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Urteil im Fall Frank S. Was ist schon gerecht?

Carolina Schwarz

Kommentar von

Carolina Schwarz

Wegen einer Serie von Vergewaltigungen muss der 69-Jährige für zwölf Jahre in Haft. Die Frage ist nicht, ob das Urteil gerecht ist, sondern welche Signalwirkung es hat.

N ach 15 Verhandlungstagen und einer Verschiebung der Urteilsverkündung ist der bisher größte Vergewaltigungsprozess Berlins zu Ende gegangen. Nun steht fest: Frank S. muss für zwölf Jahre in Haft, das Landgericht Berlin ordnete zudem eine anschließende Sicherungsverwahrung an, weil er laut dem Richter weiterhin gefährlich für die Allgemeinheit sei. Zusätzlich muss er einem Teil der Opfer Zehntausende Euro Schmerzensgeld zahlen.

Hilfetelefon: Gewalt gegen Frauen (116 016)

Hilfsangebote für von sexualisierter Gewalt Betroffene

Sie sind von sexualisierter Gewalt betroffen? Unterstützung bekommen Sie von Beratungsstellen wie dem Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, HateAid, Weisser Ring e.V. oder dem Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter 116 016. Technische Hilfe gegen Cyberstalking bieten die Antistalking-Haecksen unter antistalking.haecksen.org.

Der 69-Jährige hatte 14 Frauen teils mehrfach unter Drogen versetzt, vergewaltigt und Videos von den Taten ins Netz gestellt. Die Opfer hatte er zwischen 2016 und 2022 in Dating-Apps kennengelernt. Die Polizei geht davon aus, dass die Opferzahl noch deutlich höher liegt. Auf seiner sichergestellten Festplatte findet sich Material, auf dem 59 Frauen zu sehen sind. Manche von ihnen sind mittlerweile verstorben, andere Fälle verjährt.

Nachdem Frank S. im August die Vergewaltigungen gestanden hatte, hatte die Verteidigung acht Jahre Haft gefordert, die Staatsanwaltschaft 13 Jahre mit Sicherungsverwahrung. Das Urteil fällt nun vergleichsweise hart aus. Aber ist es gerecht?

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Eine Frage, die kaum zu beantworten ist. Denn wie soll nach mehrfachen Vergewaltigungen Gerechtigkeit hergestellt werden? Geht das überhaupt? Und Gerechtigkeit für wen? Viel wichtiger ist die Frage, welche Signalwirkung das Urteil gesellschaftlich hat.

Wenig Aufmerksamkeit

Wegen seiner Ähnlichkeit zu den Fällen in Frankreich, wurde der Prozess auch als deutscher „Pelicot“-Prozess bezeichnet. Doch das Berliner Verfahren hat nicht ansatzweise so viel Aufmerksamkeit bekommen. Und das obwohl alle großen Medien berichtet und feministische Gruppen, wie „Keine Show für Täter“ oder Terre des Femmes, zur Solidarität mit den Opfern und zu Demonstrationen vor dem Gerichtsgebäude aufgerufen haben.

Erklären lässt sich die mangelnde Aufmerksamkeit einerseits damit, dass zum Schutz der Privatsphäre der Opfer das Gericht die Öffentlichkeit für den Großteil der Verhandlungstage ausgeschlossen hat. Andererseits tut sich ein Großteil der deutschen Gesellschaft noch immer schwer damit, sich ernsthaft mit der sexualisierten Gewalt im eigenen Land auseinanderzusetzen. Es herrscht Desinteresse, wenn es um reale patriarchale Gewalt geht.

Für die Betroffenen ist die Bedeutung des Prozesses nicht zu unterschätzen. So ist es noch immer eine Ausnahme, dass Opfern sexualisierter Gewalt zugehört und ihnen geglaubt wird. Selten landen solche Fälle vor Gericht und wenn, enden sie meist in einem Freispruch für den Angeklagten. Das ist in diesem Fall erfreulicherweise anders.

Wichtig wäre nun, dass der Prozess auch gesellschaftliche Veränderungen mit sich bringt. Juristische Forderungen lassen sich aus ihm leicht ableiten: Vergewaltigungsfälle dürfen nicht verjähren, aus „Nein heißt Nein“ muss „Ja heißt Ja“ werden oder die Strafbarkeit aller Mitglieder einer Chatgruppe, in der Vergewaltigungen geplant, verherrlicht oder abgebildet werden.

Noch wichtiger wäre allerdings, dass Fälle wie die von Frank S. viel schneller auffallen, damit weitere Taten verhindert werden können. Dazu braucht es nicht nur Journalist:innen, die investigativ recherchieren (auch der Fall Frank S. ist durch einen Fall in Niedersachsen aufgefallen, der von Jour­na­lis­t:in­nen aufgedeckt worden war) und Polizist:innen, die im Umgang mit sexualisierter Gewalt sensibler und breiter arbeiten, sondern vor allem eine Gesellschaft, die nicht weiter wegschaut.

Carolina Schwarz

Carolina Schwarz Ressortleiterin taz zwei

Ressortleiterin bei taz zwei - dem Ressort für Gesellschaft und Medien. Schreibt hauptsächlich über intersektionalen Feminismus, (digitale) Gewalt gegen Frauen und Popphänomene. Studium der Literatur- und Kulturwisseschaften in Dresden und Berlin. Seit 2017 bei der taz.
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5 Kommentare

  • economista

    Stellt der Täter seine Videos ins Internet, kann man ihn vielleicht schneller finden, als jetzt Frank S. Aber wenn nicht? Ich fürchte, es gibt eine riesige Dunkelziffer.

    Und Date-Rape-Drogen gefährden nicht nur Frauen. Speziell Touristen riskieren, nach dem 'gewürzten' Getränk ausgeraubt zu werden. Deshalb nach Möglichkeit Banking-Apps nur auf Handys, die man ggf. ausgeschaltet im Hotel zurück lässt. Die Horror-Stories vom leergeräumten Bankkonto nach der Urlaubsbekanntschaft häufen sich!

  • Heho

    Vielen Dank fürs kümmern und berichten.

  • Dobro

    Ist es gerecht? In meiner Welt: würde man irgendwie angemessene Einzelstrafen für solche vorsätzlichen und böswilligen Taten zusammenzählen, wäre das fast Mengenrabatt.



    Hat es Signalwirkung? Ich denke ja!



    Und es hat noch etwas: es zieht diesen Täter aus dem Verkehr. Das wirkt.

    • Westlahn

      @Dobro:

      Dann schicken Sie einen Mehrfachdieb für länger in den Knast als einen Mörder.



      Irgendwie kann ich im Artikel und solchen Posts nur ein durchscheinendes Gefühl erkennen: das Bedürfnis nach Rache.

  • Flix

    Bei Gericht wird Recht gesprochen, wer Gerechtigkeit (was immer man darunter verstehen mag) sucht, ist dort falsch.