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Ungerechte Bescheide in NiedersachsenAmtlich unbarmherzig

Eine Demente soll sich erinnern, eine Bettlägrige gehen: Im „Schwarzbuch sozial“ schildert der niedersächsische Sozialverband Fälle aus Beratungen.

Begehrtes Gut Behindertenparkplatz: Zwei Jahre lang kämpfte ein Ehepaar vor Gericht um die Genehmigung hier parken zu dürfen Foto: Jens Wolf/dpa

Hannover taz | Das mit dem „Schwarzbuch“ haben sie sich vermutlich beim Bund der Steuerzahler abgeguckt. Seit 2017 gibt der niedersächsische Landesverband des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) sein „Schwarzbuch sozial“ heraus.

Aber anders als die spektakulär dämlichen Bauprojekte oder andere Verschwendungsbeispiele, die der Steuerzahlerbund gern anprangert, taugen die vom SoVD erzählten Fälle oft nicht so leicht für schmissige Schlagzeilen. Hier geht es um abgelehnte Anträge bei Krankenkassen, Pflegekassen, Rentenversicherern und Sozialämtern.

Das hochkomplexe Sozialrecht ist etwas für Experten. „Wir sehen, dass immer mehr Menschen Schwierigkeiten im Umgang mit Behörden und Institutionen haben“, sagt der Vorsitzende des SoVD-Verbandsrates, Bernhard Sackarendt, bei der Vorstellung des diesjährigen Schwarzbuchs. Das trifft vor allem Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftige mit geringem Einkommen.

Der SoVD funktioniert so ähnlich wie ein Mieterschutzbund: Mitglieder zahlen einen monatlichen Beitrag von 7,90 Euro. Dafür helfen die Beratungsstellen bei Anträgen, Widersprüchen und oft auch vor Gericht.

Nachfragen an eine Demente

Vor allem die Pflege macht dem Verband zunehmend Sorgen. Verfahren in diesem Bereich haben dramatisch zugenommen. Bei monatlich 2.300 Euro liegt die private Zuzahlung für einen Pflegeheimplatz in Niedersachsen mittlerweile im Schnitt.

Wenn die Rente dafür nicht reicht und die Ersparnisse nach wenigen Monaten im Heim aufgebraucht sind, muss die Kostenübernahme beim Sozialamt beantragt werden.

So wie im Fall von Christa Köhler aus Gifhorn. Neun Monate braucht das Amt, um einen Bescheid zu erstellen. Neun Monate, in denen die Angehörigen an der Ungewissheit verzweifeln und die Seniorin nicht einmal mehr ein kleines Taschengeld erhält.

Was die Betroffenen stattdessen bekommen: Immer neue Nachfragen, deren Sinn sich ihnen nicht erschließt. Wie etwa diese: Warum Christa Köhler denn im Dezember 2019 einen größeren Betrag von ihrem Konto abgehoben hat, will die zuständige Sachbearbeiterin wissen.

Dabei ist aus den Antragsunterlagen erkennbar, dass Christa Köhler diese Frage kaum beantworten kann – sie ist dement und erkennt oft ihre eigenen Angehörigen nicht mehr. Die vermuten, sie habe davon wohl Weihnachtsgeschenke für ihre zwölf Enkel gekauft. Aber wie will man so etwas fünf Jahre später noch belegen und wozu muss man das überhaupt?

Nicht laufen können und eine Gehbehinderung sind zweierlei

Die Beraterin Christine Scholz vom SoVD hat einen anderen Verdacht: Oft dienen solche Nachfragen bloß dazu, eine aktive Antragsbearbeitung zu simulieren und auf Zeit zu spielen. Das Sozialamt leidet unter Personalmangel, will aber keine Untätigkeitsklage riskieren, glaubt sie.

Ein persönlicher Gesprächstermin zur Klärung sei auch abgelehnt worden. Am Ende hat die Intervention der Beratungsstelle aber Erfolg: Das Sozialamt Gifhorn verschickt dann doch noch einen Bewilligungsbescheid.

In anderen Fällen dauert es noch länger. Zweieinhalb Jahre kämpfte der SoVD für das Ehepaar Schröder vor Gericht. Die 64-Jährige ist bettlägerig und wird von ihrem Mann mit der Unterstützung eines Pflegedienstes gepflegt. Für Arztbesuche benötigt sie einen Liegendtransport, ins Bett wird sie mit einem Lifter gehoben.

Trotzdem verweigert ihr das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie einen entsprechenden Grad der Behinderung und das Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), das von dem Paar benötigt wird, um zum Beispiel auf Behindertenparkplätzen parken zu können.

Der Grund: Frau Schröder leidet an einer neurologischen Erkrankung, nicht an einer orthopädischen Beeinträchtigung. Über zwei Jahre dauert das Gerichtsverfahren, in dem dann festgestellt wird, dass sie zwar im Liegen ihre Beine noch ein wenig bewegen kann – aber definitiv nicht laufen.

Überlastete Verwaltungen und politische Fehlsteuerungen

Mehr als zwanzig Fälle dieser Art hat der SoVD versammelt. Oft zeugen sie vor allem von einem Mangel an Empathie und Sachbearbeitern, die nach Aktenlage entscheiden, ohne sich ein vollständiges Bild zu machen.

Vieles, betont Dirk Swinke, Vorstandsvorsitzender des SoVD in Niedersachsen, sei aber eben auch politischen Weichenstellungen geschuldet. Schon lange fordert der SoVD, das Land müsse den Pflegeheimen bei den Investitionskosten beispringen.

Allein dadurch, sagt Swinke, ließen sich die Zuzahlungskosten um 500 Euro im Monat drücken – und damit müssten auch weniger Leute Grundsicherung im Alter beantragen.

Und das, sagt er, sei ja nicht die einzige Milchmädchenrechnung, die in diesem Bereich aufgemacht werde. Auch bei den Debatten ums Bürgergeld werde gern einmal vergessen, dass eine Nullrunde hier auch eine Nullrunde bei der Grundsicherung im Alter bedeuten würde.

„Es wäre schön, wenn wir das Schwarzbuch nicht mehr bräuchten“, sagte Sackarendt. „Es sieht aber leider nicht danach aus“, ergänzt Swinke.

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7 Kommentare

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Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

Wir machen Silvesterpause und schließen ab Montag die Kommentarfunktion für ein paar Tage.
  • Trotzdem dürfen wir dankbar sein, dass wir einen großzügigen und meistens gut funktionierenden Sozialstaat haben.

    Vor vielen Jahren oder in anderen Ländern mussten oder müssen die Familien mit solchen Themen allein klar kommen oder mit Glück gab es dafür schlecht bezahlte Ordensleute, die für Gotteslohn die schwere und schwierige Arbeit geleistet haben.

  • Diese Bürokratie wird gottseidank jetzt ja an anderer Stelle eingespart, wenn organisierte Steuerbetrüger schon nach 8 Jahren alle Belege vernichten dürfen. So Kaliber wie Cum Cum/Ex wird man in Zukunft nun noch leichter ins Straffreie aussitzen können. Und in unserem Betrieb sparen wir dadurch sogar auch noch ca 38 Euro pro Jahr, weil wir etwas weniger lang digital vorhalten müssen. So kommt alles wieder ins Gleichgewicht.

  • Oh. Wie interessant. Da macht man sich auch mal Gedanken, über Menschen in diesem unserem Land, die ihr Leben lang zum Aufbau dieses Landes beigetragen haben. Und nun so abgefertigt werden.



    Armes Deutschland

  • Der Staat ist halt nicht barmherzig, sondern muss nach den Regeln entscheiden. Sonst macht sich eine Sachbearbeiterin schnell der Veruntreuung von Steuergeldern schuldig.



    Zb Bei den Zuschüssen zur Pflege gibt es die Regel, dass größere Beträge Jahre zurück geprüft werden müssen, damit nicht schnell vorher das Geld verschenkt wird. Daher ist die Prüfung ok und die Schilderung eher unverständlich:



    „ Dezember 2019 einen größeren Betrag von ihrem Konto abgehoben …. sie ist dement … Die [Angehörigen] vermuten, sie habe davon wohl Weihnachtsgeschenke für ihre zwölf Enkel gekauft“



    Demente haben typischerweise eine Betreuung. Wenn das damals noch nicht war, so sollte man wohl WISSEN, ob die Enkel größere Geschenke bekommen haben. Es geht wahrscheinlich nicht um 50 Euro pro Enkel.



    PS daher ist auch Bargeld so systemzersetzend: Wenn man rechtzeitig immer etwas Geld abhebt und aufhebt, gibt es keinen Zugriff vom Staat….

    • @fly:

      Demente haben nicht typischerweise eine gesetzl. Betreuung, wenn die Familie sich kümmert - da reicht fürs Erste oft ne Vollmacht, die schon länger ausgestellt wurde. Und vor 5 Jahren könnte die heute Demente noch gut beieinand gewesen sein. 12 Enkelkinder, da kommt schnell ein größerer Betrag zusammen, wenn Großeltern es zu Weihnachten gut meinen. Und "größerer Betrag" fängt bei allen SGB bei wenigen Hundert an - nicht beim Gegenwert eines Kleinwagens.

      Das Perfide ist doch hier das Zeitspiel bei Versicherungen und Landesämtern, immer scharf an der Grenze zur Untätigkeitsklage vorbeischrammend. Das zermürbt Antragstellende.



      Bei aG-Anträgen wird oft standardmäßig abgelehnt und dann, wenn dasselbe ärztl. Gutachten nochmal geschickt wird, zugestimmt - passiert bei neurologischen wie pneumologischen Erkrankungen gern. Und wie praktisch, wenn der COPD- oder MS-Patient vorher schon gar nix mehr braucht...

      Prüfung ja, aber zügige Bearbeitung genauso ja.

    • @fly:

      Diesem Kommentar nach ist also alles in Ordnung. Schikanen (etwas anderes ist das Verhalten vieler Mitarbeiter*innen in Behörden nicht) sind also Rechtsgrundlagen? Und wehe man ist irgendwo mal unbürokratisch - das geht gar nicht. Wir vertreten hier "Werte" und keine Volksbelustigung! Geht's noch? Sind das alles Schmarotzer oder was? Kann es sein, dass man einfach nur ignorant, gar bösartig ist?

    • @fly:

      Es dreht sich nicht darum, das es Regeln gibt die Mißbrauch verhindern sollen, sondern das die Behörden auf Zeit spielen und solche Verfahren Jahre brauchen. Sowas geht nicht.



      Vielleicht denkt man sich, das die Leute zwischendurch schon mal sterben könnten, dann brauch man ja nix mehr zahlen.