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Urteil zum Anti-Terror-StrafrechtEin Bastler muss kein Terrorist sein

Der Bundesgerichtshof ordnet einen neuen Prozess gegen einen Studenten an. Er war verurteilt worden, weil er im Mixer Schwarzpulver zerkleinern wollte.

Von Tausenden Streichhölzern rieb Keramat G. das Zündpulver ab. Bild: imago/Gerhard Leber

KARLSRUHE taz | Wer versucht, Sprengstoff herzustellen, wird nur dann als Terrorist bestraft, wenn er schon fest zu einem Anschlag entschlossen ist. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil. Die Richter hoben zugleich die Verurteilung eines 26-jährigen Studenten auf.

Keramat G. studierte in Frankfurt/Main Maschinenbau. Als Kind war er mit seinen Eltern aus Afghanistan nach Deutschland gekommen. Nach Konflikten mit seinem Vater, der ihn für einen Versager hielt, wandte sich der junge Mann immer mehr der Religion zu und radikalisierte sich schnell. Im Internet stieß er auf eine Bombenbastelanleitung von al-Qaida – „How to make a bomb in the kitchen of your mom“ (Wie du eine Bombe in der Küche deiner Mutter bauen kannst). Er besorgte sich die empfohlenen Zutaten und begann, von Tausenden Streichhölzern das Zündpulver abzureiben.

Doch er scheiterte bald. Als er Feuerwerks-Zündkugeln in einem Küchenmixer zerkleinern wollte, kam es zu einer Explosion. Die Druckwelle hob die Zimmerdecke um einige Zentimeter an und der Student erlitt Verbrennungen im Gesicht und an den Armen. Zufällig war ihm die Polizei durch einen verlorenen USB-Stick ohnehin gerade auf die Schliche gekommen und suchte ihn im Februar 2011 im Krankenhaus auf. Auf Drängen des Vaters räumte G. ein, dass er sich mit dem Dschihad beschäftigt habe. Allerdings sei er noch nicht zu einem Anschlag entschlossen gewesen.

Das Landgericht Frankfurt verurteilte ihn dennoch zu drei Jahren Freiheitsstrafe und wandte damit ein neues Gesetz an, das erst 2009 vom Bundestag beschlossen worden war. Seitdem ist bereits die „Vorbereitung schwerer staatsgefährdenden Gewalttaten“ strafbar (§ 89a StGB). Der Gesetzgeber reagierte mit dem Gesetz darauf, dass islamistische Terroristen sich nicht wie die RAF zu terroristischen Vereinigungen zusammenschließen, sondern als Einzeltäter oder loses Netzwerk agieren. Auch hier sollten künftig terroristische Vorbereitungshandlungen strafbar sein, etwa der Besuch eines Ausbildungslagers, um den Umgang mit Sprengstoff zu erlernen oder die Beschaffung von Zutaten zum Sprengstoffbau.

Vor dem BGH machte Keramat G.s Verteidigung geltend, dass die neue Strafvorschrift verfassungswidriges „Gesinnungsstrafrecht“ sei. Sie erfasse schon bloße Alltagshandlungen, die erst durch die terroristische Gesinnung strafbar würden. „Wenn jemand Auto fahren lernt, um bei einem Anschlag das Fluchtauto zu steuern, wäre schon der Besuch der Fahrstunden strafbar“, sagte ein Verteidiger.

Der Bundesgerichtshof teilte die Kritik aber nur in Ansätzen. Der neue Strafparagraf sei „trotz der gewichtigen Bedenken“ mit dem Grundgesetz vereinbar, erklärte der 3. Strafsenat am Donnerstag. Allerdings müsse die Vorschrift verfassungskonform, also einschränkend, ausgelegt werden. Niemand dürfe für Vorbereitungshandlungen bestraft werden, der nur vage überlegt, einen Anschlag zu verüben. „Bedingter Vorsatz“ genüge also nicht, so die Richter. Erforderlich sei vielmehr, „dass der Täter bereits fest entschlossen ist, später eine schwere staatsgefährdende Gewalttat zu begehen.“

Im Fall von Keramat G. muss nun das Landgericht Frankfurt erneut prüfen, welche Absichten der Student hatte, als er mit dem Küchenmixer hantierte. Ganz straflos wird er sicher nicht ausgehen. Denn auch das fahrlässige „Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion“ ist strafbar. (Az.: 3 StR 243/13)

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6 Kommentare

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  • Welch schwankes Brett - fürwahr

     

    Der Bastler -

    Im Film - Stalag 17 - jagt ein amerikanischer Kriegsgefangener einen Nazi-Munitionszug mittels eines solchen abgebildeten Streichhölzerbriefchens und einer brennenden Zigarette quer als Zeitzünder drin in die Luft;

    indem er selbiges als Brandbeschleuniger beim Pinkeln durchs Fenster in das Stroh des vorbeifahrenden Zuges wirft.

    (als nachkriegskindgestählter Schwarzpulverprofi hätt ich da so meine Zweifel;-)

     

    aber - Gesinnungsstrafrecht/Vorbereitungshandlung -

     

    im Zuge des bröselnden antifaschistischen Grenzwalls des Ostblocks tragen sich zwei

    DDR-Jugendliche mit -

    " mönsch, mir machen rüber -

    in Ungarn zackoflex über den Plattensee - der is flach un anne Grenze - ? - wo issen nu ditte - jenau? - Ungarn - ik han zu Hause 'n Dierckes

    ( oder wie der inne Däderä hieß) -"

     

    bringt er mit - un nen dritten Kumpel - das faule Ei - das va-whistled.

     

    Der kommt wg staatstragendem Verrat davon,

    der zweite wg sozialistischer Läuterung im Kollektiv och;

     

    der Aufrechte wg versuchter!! Republikflucht in den Kahn.

     

    Der verurteilende

    Herr Gerichtspräsi wird dittewegen nich als 'schlandRichter übernommen -

    klar newahr!?

     

    Wir Wessis - haben schwer gelacht:

    "weit und breit nüscht -

    nichemal ne Vorbereitungshandlung!"

     

    tja - zu recht?¿

    verfassungskonform ausjelegt -

    vasteht sich - wa;

    un nach welche denn nu?

  • 7G
    738 (Profil gelöscht)

    Ein Bastler muss kein Terrorist sein? Selten so eine dämliche Überschrift gelesen!

    • @738 (Profil gelöscht):

      Wieso, stimmt doch.

  • Ähm....auf Zündhölzern ist kein Schwarzpulver drauf.

    Immerhin hat der Autor korrekterweise von einer Explosion und nicht, wie meist üblich, von einer Detonation geschrieben.

    • @Schwarznasenschaf:

      Absatz 3: "Als er Feuerwerks-Zündkugeln in einem Küchenmixer zerkleinern wollte, kam es zu einer Explosion."

       

      Es ist im allgemeinen hilfreich, einen Artikel zu lesen, bevor man sich blamiert.

    • 7G
      738 (Profil gelöscht)
      @Schwarznasenschaf:

      Das ist richtig, aber wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, hat der "Bastler" noch Schwarzpulverkugeln aus Feuerwerkskörpern verarbeitet.