Urteil im Fall Wermelskirchen: Fast 15 Jahre Haft
Ein IT-Experte wird wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt. Der Tatkomplex Wermelskirchen hatte Debatten um Datenschutz ausgelöst.
dpa/taz | Im Tatkomplex Wermelskirchen hat das Landgericht Köln den Angeklagten wegen Kindesmissbrauchs zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Außerdem ordnete das Gericht am Dienstag Sicherungsverwahrung an. Dies entsprach ungefähr der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Der 45 Jahre alte Deutsche hatte sich über Onlineplattformen als Babysitter angeboten und war so in Kontakt zu seinen Opfern gekommen. Seine Taten hielt der IT-Experte auch auf Video fest. Im Prozess gestand er die Taten und bezeichnete sie als „abscheulich“.
Dem Mann wurden mehr als 120 Fälle sexueller Gewalt gegen 13 Kinder aus den Jahren 2005 bis 2019 zur Last gelegt. Das jüngste Opfer war der Anklage zufolge ein rund einen Monat altes Mädchen.
Die Aufdeckung des Falls hatte hohe Wellen geschlagen, weil er ähnlich wie andere Missbrauchskomplexe der vergangenen Jahre zu zahlreichen weiteren Ermittlungsverfahren geführt hatte. Der Fall hatte auch eine Debatte darüber ausgelöst, ob Datenschutz den Kinderschutz verhindert oder ob die Sicherheitsbehörden nur bei der Auswertung bereits zugänglicher Daten scheitern.
Der Mann war im Dezember 2021 in einem Haus, das er zusammen mit seiner Frau bewohnte, von Spezialkräften der Polizei festgenommen worden. Ein Polizeibeamter hatte während des Prozesses im Zeugenstand berichtet, man habe den Angeklagten damals am „offenen Computer“ verhaften wollen, um so Zugriff auf die Videos von den Taten und auf die Sammlung von weiterer Kinderpornografie zu erlangen. Während des Zugriffs hatte sich der Mann gerade in einer Videokonferenz mit Arbeitskollegen befunden.
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