V-Mann-Affäre in Bremen: Wo Behörden und Opposition faktenfern agieren
Das Bremer Gemeinwesen ist oft auf lustige Weise seltsam. Aktuell durchlebt es eine ernsthafte Krise. Mittendrin die CDU, die den Rechtsstaat angreift.
Eine Innensenatorin die wahrheitswidrige Pressemitteilungen verschickt, eine CDU-Fraktion, die mit Misstrauensanträgen gegen Senatorinnen für Trubel sorgen will, und nach dem Rücktritt von Anatol Anuschewski der Rückzug einer weiteren Richterin am Staatsgerichtshof: Das oft auf lustige Weise seltsame Bremer Gemeinwesen durchlebt aktuell eine ernsthafte Krise. Anlass ist ein V-Mann-Skandal.
Die örtliche Interventionistische Linke (IL) hatte einen Spitzel in ihren Reihen enttarnt. Die IL ist ein loses Bündnis, das gewalttätige antifaschistische Aktionen nicht verurteilt – aber weder propagiert noch durchführt. Nach Einschätzung des Bundesamts für Verfassungsschutz hat es sich 2024 „in Bezug auf Gewalt gegen Sachen verbal radikalisiert“. Diese an einem programmatischen „Zwischenstandspapier“ festgemachte „veränderte strategische Ausrichtung“ habe sich jedoch nicht in Aktionen niedergeschlagen.
Mehr hat auch der Bremer Verfassungsschutz (VS) nicht herausgefunden. Dabei hatte er 2017 den psychisch therapiebedürftigen und daher auch in Behandlung befindlichen Dîlan S. angeworben. Der heute 31-Jährige hat sich dann, um das Amt mit Infos zu versorgen, der IL angeschlossen. Im Bündnis suchte er sich Sexualpartner*innen und hat mit ihnen romantische Beziehungen unterhalten. Von Opfern seiner Ausspähung im Beisein von Rechtsanwalt Anuschewski mit dem Verdacht konfrontiert, hat er das eingeräumt. Passiert ist Dîlan S. dabei nichts.
Verfassungsschutz bespitzelte mehrfach rechtswidrig
Zwar verlangt das Bundesverfassungsgericht den sofortigen Abbruch einer Maßnahme, „wenn erkennbar wird, dass eine Überwachung in den Kernbereich privater Lebensgestaltung eindringt“. Eva Högl, seit Januar Innensenatorin in Bremen, ficht das nicht an. In einer Pressemitteilung, in der die SPD-Senatorin die solidarische Ad-hoc-Initiative „Wir sind alle IL“ kurzerhand mit der IL selbst verwechselt, erklärt sie auch, dass sich „der Verfassungsschutz stets an die geltenden Gesetze“ halte und „nach klaren rechtlichen Vorgaben“ arbeite.
Stets – das ist eine Aussage, die zumal in Bremen überrascht. Schließlich lebt hier der Anwalt Rolf Gössner, den der Verfassungsschutz einem höchstrichterlichen Urteil zufolge 38 Jahre lang rechtswidrig bespitzelt hatte – sogar noch in der Zeit, als er stellvertretender Richter am Staatsgerichtshof war. Einer der ehemaligen Chefs des Bremer Landesamtes hatte sich damit gebrüstet, als Jugendlicher Hakenkreuze geschmiert zu haben. Ein anderer war darüber gestürzt, dass er einen Angehörigen von Adolf Hitlers Leibstandarte beschäftigte.
Mini-Geheimdienst hält Herz der Demokratie für verdächtig
Die sind mittlerweile wahrscheinlich alle tot. Aber auch 2021 noch war der Mini-Geheimdienst auffällig geworden. Er schöpfte einfach die Daten aller Demo-Anmelder*innen ab, sprich: Er hält das Herz der Demokratie, zivilgesellschaftliches Engagement, grundsätzlich für verdächtig.
Sowohl Staatsrechtler*innen als auch die damalige Landesdatenschutzbeauftragte stufen diese Praxis als verfassungswidrig ein. Auf taz-Nachfrage hält Högl allerdings an der wahrheitswidrigen Aussage fest, dass Bremens Landesamt für Verfassungsschutz „stets im Rahmen aller geltenden Gesetze und Vorgaben“ arbeite. Auch die offensichtlich falsche Zuschreibung, nach der die Soli-Adresse für die IL von der IL selbst stamme, bekräftigt die Innensenatorin.
Wenn die der Wahrheit verpflichteten Behörden verbal faktenfern agieren, kann nicht überraschen, dass auch die Opposition alle Rücksichten auf die Wirklichkeit fahren lässt. Die CDU-Fraktion macht mit zahlreichen Verlautbarungen und Aussendungen zum Betreff Linksextremismus Stimmung. Mit dem habe man nämlich in Bremen „ein enormes Problem“, so Fraktionschefin Wiebke Winter.
Adolf Claussen, ehemaliger Stellvertretender Richter am Bremer Staatsgerichtshof
Der IL unterstellte sie in einer Pressekonferenz, sie scheue „nicht davor zurück, selbst Gewalt anzuwenden“: Woher sie das hat, ist unklar. Der VS-Bericht, auf den sie verweist, besagt genau das Gegenteil. Ihren Misstrauensantrag gegen die Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt und die Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (beide Linke) stützte sie auf die damit verwobene Personalia am Bremer Staatsgerichtshof.
Denn kurz bevor dieser seinen Rückzug vom Ehrenamt erklärte, bezeichnete Winter namentlich die Anwesenheit von Anwalt Anuschewski beim V-Mann-Enttarnungsgespräch als Beleg für „linksextremistische Verstrickungen“ der Regierungspartei, was sie nun Bernhard und Vogt persönlich zur Last legt.
Adolf Claussen war während zwei Wahlperioden selbst Stellvertretender Richter am Bremer Staatsgerichtshof. Er ist entsetzt: „Es wird immer trumpistischer hier“, sagte er der taz. „Wieso kann die Vertretung von Mandanten, die einigen oder vielen nicht genehm sind, einen Rechtsanwalt für ein Amt am Staatsgerichtshof disqualifizieren?“, so der ehemalige Direktor des Bremer Arbeitsgerichts.
In der Analyse stimmt er mit dem Bremischen Anwaltsverein von 1879, dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein, der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen, der Humanistischen Union und dem Verfassungsblog überein: Was sich hier abspielt, muss als Angriff auf die unabhängige Anwaltschaft gelten, ohne die es einen Rechtsstaat nicht geben kann.
Lea Voigt, Anwältin
Aber das ist auch den Koalitionären wumpe. So hatte im schneidensten AfD-Ton der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Emanuel Herold, als einer der Ersten im Land „den umgehenden Rücktritt“ Anuschewskis vom Richteramt gefordert, eben weil dieser bei der Enttarnung dabei gewesen sein soll. Und das gelte „auch, falls er diese als Anwalt begleitet haben sollte“.
Das ist das vielleicht Erschreckendste: „Es haben sich alle Bürgerschaftsfraktionen der Medienhetze unterworfen“, so Claussens Befund. „Das geht leider noch wesentlich weiter als bei Frau Brosius-Gersdorf.“
Dass „der schleichenden Erosion der Verfassungsordnung durch populistische Manöver aus der Mitte des Parlaments Vorschub geleistet wird“, hat auch Lea Voigt beobachtet – und daraus die Konsequenzen gezogen. Auch die profilierte Strafverteidigerin war von der Bürgerschaft 2023 zur Stellvertretenden Richterin am Staatsgerichtshof gewählt worden. „Unter diesen Vorzeichen“, heißt es in ihrer Erklärung, lasse sich „eine Mitgliedschaft beim Staatsgerichtshof nicht länger mit der anwaltlichen Unabhängigkeit und Verschwiegenheit vereinbaren“, begründete sie am Donnerstag ihren Rücktritt.
Die CDU griff das sofort auf, um sich bestätigt zu fühlen. Allerdings nicht, ohne die Begründung neu zu erfinden. Es habe sich, halluzinierte Wiebke Winter, um einen „Rücktritt aus Solidaritätsgründen“ gehandelt. Und den wiederum halte die CDU-Fraktion, heißt es in etwas verquerem Deutsch, „nur für vorgeschoben“.
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