Prozess in Budapest: Maja T. zu acht Jahren Haft verurteilt
In Budapest ist im Prozess um Gewalttaten gegen Rechtsextremisten das Urteil gegen die deutsche Antifaschist*in Maja T. gefällt worden.
dpa/afp | Das Budapester Stadtgericht hat die nicht-binäre Thüringer*in Maja T. zu einer Gefängnisstrafe von acht Jahren verurteilt. Richter Jozsef Sos, der das Urteil verlas, sah es als erwiesen an, dass die 25-jährige Antifaschist*in an blutigen Angriffen auf mutmaßliche Rechtsextremisten beteiligt war.
Das erstinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig, dagegen kann noch Berufung eingelegt werden. Es stellt die Straftatbestände der versuchten lebensbedrohenden Körperverletzung sowie der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung fest. Die Strafe könne nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, sagte Richter Sos. Die Staatsanwaltschaft hatte 24 Jahre Gefängnis verlangt, die Verteidigung einen Freispruch.
Rund 20 deutsche und andere mutmaßliche Linksradikale hatten zwischen dem 9. und 11. Februar 2023 an fünf Stellen der ungarischen Hauptstadt Menschen mit Teleskop-Schlagstöcken, Gummihämmern und Pfefferspray angegriffen, unter ihnen ein deutsches Paar. Von ihren Opfern nahmen die Angreifer*innen an, dass sie am sogenannten Tag der Ehre teilgenommen hatten, einem jährlichen SS-Gedenken, das die Behörden in Budapest tolerieren. Bei den meist brutal durchgezogenen Angriffen sollen neun Menschen verletzt worden sein, vier von ihnen schwer.
Harte Bestrafung von Ministerpräsident Orbán erwartet
Die Staatsanwaltschaft warf Maja T. die Beteiligung an zwei dieser Angriffe vor. T. selbst nahm im Prozess zu den Vorwürfen nicht Stellung.
Der Fall hatte in Ungarn für großes Aufsehen gesorgt. Der rechtspopulistische Ministerpräsident Viktor Orbán und andere Regierungsmitglieder hatten mehrfach ihre Erwartung einer harten Bestrafung geäußert. Orbán stufte außerdem die „Antifa-Gruppierung“ als Terrororganisation ein.
Kritik an Prozess
Nach dem Urteil erklärte der Vater von Maja T., Wolfram Jarosch: „Leider haben sich meine Befürchtungen bestätigt. Hier wurde ein politischer Schauprozess durchgeführt.“ Es sei deutlich geworden, was „Autokratie“ in Ungarn bedeute: „Ministerpräsident Orbán persönlich unterstellt Terror und fordert ein hartes Urteil. Staatsanwaltschaft, medizinische Gutachter und Richter Jozsef Sos arbeiten Hand in Hand, um das entsprechend harte Urteil zu liefern. Dies ist der traurige Höhepunkt des Unrechts gegen mein Kind.“
Der Vater rief Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) auf, nun tätig zu werden, damit Maja T. zurück nach Deutschland komme. Schon zuvor hatte der Vater gegenüber der Nachrichtenagentur AFP von einem politischen Prozess gesprochen, der darauf abziele, dass der rechtsnationalistische Ministerpräsident Viktor Orbán Stimmen für die im April anstehende Parlamentswahl sammeln könne.
Auch der Co-Vorsitzende der Linksfraktion im Europaparlament, Martin Schirdewan, kritisierte das Urteil in Budapest scharf. „Das heutige Urteil gegen Maja T. ist Ergebnis eines politischen Schauprozesses, der niemals in Ungarn hätte stattfinden dürfen“, erklärte er. Acht Jahre Haft sei „unverhältnismäßig“. Er betonte: „Trotz der lückenhaften, lediglich auf Indizien bauenden Anklage folgte der Richter der Linie der Staatsanwaltschaft und befand Maja schuldig, auch wenn das Strafmaß nicht deren geforderte drakonische Höhe hat.“
Schirdewan hielt dem Rechtsnationalisten Orbán vor, er habe „diesen Prozess bewusst für seinen Wahlkampf instrumentalisiert“. Das Urteil füge sich „nahtlos in die autoritäre Inszenierung seiner Regierung ein, die mit Härte gegen politische Gegner*innen punkten will und dabei die Justiz missbraucht“.
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