bitte kommt alle!
„Freiheit“ von Angela Merkel
Die Macht hatte ihren Preis
Gewalt an Frauen
Ein Femizid ist ein Femizid und bleibt ein Femizid