Ungerechtfertigte Abschiebung: Zurück nach Deutschland
Ein junger Afghane wurde nach Bulgarien abgeschoben, obwohl es in seinem Fall Anlass für einen Abschiebestopp gab. Er soll nun zurückgebracht werden.
Am 2. August erhielt das Verwaltungsgericht einen Eilantrag des Afghanen. Er sollte nach dem sogenannten Dublin-Verfahren nach Bulgarien abgeschoben werden, wo er innerhalb der EU zuerst registriert wurde. Das Dublin-Verfahren ist ein Zuständigkeitsverfahren, das vor der eigentlichen Prüfung des Asylantrages stattfindet. Darin wird festgestellt, welcher europäische Staat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist.
Der Eilantrag sollte einen vorläufigen Abschiebestopp im laufenden Verfahren bewirken. „Zehn Tage vor der Abschiebung ging dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Mitteilung zu, dass es einen Eilantrag gibt“, sagt Albrecht Mors, Pressesprecher des Verwaltungsgerichts Sigmaringen, gegenüber der taz. Die Abschiebung ist ausgesetzt, damit der Kläger die Entscheidung des Gerichts abwarten kann. „Es ist die Aufgabe des Bundesamts, in einem solchen Fall das grüne Licht für die Abschiebebehörde auf Rot umzustellen.“
Dennoch wurde der 23-Jährige nach Bulgarien abgeschoben. Inzwischen ist er offenbar wieder in Afghanistan. „Was in Bulgarien geschehen ist, weiß ich nicht“, so Mors. Bereits am 22. September hatte das Verwaltungsgericht beschlossen, dass der Geflüchtete nach Deutschland zurückgebracht werden muss. „Die Rückführung nach Deutschland gilt global“, sagt Mors. Der Kläger müsse deshalb auch aus Afghanistan zurückgeholt werden.
„Es geht vor allem darum, Rechtsschutz zu gewährleisten“, sagt Mors. Die Rückführung nach Deutschland sei keine Garantie, dass der 23-Jährige Asyl erhält.
Die Mitteilung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen sei verspätet eingegangen und man habe verzögert reagiert, sagt Andrea Brinkmann, Pressesprecherin des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf), der taz. Der Geflüchtete sei deshalb schon am 14. September nach Bulgarien überstellt worden. Am 9. Oktober wurde angeordnet, dass der Afghane zurück nach Deutschland geschickt wird.
Erst danach fand das Bamf eigenen Angaben zufolge heraus, dass der Geflüchtete schon am 3. Oktober nach Afghanistan zurückgekehrt war. „Nach Auskunft der bulgarischen Behörden erfolgte dies freiwillig“, so Brinkmann. Das Bamf habe am 24. Oktober einen weiteren Beschluss des Verwaltungsgerichts erhalten. Die Rückholung werde nun umgesetzt, „sofern dies dem Willen des Antragstellers entspricht“. Das gerichtliche Verfahren über die Zuständigkeit Deutschlands für den Asylantrag bliebe davon unberührt.
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