Haft für 94-jährige Rechtsextremistin: Haverbeck muss hinter Gitter
Mit 94 Jahren muss die notorische Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck noch einmal ins Gefängnis. Sie sei haftfähig, bescheinigte ihr ein Amtsarzt.
Haverbeck war im vergangenen April mit ihrer Berufung gegen zwei Verurteilungen wegen Volksverhetzung aus den Jahren 2017 und 2020 vor dem Landgericht Berlin gescheitert. Die Witwe habe den Holocaust bestritten, begründete die Richterin damals. Reue oder ein Umdenken seien bei ihr nicht zu erkennen. Eine Gesamtstrafe von einem Jahr Haft sei tat- und schuldangemessen.
Haverbeck soll ihre Strafe nun im offenen Vollzug im Gefängnis Bielefeld-Senne verbüßen. „Einen festen Zeitpunkt oder eine Frist gibt es dafür nicht, eine entsprechende Aufnahmemitteilung der JVA liegt uns jedenfalls bislang noch nicht vor“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Ursprünglich hatte die Behörde die notorische Holocaust-Leugnerin Mitte Oktober zum Haftantritt geladen.
Seit Jahren müssen sich immer wieder Strafgerichte mit der notorischen Volksverhetzerin befassen. 2004 wurde sie erstmals verurteilt und erhielt eine Geldstrafe. Zuletzt ergingen Strafen ohne Bewährung. Wiederholt behauptete Haverbeck, dass das Konzentrationslager Auschwitz kein Vernichtungslager gewesen sei, Massenmord habe dort nicht stattgefunden. Nach Schätzungen von Historikern ermordeten die Nazis allein im KZ Auschwitz-Birkenau mindestens 1,1 Millionen Menschen.
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