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Untersuchung des Cum-Ex-SkandalsVerräterisches Tagebuch

In Hamburg nimmt der Untersuchungsausschuss zum Cum-Ex-Skandal seine Arbeit auf. Im Fokus der Opposition steht SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz.

Finanzsenator Tschentscher und Olaf Scholz, 2018 scheidender Bürgermeister von Hamburg Foto: Axel Heimken/dpa/picture alliance

Hamburg taz | Die Jagd hat begonnen. 2021 soll das Jahr des im November konstituierten Untersuchungsausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft zu den Cum-Ex-Geschäften der Warburg-Bank und deren Verbindungen zum Hamburger Senat werden.

Im Fadenkreuz der Opposition, die den Ausschuss eingerichtet hat, steht neben Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) vor allem Bundesfinanzminister und SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz. Ihn während des Bundestagswahlkampfs zu beschädigen, ist das inoffizielle Hauptziel von CDU, der Linken und der FDP-Abgeordneten Anna Treuenfels von Frowein, die den Ausschuss ins Leben gerufen haben.

Offizielle Aufgabe des Ausschusses, der am 12. März seine inhaltliche Arbeit aufnehmen soll, ist die „Klärung der Frage, warum der Hamburger Senat und die Hamburger Steuerverwaltung bereit waren, Steuern in Millionenhöhe mit Blick auf Cum-Ex-Geschäfte verjähren zu lassen und inwieweit es dabei zur Einflussnahme zugunsten der steuerpflichtigen Bank und zum Nachteil der Hamburgerinnen und Hamburger kam“.

Die Causa Warburg beginnt Anfang 2016, als die Staatsanwaltschaft die Geschäftsräume der Bankzentrale durchsuchen lässt, aufgrund des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung. Kurz darauf informieren die Ermittler und das Bundesfinanzministerium die damals von Tschentscher geleitete Finanzbehörde darüber, dass sich Warburg durch sogenannte Cum-Ex-Geschäfte rechtswidrig um 47 Millionen Euro bereichert hatte – eine Forderung, die Ende 2016 zu verjähren droht.

„An den Dienstweg verwiesen“

Doch die Finanzbehörde bleibt untätig und verzichtet – nach monatelanger interner Prüfung – auf die Rückforderung der Millionen, angeblich weil sie das Risiko eines Rechtsstreits fürchtet. Eine weitere Tranche über 43 Millionen Euro wird später erst nach Anordnung des Bundesfinanzministeriums eingefordert.

Der Hintergrund des Vorwurfs, Scholz habe sich zugunsten der Bank verwendet, sind zwei Treffen des damaligen Bürgermeisters mit dem Warburg-Miteigentümer Christian Olearius – gegen den zu diesem Zeitpunkt bereits Ermittlungen wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften laufen – im Herbst 2016.

Während Tagebücher im politischen Geschäft meist eine eher untergeordnete Rolle spielen, ist es hier anders. Das Treffen, in dem Olearius Scholz informiert haben will, dass eine Rückzahlung der 47 Millionen Euro die Bank existentiell gefährde, wird erst durch die Einträge von Olearius in sein später beschlagnahmtes Tagebuch publik.

Es findet am 26. Oktober 2016 statt, drei Wochen vor der Entscheidung der Finanzbehörde, auf die Millionenforderung dann doch zu verzichten. Scholz fordert Olearius – nach dessen Notizen – auf, die ­existenzielle Gefährdung Warburgs der Finanzbehörde mitzuteilen.

Scholz konnte sich an diese Treffen erst gar nicht erinnern, räumte später aber die beiden Treffen im Herbst 2016 ein, an die er aber keine konkrete Erinnerung mehr habe. Außer der einen: „Ich habe gemacht, was in solchen Fällen immer empfehlenswert ist: Ich habe ihn an den Dienstweg verwiesen.“

So sagte es Scholz vor dem Finanzausschuss des Bundestags und zuletzt auch vor Millionenpublikum bei Markus Lanz. Er selber habe somit keinen Einfluss auf die spätere Entscheidung des Finanzamtes genommen, die 47 Millionen Euro nicht einzufordern. „Nur weil einer zu mir kommt, mache ich doch nicht gleich, was der will.“

Aus Scholz' engstem Umfeld heißt es dazu: „Aus der Perspektive von Scholz waren diese Treffen vermutlich überhaupt nicht wichtig, da er sich nur die Darstellung von Warburg an­gehört und nicht in das Verfahren eingegriffen hat. Er hat sich dazu von der Verwaltung keine ­Vorbereitungsunterlagen kommen lassen, kennt – wegen des Steuergeheimnisses – die Akten und den Sachverhalt nicht und hat auf die nötige und übliche strikte Brandmauer geachtet.“

Nicht auf Anweisung – direkte oder indirekte – von Scholz oder Tschentscher gehandelt zu haben, das haben auch die zuständigen Finanzbeamten mehrfach nachdrücklich bestätigt. Zuletzt am 19. Februar vergangenen Jahres meldete sich die Steuerverwaltung in Person des Senatsdirektors Ernst Stoll mit einer „Erklärung der Hamburger Steuerverwaltung“ zu Wort.

Warum verzichtete die Steuerverwaltung?

Dort heißt es: „Es hat in Hamburg weder bezüglich Cum-Ex-Gestaltungen noch sonst Versuche gegeben, politisch auf Entscheidungen der Steuerverwaltung Einfluss zu nehmen.“ Dabei bleibt unklar, warum die Steuerverwaltung im November 2016 geglaubt haben will, keine rechtliche Grundlage zu haben, die 47 Millionen von Warburg einzufordern.

Denn nur wenige Wochen vor der entscheidenden Sitzung, an der auch Ver­tre­te­r*in­nen der von Tschen­tscher geleiteten Finanzbehörde teilnahmen, hatte eine für die Warburg-Bank zuständige Finanzamts-Mitarbeiterin in einer 28-seitigen Expertise kenntnisreich dargelegt, warum die Stadt den Millionenbetrag sehr wohl von Warburg einfordern konnte und auch sollte.

Sie konnte sich dabei auf einen Präzedenzfall berufen: Im Frühjahr 2016 war vor dem Finanzgericht Hessen der Versuch der Dekabank gescheitert, 50 Millionen Euro aus Cum-Ex-Geschäften gegen das hessische Finanzamt zu erstreiten. Am 11. April 2016 schließlich kapitulierte die Dekabank und gab den juristischen Kampf um Steuererstattungen aus Cum-Ex-„Geschäften“ auf. Sie akzeptierte das Urteil und zog nicht vor den Bundesfinanzhof.

Die Branche nahm die Niederlage der Bank niedergeschlagen, das Hamburger Finanzamt hingegen sehr wohlwollend zur Kenntnis und die zuständige Finanzbeamtin baute darauf das 28-Seiten-Gutachten auf, das besagte, Warburg müsse zahlen. Trotzdem fiel in der Finanzbehörde in einer Sitzung, an der auch die Verfasserin der Expertise teilnahm, am 17. November 2016 der exakt gegenteilige Beschluss: Hamburg verzichtet auf die Warburg-Millionen.

Wie genau es zu dem amtlichen Stimmungsumschwung kam, will nun der Ausschuss aufklären. Eine zentrale Rolle dürfte dabei das von Olearius verfasste Positionspapier spielen, welches der Bankchef erst Scholz bei deren Oktober-Treffen andiente und das nur wenige Tage vor der Millionen-Entscheidung auch Peter Tschen­tscher erreichte.

In dem Papier bestreitet Olearius nicht nur die Rechtmäßigkeit der Steuerforderung, er droht auch unverhohlen mit der Pleite der Bank, sollte das Finanzamt auf seinen Forderungen bestehen.

Zwei Fragen bleiben offen

Die Opposition im Rathaus glaubt, dass Scholz und Tschen­tscher unter diesen Vorzeichen doch Einfluss auf den Steuererlass nahmen – doch sie hat bislang keinen einzigen Ansatzpunkt, das zu beweisen. Damit ist der Drops eigentlich schon vor der ersten Ausschussanhörung gelutscht.

Passiert nichts Spektakuläres, wird es den Parlamentariern kaum gelingen, neue Fakten ans Licht der Öffentlichkeit zu befördern, sondern nur die alten unbewiesenen Behauptungen aufzuwärmen. Irgendwas wird an Scholz schon hängen bleiben und damit die SPD im Wahlkampf beschädigen.

Übrig bleiben zwei Fragen. Warum konnte sich Scholz, dem zu Recht der Ruf vorauseilt, sich wirklich jede Kleinigkeit zu merken, ausgerechnet an die Treffen mit Olearius zunächst gar nicht erinnern? Die Opposition hält diese Erinnerungslücke nicht für glaubwürdig, wird aber Scholz auch hier nicht beweisen können, dass er die Unwahrheit gesagt hat.

Die zweite Frage ist eine politische: Hätte Scholz, nachdem ihm die Fakten bekannt waren, als Bürgermeister nicht sogar aktiv handeln müssen – nicht zugunsten von Warburg, sondern zugunsten der Staatskasse, der so 47 Millionen Euro flöten gingen? Ist ihm nicht genau sein jetziges Beharren darauf, sich überhaupt nicht eingemischt zu haben, vorzuwerfen – als Unterlassungssünde zulasten Hamburgs? Doch diese Frage – die vielleicht relevanteste überhaupt – wird bislang nur selten gestellt.

Zum Vergleich: Nach dem Dekabank-Urteil tönte Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) im Handelsblatt, „ich will die Verbrecher alle kriegen“, und meinte damit diejenigen, die mit Cum-Ex ihre „Geschäfte“ gemacht hatten. Von Scholz und seinem Finanzsenator Tschen­tscher hat man solche Worte nie vernommen.

Bekommen hat Hamburg das Geld trotzdem: Im April 2020 und zu Jahresanfang beglich die Bank ihre Steuerschulden von insgesamt 155 Millionen Euro – darunter auch die 47 Cum-Ex-Millionen – unter Vorbehalt. Denn zeitgleich lässt Warburg die Rechtmäßigkeit der von ihr nun beglichenen Steuerforderungen vor Gericht überprüfen.

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9 Kommentare

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  • Eine Verjährung geschieht niemals! einfach so, etwa aus versehen.



    Ich habe mir das Folgende erklären lassen: Festsetzung und Zahlungsverjährung sind in § 169 AO und § 229 AO geregelt. Droht eine Verjährung, ergehen in eine Finanzverwaltung frühzeitig Warnhinweise und Listen, die den unteren Beamtinnen wie Gewehrkugeln um die Ohren fliegen. Auf der unteren Beamtenebene werden diese Warnhinweise und Listen engmaschig und akribisch überwacht. Durchrutschen kann da definitiv nichts! Handelt es sich um bedeutsame Steuerfälle fehlt der untere Beamtenebene das sog. Zeichnungsrecht Die dürfen ohne ausdrückliche Anweisung keine Bescheide oder andere Amtshandlungen erlassen. Je bedeutsamer der Steuerfall ist um so weiter nach oben geht das Zeichnungsrecht. In dem Moment liegt die Entscheidung oben, selbstverständlich in einer brisanten Angelegenheit bis rauf zum Amt 5, das den heißen Draht zum Ministerium hat. Die Entscheidung „ruht“ also irgendwo ganz oben. Nun wird unten die Entscheidung von oben erwartet und auch angefragt, weil jeder Beamte der unteren Ebene bei drohender Verjährung extrem schlecht schläft. Das läuft dann etwa so: Die untere Beamtenebene gibt nach oben den dringenden Hinweis, dass eine Verjährung droht. Erfolgt danach keine Anweisung von oben, verjährt der Steueranspruch durch nix tun. Eine Verjährung kann also auch durch Unterlassung einer Anweisung geschehen.



    Besonders erhellend ist, der Letzte Absatz, nachdem Hamburg die 47€ Cum-Ex-Millionen trotz Verjährung bekommen haben soll (prima recherchiert Herr Carini). Welcher Steuerzahler zahlt Steuern „freiwillig“. Lässt man also den Steueranspruch verjähren und der Steuersünder zahlt trotzdem, hat das nur einen Sinn, nämlich das Strafverfahren im Sande verlaufen zu lassen oder erst gar nicht zu eröffnen. Der ganzen O.K.-Bande, die mit extremer krimineller Energie den Cum-Ex-Raubzug durchgezogen hat bleibt der Knast erspart. Derartige Deals macht NIEMALS ein Finanzamt. Alles andere ist Blödsinn.

  • „Zu Scholz, um wahr zu sein.“ (taz)

    »Ich tue, was notwendig ist, damit wir gut durch diese Krise kommen. Es wird bis zu zehn Millionen Impfungen pro Woche geben. Und dass das jetzt gut vorbereitet wird, dafür habe ich gesorgt«, sagte Olaf Scholz kürzlich im ZDF.

    Gut - das ist zwar eigentlich die Aufgabe des Gesundheitsministers, aber solche Kleinigkeiten erledigt der Olaf auch gern mal nebenbei.



    Ein toller Hecht ist das nämlich - nur blöd, dass es der Opposition immer so schwer fällt, seine großspurigen Versicherungen für bare Münze anzunehmen.



    Manche erinnern sich hier noch lebhaft an die „Sicherheitsgarantie“, die Scholz vor dem G-20-Gipfel in Hamburg abgab: „Seien Sie unbesorgt: Wir können die Sicherheit für alle Teilnehmer und Bürger garantieren.“



    War dann aber wohl doch irgendwie nix mit der Sicherheit für die Bürger in Hamburg.

  • Noch eine Frage: Warum trifft sich Scholz eigentlich mit so einem Bankier gegen den damals ja schon die Staatsanwaltschaft ermittelte???

  • 8G
    82286 (Profil gelöscht)

    Und ich befürchtete schon, auch da hätte die C*U ihre Finger im Spiel.

  • Ich glaube Olaf Scholz und nehme ihm die Erinnerungslücken hundertprozentig ab.

    Allerdings sollten Menschen, die einerseits ein schlechtes Gedächtnis haben und andererseits eine schlechte Dokumentationsdisziplin weder Bürgermeister noch Finanzminister sein, schon gar nicht Bundeskanzler.

  • RS
    Ria Sauter

    Sehr guter Artikel, danke!



    Wie immer, bei Untersuchungsausschüssen, wird es kein Ergebnis geben.



    Das ist eine Vorstellung, wie beim Chiemgauer Volkstheater.Belustigung für die "Menschen da draussen".

  • Noch hätte die SPD Zeit einen würdigen K-Kandidat zu präsentieren.

    Scholz gibt niemand der bei Verstand ist seine Stimme!

  • Jeder halbwegs sozial-beruflich verankerte Mensch kann sich ganz sicher an jeden seiner Termine der letzten 4 Jahre erinnern; entweder per Planer oder beruflich per Mitschrieb; zumindest ob man jemand überhaupt mal getroffen hat. Derlei Erinnerungslücken sind letztlich unglaubwürdig und schüren auch den Veradcht auf Untätigkeit.



    Daher ist auch die zweite Frage hier im Bericht richtig gestellt: Wenn mich jemand um eine "Unerhörtheit" bittet, dann wird doch erst recht ein Augenmerk drauf geworfen das 100 % korrekt zu prüfen. Unmotiiviert unklare Steuerforderungen auf den Dienstweg zu schicken? 47 Mio? Dann zumindest Organisationsversagen bei Herrn Scholz...oder Egalmentalität, was ich eher befürchte. Daher wohl der falsche Kandidat für die SPD, klarer Fall.



    Guter ausgewogener Bericht übrigens.

  • 1G
    17900 (Profil gelöscht)

    "Im Fokus der Opposition steht SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz."

    So jemanden wähle ich doch nicht!



    Wo ist übrigens mein Geld für wirecard?