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Urteil des Europäischen GerichtshofsKirchenwillkür beschränkt

Kirchliche Arbeitgeber dürfen nicht frei wählen, ob für eine Stelle nur Christen gesucht werden. Eine Bewerberin hatte gegen die Diakonie geklagt.

Staatliche Gerichte sollen bei kirchlichen Arbeitgebern mitsprechen Foto: dpa

Freiburg taz | Arbeitgeber mit kirchlichem Hintergrund dürfen nicht frei bestimmen, bei welchen Tätigkeiten ein Mitarbeiter Kirchenmitglied sein muss. Dies entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Grundsatzurteil. Staatliche Gerichte müssen im Konfliktfall die Einstufung der Kirche überprüfen.

Konkret ging es um eine befristete Stelle beim Diakonischen Werk der evangelischen Kirche. Gesucht wurde 2012 ein Referent, der einen Bericht zu Rassismus in Deutschland schreiben würde. Verlangt wurde, dass Bewerber einer christlichen Kirche angehören. Dabei bewarb sich auch die konfessionslose Sozialpädagogin Vera Egenberger, die trotz guter Referenzen erst gar nicht zur Vorstellung eingeladen wurde.

Egenberger klagte deshalb gegen das Diakonische Werk auf Schadenersatz in Höhe von knapp 10.000 Euro. Sie sei nur deshalb nicht eingeladen worden, weil sie keiner Kirche angehöre. Dies verstoße gegen EU-Recht.

In Deutschland war bisher das Selbstverständnis der Kirchen maßgeblich. Eine gerichtliche Überprüfung war nicht vorgesehen. Das gab auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor.

Damit ist jetzt Schluss, entschied der EuGH unter Berufung auf die EU-Antidiskriminierungsrichtlinie von 2000. Deren Schutz liefe leer, so die Richter, wenn die Kirchen ohne jede Prüfung entscheiden könnten, für welche Tätigkeit eine Kirchenmitgliedschaft verlangt werden kann.

Gerichte können prüfen

Künftig können staatliche Gerichte prüfen, ob die Kirchenmitgliedschaft für die Arbeit „objektiv geboten“ ist. Erforderlich ist demnach zum Beispiel ein „Beitrag zum Verkündigungsauftrag“ oder die „Mitwirkung bei der Bestimmung des Ethos“ der Einrichtung. Auch die „glaubwürdige Vertretung der Kirche oder Organisation nach außen“ genügt als Anforderung.

Es gilt allerdings das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Das heißt, die kirchlichen Anforderungen dürfen „nicht über das zur Erreichung des angestrebten Ziels Erforderliche“ hinausgehen. Ob das Diakonische Werk für die Erstellung eines Anti-Rassismus-Berichts eine Kirchenmitgliedschaft fordern durfte, muss nun das Bundesarbeitsgericht entscheiden.

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10 Kommentare

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  • 4G
    4813 (Profil gelöscht)

    Nehmt den Kirchen die ffentlich finanzierten Arbeitsplätze weg. Das wäre das Beste.

  • Na Halleluja - Gott sei´s Getrommelt & Gepfiffen! DAs hat aber gedauert!

    Ja - man will auch hier - Endlich mal wieder nicht so wie die Geistlichkeit!;)*

     

    Aber der Brunnen geht ja bekanntlich so lange zu Kruge.

    Bis es bricht. Vielen Vielen Danke.

    &

    *Der Alte aus Wiedensahl - hat es einst. Beschworen. Danke Wilhelm Busch.;)

    &

    Hück - Zieht der EuGH endlich de twee Bigotties - Kark & Karlsruhe - lang die Ohren!

     

    &

    have a look - Wie alles einst begann! ~> (Aus dem Titel der Erstauflage von 1872!;))

     

    Auszug ~> zu Pater Filucius ~>

     

    "Und er spricht mit Vaterstimme:

     

    »Meine Tochter, Gott zum Gruß!«

     

    Schlapp! da hat er im Gesichte

     

    Einen Schleef voll Appelmus

     

    Dieses plötzliche Ereignis

     

    Tut ihm in der Seele leid. –

     

    Ach, man will auch hier schon wieder

     

    Nicht so wie die Geistlichkeit!" –

     

    Full version!;)) ~>

    //http://www.zeno.org/Literatur/M/Busch,+Wilhelm/Bildergeschichten/Pater+Filucius

     

    kurz - Parallelen zu hück - Sind rein zufällig - Aber beabsichtigt!;)) Wollnichwoll! Newahr. Na - Si´cher dat. Normal

  • Das mit der Willkür ist ein schwieriges Feld, denn es handelt sich bei den Religionsgemeinschaften arbeitsrechtlich um Tendenzbetriebe, und die lassen sich nicht mit "normalen" Maßstäben messen. Presseorgane sind übrigens auch Tendenzbetriebe. Das Vorstellungsgespräch eines Journalisten bei der taz, der darin beiläufig äußert, er wähle AfD, wäre eine Nanosekunde später beendet.

    • @Trango:

      "Tendenzbetriebe" - Exakt mit diesem tendenziellen Schmarren sicherten sich die Kirchen ein Hintertürchen, um sich je nach Bedarf und Belieben aus dem Arbeits-und Tarifrecht verabschieden zu können. Die Kirchen sind dann immer nicht von dieser Welt, gehören halt quasi zum 'Himmelreich', gell.

      Ja freilich, das hatten und hätten sie auch weiterhin so gerne, die größten Unternehmer des Sozialgewerbes: Das Recht patriarchalisch und selbstherrlich auf ihre Beschäftigten herabsehen, bestehende Arbeitsgesetze ignorieren und den Arbeitsmarkt im sozialen Gewerbe als fast unangefochtenes Monopol dominieren zu können.

      Gerechterweise muß man allerdings erwähnen, dass die Arbeits-und Lohnbedingungen in der Regel bei ihnen eher besser sind als bei vielen privaten Trägern sozialer Einrichtungen, aber ihre Beschäftigten zu Quasi-Bittstellern degradieren und weltanschaulich/religiös deren Freiheitsrechte eingrenzen zu dürfen, damit sollte endlich mal Schluß sein.

      Wir sollten uns mal in Erinnerung rufen, dass die zahllosen kirchlichen Sozialeinrichtungen zum Großteil zwar sehr wertvolle Arbeit leisten, dass deren Personal allerdings nicht von der Kirche, sondern vom Staat bezahlt werden. Und deshalb sollten diese auch endlich alle weltlichen Rechte genießen können!

      Religionsfreiheit muß immer auch das Recht zur Freiheit von Religion beinhalten.

    • @Trango:

      Sorry - aber Sie müssen mal die neue Folie auf Ihren - öh BILDwerfer legen.

      &

      Nu. Das was schwierig ist - So what!

      Für diese illustren Damherrschaften

      &

      Sonstige (Arbeits)richter. Normal!;)

      • @Lowandorder:

        A propos alte Folie und Ihr Kommentar: ich sach nur 138 VwGO. Ihr ergebener Cato d.Ä.

        • @Trango:

          Beim EuGH? - wohl dich doch was jünger - hm? Repetitorjurist! Ist?!;)

  • Kann ich als Katholik mich jetzt einklagen als Imam ?

    • @Thomas Schöffel:

      Ja wie? Nur Mut -;)

       

      Es soll dem Vernehmen nach doch doch

      Beschnittene Katolen geben!

      &

      Wenn es einst heißt ~> "Thomas - zwei Kaffee!" Hamses jeschafft.

      Aber. Luurens all!

      Als Thomas - der Ungläubige!

      Wird das alles naturellement - nix!

      Da mähtste nix. Normal.

      Na - Si'cher dat!

      • @Lowandorder:

        Ich verstehe nicht, was Sie meinen.