Urteil an Berliner Kammergericht: Vier bis sechs Jahre Haft für Hamas-Auslandsoperateure
Die vier Männer unterhielten Waffendepots für potenzielle Anschläge in Europa, so das Berliner Kammergericht. Beauftragt wurden sie von der Hamas.
Es war eine undankbare Aufgabe, mit der Ali Al A., Mohamed B., Ibrahim El R. und Nazih R. betraut waren. Mindestens sechsmal fuhren die vier Männer im Lauf des Jahres 2023 von Berlin aus nach Polen, um im Wald etwas zu suchen. Ohne Erfolg. Im Dezember des Jahres wurden sie schließlich festgenommen. Zuvor hatten ausländische Stellen – mutmaßlich israelische Geheimdienste – den deutschen Behörden einen Hinweis gegeben: Die vier Männer seien Mitglieder der Terrororganisation Hamas – und was sie in Polen suchten, sei ein Waffenversteck.
Am Mittwoch, über zwei Jahre nach der Festnahme, hat das Kammergericht Berlin die vier Männer wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation zu Haftstrafen zwischen viereinhalb und sechs Jahren verurteilt. El R., der am längsten ins Gefängnis muss, wurde zusätzlich auch noch wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffenrecht verurteilt.
Damit folgte das Gericht weitgehend dem, was die Bundesanwaltschaft auch in ihrem Plädoyer gefordert hatte. Es war das erste Mal, dass sich ein deutsches Oberlandesgericht damit auseinandersetzte, ob die Zugehörigkeit zur Hamas für eine Verurteilung nach Paragraf 129 als Mitgliedschaft in einer Terrororganisation bestraft werden kann.
Als die Vorsitzende Richterin das Urteil verkündet, bleiben die vier regungslos, Al. A hört mit geschlossenen Augen zu. Die vier, die allesamt in Libanon geboren wurden, hatten die Hamas-Mitgliedschaft in ihren Aussagen zwar abgestritten, doch eine Vielzahl von Indizien sprach von Anfang an gegen sie.
Sargträger für Hamas-Größe
So standen alle vier nachweislich in Kontakt mit dem Vizekommandeur der Qassam-Brigaden in Libanon, Chalil al-Charas. Die Brigaden sind der militärische Flügel der Hamas. Und als al-Charas im November 2023 bei einem israelischen Luftangriff getötet wurde, reiste El R. in den Libanon und fungierte bei der Beerdigung als Sargträger. Ein Video zeigt, wie er dabei Hamas-Parolen skandierte. Al-Charas war es höchstwahrscheinlich auch gewesen, der die vier damit beauftragt hatte, die geheimen Waffenlager der Gruppe in Europa zu kontrollieren und einsatzbereit zu halten.
Für die Fahrten nach Polen lieferten sie vor Gericht eine Vielzahl widersprüchlicher Alternativerklärungen. Es habe sich um Campingausflüge gehandelt, sagte der eine. Es sei eine Verkaufsfahrt gewesen, bei der man eine Torarolle und Edelsteine habe veräußern wollen, ein anderer – warum genau diese Gegenstände, das blieb unklar. Zwischenzeitlich stellte einer der Angeklagten die Fahrten als Ausflug dar, um im Wald Heilkräuter zu sammeln.
Diese Behauptungen würdigte die Vorsitzende Richterin nun zwar als „sehr fantasievoll“, verwarf sie aber vollständig, unter anderem mit Verweis auf das konspirative Vorgehen der Männer bei den Fahrten. Sie wechselten auf dem Weg nach Polen mehrmals das Auto und nahmen oft Ehefrauen oder unbeteiligte Bekannte mit, um ihr Vorgehen zu verschleiern.
Und während die Suchaktion in Polen scheiterte und auch die Sicherheitsbehörden bis heute nicht klären konnten, ob das Depot dort wirklich existierte, hatten die vier andernorts durchaus Erfolg. El R. war in den Vorjahren etwa mehrmals nach Bulgarien gereist, wo er ein Geheimlager überprüfte, in dem Ermittler*innen später ein Sturmgewehr, vier Pistolen, Munition und Schalldämpfer fanden. Und auch in Dänemark kontrollierte die Gruppe offenbar ein ähnliches Depot.
Auf einem USB-Stick bei einem der Angeklagten fanden Ermittler*innen außerdem Kartensoftware, in der drei Orte markiert waren: die US-Militärbasis Ramstein in Rheinlandpfalz, das Tempelhofer Feld in Berlin und die israelische Botschaft im Südwesten der Hauptstadt. Weder die Staatsanwaltschaft noch das Gericht glauben aber, dass die Verurteilten unmittelbare Terrorangriffe auf diese Orte planten. Ihre Tätigkeit habe eher dazu gedient, die prinzipielle Möglichkeit künftiger Anschläge offenzuhalten, so die vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung.
Dass die Hamas weiter in Europa aktiv ist, zeigt derweil eine ganze Reihe von Festnahmen im letzten halben Jahr. Im Mittelpunkt steht dabei eine Waffenübergabe in Berlin, die die Polizei im Oktober 2025 auffliegen ließ. Damals wurden drei Männer verhaftet, die zur Hamas gehören sollen. Bei ihnen wurden ein Sturmgewehr sowie eine Pistole und Munition sichergestellt. Seitdem werden immer wieder weitere Personen festgenommen, die mit dem Komplex in Verbindung stehen sollen.
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