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Urteil nach Schüssen in ThüringenRassismus nicht nachweisbar

Vor einem Jahr schossen zwei Männer mit Gummi-Munition auf internationale Studierende. Die Nebenkläger sind froh, dass der Prozess vorbei ist.

David Muschenich

Aus Arnstadt

David Muschenich

Am Amtsgericht Arnstadt sind zwei Männer verurteilt worden, weil sie vergangenes Jahr im April aus einem Auto mit Gummi-Munition auf Passanten an der Technischen Universität Ilmenau geschossen haben. Sie trafen und verletzten vor allem internationale Studierende, ein rassistisches Motiv stand im Raum.

Am Dienstagmittag erklärte Richter Thomas Jenke bei der Urteilsverkündung, ein solches Motiv sei nicht nachweisbar gewesen. Beide stünden das erste Mal vor so einem Gericht und hätten Reue gezeigt. Unabhängig davon hätten die beiden Täter großen Schaden angerichtet. Die Strafe für beide: je 1 Jahr und 6 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie eine Geldauflage.

Der Angriff auf dem Campus der TU Ilmenau sorgte überregional für Aufsehen. Die TU in der Thüringer Stadt mit rund 39.000 Ein­woh­ne­r:in­nen gilt als eine der internationalsten Hochschulen in Ostdeutschland, laut MDR kamen zuletzt rund 60 Prozent der Erstsemester aus dem Ausland.

Beim Prozessauftakt in der vergangenen Woche gestanden die beiden Angeklagten H. und W. die Taten vom 10. April vergangenen Jahres. Beide sind Anfang zwanzig. Während H. das Auto fuhr und abstoppte, schoss W. mit einer Gaspistole gezielt auf die Betroffenen.

„Klingt wie Bullshit“

H. gab vor Gericht an, er sei vom ersten Schuss überrascht gewesen, eine Absprache habe es nicht gegeben. W. erzählte, er habe unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gestanden und könne sich an vieles nicht erinnern. Seine Ex-Freundin habe kurz zuvor die Beziehung beendet, deshalb sei er frustriert gewesen.

An diesem Dienstag traten dann fünf Getroffene nacheinander in den Zeugenstand und berichteten, wie sie den Abend vor elf Monaten erlebt haben. Schlimmer als die physischen Folgen seien demnach die psychischen Folgen gewesen, berichteten sie.

Im großen Verhandlungssaal des Amtsgerichts war es still, als auf einem Bildschirm Fotos von der verletzten Hand des letzten Zeugen eingeblendet wurden. Der Ringfinger, gelb, geschwollen und blutend. Eine Kunststoffkugel hatte ihn getroffen.

Der Zeuge spricht auf Englisch, macht immer wieder Pausen, damit eine Übersetzerin seine Worte auf Deutsch wiederholen kann. Er habe zuerst gedacht, das laute Geräusch, „Bang“, komme von einem Auspuff. Dann habe er den Schmerz gespürt. Einen Monat lange habe er seinen Finger nicht benutzen können, erzählt der 30-jährige Student. Zudem sei er im „Panikmodus“ gewesen, habe sich nicht auf die Straße getraut. Seine Eltern wollten, dass er zurück nach Bangladesch kommt.

Zuvor erzählte ein anderer Zeuge, 25 Jahre alt, Student: „Es waren meine ersten 12 Stunden in Deutschland, ich kam gerade vom Flughafen“, da traf ihn etwa ein halbes Dutzend Kugeln. Eine sei dicht an seinem Auge vorbeigeflogen. „Wenn ich darüber nachdenke, bringt das immer noch mein Blut zum Kochen.“ Neben ihm im Gerichtssaal saß ein Beistand von Ezra, der Beratungsstelle für Betroffene rassistischer Gewalt. Die Täter habe er nicht gesehen, es sei sehr schnell gegangen und bereits dunkel gewesen.

Nazi-Codes als Autokennzeichen

Nachdem die Befragung des 25-jährigen Zeugen beendet war, meldeten sich die Angeklagten zu Wort. H. sagte, er wolle sich persönlich entschuldigen. Die beiden Täter hätten willkürlich ausgewählt, auf wen sie schießen, nicht rassistisch. Der Zeuge nahm die Entschuldigung nicht an. „Das klingt für mich wie Bullshit“, antwortete er mit gepresster Stimme auf Englisch.

In den Plädoyers erklärte zunächst der Staatsanwalt zur Frage, ob ein „rassistisches oder fremdenfeindliches“ Motiv vorliege, das sei bei den Angeklagten nicht feststellbar gewesen.

Der Anwalt der Nebenkläger – zwei Betroffene – betonte kurz danach, auch wenn es bei den Angeklagten durchklinge: „Es handelt sich definitiv nicht um einen Dumme-Jungen-Streich.“ Aber ein rassistisches Motiv? Es gebe Indizien, dass H. ein rechtes Weltbild habe. Sein Autokennzeichen enthält etwa Buchstaben- und Zahlencodes der rechten Szene. H. sagt, das sei Zufall. Etwas anderes sei in diesem Fall nicht belegbar. Als fremdenfeindlich oder rassistisch könne die Tat nicht verurteilt werden. So sieht es dann auch das Gericht.

Wenige Minuten nach der Urteilsverkündung erklärten die beiden Nebenkläger Fabian und Syed Rifat der taz vor dem Gerichtssaal, wie es ihnen mit dem Urteil gehe. Beide wollen nur mit Vornamen in der Zeitung auftauchen. „Wir haben ein Jahr auf das Ende gewartet“, beginnt Syed Rifat auf Englisch. Ihn hatte eine Kugel am Knie getroffen. Er glaube, dass das Urteil eine positive Wirkung habe. Fabian sagt, von ihm falle eine große Last ab. Ihn hatte eine Kugel am Oberkörper getroffen.

Wie finden es die beiden, dass das Gericht kein fremdenfeindliches oder rassistisches Motiv hinter der Tat sieht? Fabian denkt kurz nach. „Für ein Urteil braucht es Beweise, und in diesem Fall sind Zweifel geblieben.“ Auch wenn er Indizien für ein rassistisches Motiv sehe, sei der Urteilsspruch richtig. Ähnlich äußert sich Syed Rifat: Er glaube immer noch, dass es eine rassistische Tat war. „Aber nachdem ich heute die Fakten vor Gericht gesehen und darüber nachgedacht habe, ergibt es Sinn, dass wir diese Aussage nicht so einfach treffen können.“

Direkt nachdem Richter Jenke das Urteil verkündet hatte, erklärten Staatsanwaltschaft und Verteidiger, dass sie keine Rechtsmittel einlegen. Es ist damit rechtskräftig.

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