Urteil zu Rüstung für Israel: Waffenexporte bleiben erlaubt
Keine Untersagung von Kriegswaffenexporten nach Israel: Palästinenser:innen scheitern mit mehreren Eilanträgen am Verwaltungsgericht Berlin.
Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat der Bundesregierung nicht verboten, Waffenlieferungen nach Israel zu genehmigen. Den palästinensischen Antragsstellern fehle das Rechtsschutzbedürfnis, so die Richter:innen, weil Deutschland schon seit Monaten keine Kriegswaffenexporte nach Israel mehr genehmigte. Zudem sei nicht zu erwarten, dass die Bundesregierung bei solchen Entscheidungen das Völkerrecht missachten würde.
Das Gericht musste über drei Anträge von Palästinenser:innen entscheiden, die in Gaza leben. Ihre Antragsbefugnis leiteten sie aus den deutschen Grundrechten ab, die auch im Ausland gelten. Die Bundesregierung sei verpflichtet, sie vor völkerrechtswidrigen Angriffen der israelischen Armee zu schützen und dürfe daher jedenfalls keine deutschen Kriegswaffenexporte an Israel genehmigen. Das Verwaltungsgericht Berlin solle die Bundesregierung per einstweiliger Anordnung dazu verpflichten, solche Genehmigungen zu unterlassen.
Eine der Klagen wurde vom European Center of Constitutional and Human Rights (ECCHR) aus Berlin unterstützt. Hinter anderen Klagen steht eine Gruppe von deutschen Anwält:innen sowie propalästinensische Organisationen wie das Palestine Institute for Public Diplomacy. Es handelte sich also um gut geplante strategische Klagen. Das VG Berlin hat nun alle drei Eilanträge als unzulässig abgelehnt. Denn den Antragssteller:innen fehle das Rechtsschutzbedürfnis.
Zunächst wiesen die Richter:innen darauf hin, dass die Bundesregierung bereits „seit Anfang des Jahres“ keine Kriegswaffenexporte nach Israel mehr genehmigt hat. Es seien auch keine Anhaltspunkte ersichtlich, dass entsprechende Exportgenehmigung bevorstehen. Dass Israel Interesse insbesondere an Munitionslieferungen geäußert hatte, genüge nicht.
Vor allem aber gebe es keine Hinweise, dass die Bundesregierung bei entsprechenden Exportgenehmigungen ihre rechtlichen Pflichten nicht beachten werde. So habe die Bundesregierung im Verfahren ausdrücklich die „strikte Beachtung völkerrechtlicher Verpflichtungen“ zugesagt. Sie werde keine Genehmigungen erteilen, wenn sie Kenntnis davon hat, dass solche Waffen bei Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingesetzt werden.
Das VG Berlin hält diese Zusicherung der Bundesregierung offensichtlich für glaubwürdig und verweist dabei auf „die spätestens ab dem Frühjahr 2024 geänderte Genehmigungspraxis“ der Bundesregierung hin, die sich „gerade als Reaktion auf die Vorkommnisse“ im Gazakrieg darstelle.
Mit keinem Wort gehen die Richter:innen auf die weitverbreiteten Zweifel an der Antragsbefugnis der Palästinenser aus Gaza ein. Viele Beobachter:innen hatten die Eilanträge schon deshalb für unzulässig gehalten, weil Ausländer:innen aus dem Ausland nicht vor deutschen Gerichten gegen die Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung klagen können.
Die Entscheidung des VG Berlin ähnelt nun dem Eilbeschluss des Internationalen Gerichtshofs (IGH) aus dem April. Der IGH hatte damals einen Antrag Nicaraguas auf Maßnahmen gegen deutsche Rüstungsexporte nach Israel abgelehnt. Auch damals war ein zentrales Argument, dass es kaum noch deutsche Kriegswaffenexporte nach Israel gebe.
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