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Umstrittene WaffenlieferungDilemma mit Streuwirkung

Gastkommentar von Elvira Rosert und Frank Sauer

Die Lieferung der verpönten, aber legalen Streumunition wurde notwendig, weil die Ukraine nicht ausreichend mit anderen Waffen versorgt wurde.

Illustration: Katja Gendikova

D ie Streumunition aus den USA ist nun in der Ukraine angekommen. Zuvor hatte die Ankündigung dieser Lieferung nicht nur in Deutschland für Kontroversen gesorgt. Das Völkerrecht bemühten dabei sowohl diejenigen, die die Lieferung kritisierten, als auch diejenigen, die sie begrüßten. Doch der Verweis aufs Völkerrecht allein greift zu kurz.

Bei Streumunition handelt es sich um Behälter, die mit Dutzenden, teils Hunderten explosiven Submunitionen gefüllt sind, die sich nach dem Abwurf in der Fläche verteilen. Während eine einzelne konventionelle Artilleriegranate in unmittelbarer Nähe feindlicher Truppen landen muss, um sie zu verletzen oder zu töten, hat die entsprechende Streumunition durch die Vielzahl der freigesetzten „Bomblets“ eine viel höhere Wahrscheinlichkeit, dem Gegner zu schaden. Die großflächige Zerstörungskapazität macht Streumunition militärisch so wirksam – und für die Ukrai­ne nützlich.

privat
Elvira Rosert

ist Gastprofessorin für Internationale Beziehungen an der Freien Universität Berlin.

Ihr Buch über die Entwicklung des Streu­muni­tions­verbots erschien 2019 bei Springer VS.

Diese Flächenwirkung hat allerdings zum Verbot von Streumunition durch einen internationalen Vertrag geführt, der 2010 in Kraft trat. Humanitäre Organisationen und die damals 107 Unterzeichnerstaaten waren der Auffassung, dass die Waffen gegen das humanitärvölkerrechtliche Gebot verstoßen, zwischen Zivilisten und Kombattanten zu unterscheiden. Denn erstens sind Streubomben schon während ihres Einsatzes potenziell gefährlich für die Zivilbevölkerung, weil sie nicht punktgenau nur gegen militärische Ziele gerichtet werden können. Zweitens explodiert nicht jede Submunition, so dass Blindgänger verbleiben, die noch Monate, Jahre oder sogar Jahrzehnte später Menschen verstümmeln und töten.

Waldemar Salesski
Frank Sauer

ist Forschungsleiter am Metis Institut für Strategie und Vorausschau der Bundeswehr-Universität in München und Mitheraus­geber des preis­gekrönten Pod­casts „Sicherheitshalber“.

Doch der Vertrag bindet, wie andere interna­tio­nale Verträge auch, nur diejenigen Staaten, die ihm beigetreten sind. Eine Ausnahme bildet das Völkergewohnheitsrecht, zu dem die Streubombenkonvention aber nicht zählt. Weder die USA noch die Ukraine haben den Streumunitionsverbotsvertrag unterschrieben; die USA können deshalb legal Streumunition liefern, die Ukraine sie legal empfangen und auch einsetzen, sofern sie es gemäß den Regeln des humanitären Völkerrechts tut und alles unternimmt, um Zivilisten möglichst zu schützen. Die Rechtslage ist klar.

Kollektive Verhaltenserwartung

Allerdings sind Verbotsnormen, sozialwissenschaftlich verstanden als kollektive Verhaltenserwartungen, nicht notwendigerweise kongruent mit dem kodifizierten Recht. Normen entfalten eine soziale Verbindlichkeit, die die rechtliche in manchen Fällen übertrifft.

Genau daher rührt die Empörung im vorliegenden Fall: Die völkerrechtliche Norm gilt nur begrenzt, doch das Stigma, das Streubomben inzwischen umgibt, ist stärker. Der Verbotsvertrag verstärkt dieses natürlich, indem er es in positives Recht gießt, doch entstanden ist das Stigma bereits Jahrzehnte zuvor, als Einsätze von Streumunition immer wieder für öffentliche Kritik sorgten, was humanitäre Organisationen zusammen mit gleichgesinnten Staaten zu einer globalen Äch­tungs­kam­pagne veranlasste.

Insbesondere in demokratischen Ländern wie Frankreich, Deutschland oder Japan, die die Streumunitionskonvention ratifiziert und in nationales Recht umgesetzt haben, überrascht nicht, dass das Verbot in der Öffentlichkeit weitgehend akzeptiert ist. Wenn politische Führungsfiguren der Vertragsstaaten wie die deutsche Außenministerin Anna­lena Baer­bock oder die spanische Verteidigungsministerin Margarita Robles die Lieferung und die geplante Nutzung von Streumunition kritisieren, dann folgen sie damit nicht nur ihrer völkerrechtlichen Verpflichtung, sich zu bemühen, den Einsatz abzuwenden – sie bedienen vor allem auch die öffentliche Erwartung, dass gerade die Vertragsstaaten die Norm auch unter widrigen Umständen hochhalten.

Aber auch, dass US-Präsident Joe Biden die Entscheidung lange aufgeschoben hatte und sie nun als „sehr schwierig“ bezeichnete, belegt die Wirkmächtigkeit der sozialen Norm: Ohne sich rechtlich gebunden zu haben, erkennen die USA dennoch die internationale Erwartung und das humanitäre Problem demonstrativ an. Dass also im Weißen Haus die absehbare öffentliche Kritik an der „amerikanischen Doppelmoral“ und Bedenken der Allianzpartner in die Entscheidung einbezogen wurden, zeigt, dass die Biden-Administration willens und in der Lage ist, über simplen Rechtspositivismus hinauszudenken. Kurzum: Das Weiße Haus hätte die ganze Zeit schon liefern dürfen, wollte es aber nicht, weil den Verantwortlichen das dadurch heraufbeschworene politische Dilemma klar vor Augen stand.

Notwendig

Ein Dilemma stellt sich aber zuallererst für die Ukrai­ne. Die Lieferung wurde nur notwendig, weil die internationale Koalition, die die Ukraine bei der Verteidigung unterstützt, sie nicht ausreichend mit anderen Waffen versorgt hat. Diese hätte die Ukraine gebraucht, um die zahlenmäßigen Nachteile bei Artilleriesystemen und -munition auszugleichen und die humanitären sowie reputativen Risiken durch den Einsatz von Streubomben gar nicht erst eingehen zu müssen. Sie hat Streumunition, geliefert von der Türkei, im Übrigen bereits eingesetzt.

Kyjiw hat also das Für und Wider längst abgewogen und entschieden, dass der Schaden durch einige zusätzliche Blindgänger auf dem eigenen Territorium durch den militärischen Gewinn aufgewogen wird – „einige zusätzliche“, weil die Ukraine längst mit russischen Minen und Blindgängern übersät ist, inklusive der Städte, auf die Russland schon seit Monaten Streumunition abfeuert. Umso zynischer erscheint vor diesem Hintergrund die aktuelle „Drohung“ Russlands, in Reaktion auf die Lieferung seinerseits Streumunition einzusetzen.

Ein Dilemma stellt sich auch für Deutschland, wo die Debatte in den letzten zwei Wochen besonders intensiv war. Die Sorge ob möglicher negativer Auswirkungen auf das Streumunitionsverbot, das Völkerrecht oder sogar die regelbasierte Weltordnung insgesamt ist groß. Aber die Rechtsnorm gilt nun einmal nicht universell, und abgesehen von den USA und der Ukraine haben auch eine ganze Reihe von EU- und Nato-Partnern wie Polen, Rumänien, Estland, Lettland oder Finnland den Vertrag nicht unterzeichnet.

Zudem kann man nur jede und jeden ermutigen, die Sache einmal aus der Sicht der Ukraine zu betrachten, die ums Überleben kämpft, die rechtlich nicht verpflichtet ist, auf Streumunition zu verzichten, die diese Entscheidung getroffen hat und die Konsequenzen zu tragen bereit ist. Nachdem Berlin sich in den letzten Monaten für die Lieferung aller anderen Waffen samt ausreichender Munition ausführlichste Debatten gegönnt hat, wäre es wohlfeil, der Ukrai­ne vom friedlichen Deutschland aus jetzt in den Arm zu fallen. Das ist freilich auch der Bundesregierung sehr wohl bewusst – und erklärt, warum der politische Protest, den Deutschland gemäß seiner Vertragsverpflichtungen einlegen musste, eher verhalten und selektiv ausfiel.

Die Lieferung der Streumunition ist also keine rein juristische Schwarz-Weiß-Entscheidung. Es ist vielmehr ein Dilemma mit politischer, militärischer, völkerrechtlicher und humanitärer Streuwirkung. Nicht alle betrifft das Dilemma in gleicher Weise, aber niemand entkommt ihm. Die ganze schreckliche Misere lässt, bestenfalls, zwei schwache Hoffnungsschimmer erkennen:

Debatte stärkt

Erstens könnte das Verbot von Streumunition durch die Debatte womöglich am Ende sogar gestärkt, statt geschwächt werden. Denn wie wir aus der Forschung wissen, können Normen Verstöße sehr wohl verkraften – entscheidend ist, ob in solchen Debatten Zweifel an der Gültigkeit der Norm geäußert werden, wie das abweichende Verhalten gerechtfertigt wird und wie Dritte auf den Verstoß reagieren. An diesen Kriterien gemessen, wirkt die noch junge Norm gegen Streumunition bemerkenswert robust.

Klugerweise zeigen die beiden zentralen Akteure, die USA und die Ukraine, ein hohes Bewusstsein für die Norm, denn sie hinterfragen die Gründe für das Verbot nicht und sie rechtfertigen Lieferung und Einsatz zähneknirschend mit Verweis auf die außergewöhnliche Notlage und versprechen, während des Einsatzes und danach besondere Vorsicht walten zu lassen. Sie definieren Streubomben damit als Ultima-ratio-Waffe und bekräftigen auf diese Weise das Stigma – so wie dies auch die öffentlichen Reaktionen durch Nichtregierungsorganisationen, Bündnispartner oder Medien tun.

Zweitens ist für die Ukraine zu hoffen, dass sie nun, da die Entscheidung gefallen ist, ihre Streitkräfte und ihre Zivilbevölkerung möglichst gut vor diesen Waffen schützen kann und die Streumunition zugleich ihre Verteidigungsfähigkeit so weit erhöht, dass dieser Krieg schneller in ihrem Sinn enden kann, als er es ohne deren Einsatz tun würde.

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14 Kommentare

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  • "weil die Ukraine nicht ausreichend mit anderen Waffen versorgt wurde."

    Die Ukraine hat doch gar keinen Anspruch auf Lieferungen.

    Und die Unterstützung aus dem Westen ist bisher gigantisch:

    m.focus.de/finanze..._id_187057719.html

    Alleine im ersten Kriegsjahr über 140 Milliarden. Eine gewaltige Summer, die z.B. dazu ausreichen würde 10 Jahre den Welthunger zu verhindern (oder 8 Jahre, wenn man extreme Preisschwankungen annimmt, Nahrung gibt es ja immer genug, es fehlt nur eine Finanzierung).

    www.berliner-zeitu...e-hunger-li.111170

    Vielleicht kann mir jemand Mal erklären warum die Ukraine Anspruch auf etwas hat und wenn sie dieses nicht erhält der Westen moralische Schuld auf sich lädt!?

    Der globale Süden hingegen hat anscheinend keinen Anspruch auf Ernährungssicherheit und bei ausbleibender Hilfe scheint auch der Westen keine moralische auf sich zu laden!

    Und im Gegensatz zum Ukraine-Konflikt ist der globale Hunger einfach zu lösen.

    Merkt hier jemand unsere Doppelmoral, die viele Länder in der nichtwestlichen Welt kritisieren!?

    Die Doppelmoral wird beispielhaft an der Streumunition deutlich.

    Auf der einen Seite predigt der Westen seit Jahren (inkl. der USA) warum Streumunition so grausam ist und es keinen Entschuldigung für den Einsatz in Kriegen gibt und auf der anderen Seite ist es durchaus in Ordnung, wenn sie eingesetzt wird um eigene Ziele versuchen zu erreichen.

    • @Alexander Schulz:

      "Die Ukraine hat doch gar keinen Anspruch auf Lieferungen."

      Also schauen wir Herrn Putin weiter zu, wie er versucht ein Großrussisches Reich zu errichten? Dass er eine neue Sowjetunion wollte, dürften ja mittlerweile nur noch echte Hardcore-Ostalgiker glauben. Ich bin sicher, die positiven Folgen für die Ukraine, Moldau, Georgien, das Baltikum, Polen, Rumänien wären überwältigend.

      "Und im Gegensatz zum Ukraine-Konflikt ist der globale Hunger einfach zu lösen."

      Bisschen Phantasie, bitte. Was passiert mit humanitärer Unterstützung irgendwo auf der Welt, wenn der kalte Krieg mit einer neuen Front in Richtung China Realität wird? Wenn Syrien feststellt, dass es jetzt Russlands Zugang zum Mittelmeer ist?

      Doppelmoral, really.

  • "Die Lieferung der verpönten, aber legalen Streumunition wurde notwendig, weil die Ukraine nicht ausreichend mit anderen Waffen versorgt wurde."

    Was wird geliefert, wenn die Streumunition alle ist? B+C Waffen? "Weil nichts anderes da ist?"

    • @Diana Klingelstein:

      ...sehr guter Beitrag !

      Selbstverständlich wäre es für uns alle besser, die Verantwortlichen würden mal ihre Köpfe anstrengen und eine zufriedenstellende, politische Lösung - ohne Waffen - sondern mit Intelligenz - erarbeiten...

  • Ob die jetzigen Lieferungen "das Verbot von Streumunition durch die Debatte womöglich am Ende sogar gestärkt", hängt für mich im wesentlichen vom weiteren Verlauf ab. Warum haben die Vereinigten Staaten zugestimmt?



    Einmal, weil angeblich nicht genug Artilleriemunition produziert werden kann. Andererseits weil man davon noch große Bestände im Lager hat.

    Jetzt kann der Abbau dieser Bestände dazu führen, dass die Staaten dem Abkommen doch noch beitreten. Die Läger werden einmal geräumt, damit wäre das Thema Streumunition erledigt.



    Es kann aber auch das Gegenteil eintreten. Die Munition wird nur verbraucht um modernere noch tödlichere nachzubauen, um das Rad der Rüstungsspirale schneller drehen zu lassen.



    Bald werden wir sehen, in welche Richtung es geht.

    • @mdarge:

      Wir reden hier über Kapitalismus, glauben sie wirklich an ihre Variante 1?

  • ...also Putin schaft es langsam aber sicher , unsere Wertvorstellungen in Frage zu stellen - Streubomben sind laut Vertag seit 2010 , aus für jeden verständlichen, humanitären Gründen verboten. Nun sollen wir sie als legitim erachten ?



    Ein wahrer Erfolg für Putin....

  • Danke für diese sehr detallierte Analyse, die u.a die bisherige Zögerlichkeit des Westens bei der Bewaffnung der Ukraine als Ursache der Eskalation mit Streubomben sieht. Die Ukraine benutzt diese Munition nun in einer Verteidigungsposition auf ihrem eigenen Tertitoroum, das bisher schon durch Putins Minen und Streubomben verseucht ist und über Jahre hinweg unbewohnbar bleiben wird. Die Ukraine ist die Erste, die ein Interesse an der Säuberung des Gebietes nach dem Krieg haben wird. Es ist also von einem begrenzten zusätzlichen Risiko für die Zivilbevölkerung auszugehen.



    Die Aussenwirkung dieser US-Entscheidung kann jedoch fatal sein: die weltweite Anwendung von Streubomben wird evtl. nun zunehmen. Dabei sollte jedoch jedem klar sein, dass das Versenken von Lebensmittelschiffen durch Putin und der damit provozierte weltweite Hungergau für die Menschheit um ein Vielfaches dramatischer ist, als der Einsatz von Streumunition durch die sich verteidigende Ukraine.

    • @Rinaldo:

      Ich weiß nicht, ob es für das Kind, das von einem Streumunitionsblindgänger verstümmelt wird, relevant ist, ob diese im Angriff oder in der Verteidigung eingesetzt wurde.

  • "hat die entsprechende Streumunition durch die Vielzahl der freigesetzten „Bomblets“ eine viel höhere Wahrscheinlichkeit, dem Gegner zu schaden. Die großflächige Zerstörungskapazität macht Streumunition militärisch so wirksam – und für die Ukrai­ne nützlich."



    /



    Nützlich, 'Ultima Ratio', hier fehlt doch wirklich der Blick mit den Augen der aktuellen und der späteren Opfer, viel Tamtam mit Kriegs-Logik und Militär-Sprech. Von anderen möglichen Optionen - wie 'Vor-Verhandlungen' hinter den Kulissen, was Sönke Neitzel neulich adressiert hat - oder einer weitreichenderen Eskalation mit grausameren Tötungsmaschinerien und -Techniken lese ich wenig bis nichts. Ultima Ratio ist obsolet bei der nicht auszuschließenden ultimativen Eskalation. "Nützlich" ist volatil, Meinungen sind auch nicht in Stein gemeißelt. 'Chaos in Laos', in der ZDF-Mediathek ist ein Beitrag zu den Relikten der Streumunition zu finden im 'Auslandsjournal' der letzten Woche.



    /



    "München. - Laos ist auch Jahrzehnte nach Ende des Krieges weltweit das Land mit der höchsten Verseuchung durch Streumunition. Noch immer sind einige Gebiete voller explosiver Kriegsreste. Vor 25 Jahren, im Juni 1996, begann die humanitäre Hilfsorganisation Handicap International (HI) mit der Räumung. Rund 200 verschiedene Munitionstypen wurden seitdem gefunden. Meist sind es Streubomben, kleine Bomben in der Größe eines Tennisballes."



    Quelle:



    www.epo.de/index.p...catid=13&Itemid=55



    //



    Vielleicht melden sich noch mehr Bedenkenträger*innen und Entscheidungsträger*innen. Die Meinung des Papstes ist bekannt, aber auch die von vielen anderen bekannten Persönlichkeiten, die sich öffentlich positionieren in diesem Kontext von Humanität und Achtung vor Leben und Schöpfung. Es gibt hier eine ethische Dimension, die zur Diskussion führen muss.

  • 》Humanitäre Organisationen und die damals 107 Unterzeichnerstaaten waren der Auffassung, dass die Waffen gegen das humanitärvölkerrechtliche Gebot verstoßen, zwischen Zivilisten und Kombattanten zu unterscheiden. Denn erstens sind Streubomben schon während ihres Einsatzes potenziell gefährlich für die Zivilbevölkerung, weil sie nicht punktgenau nur gegen militärische Ziele gerichtet werden können. Zweitens explodiert nicht jede Submunition, so dass Blindgänger verbleiben, die noch Monate, Jahre oder sogar Jahrzehnte später Menschen verstümmeln und töten《

    Zivilpersonen in Kriegszeiten werden durch das Genfer AbkommenIV) geschützt, das Argument, Nicht-Unterzeichner-Staaten seien WEGEN des Übereinkommens über Streumunition nicht weiterhin zum Schutz von Zivilist*innen - der eben den Nichteinsatz dieser Muniton schon beinhaltet - verpflichtet seien, spielt beide Konventionen gegeneinander aus und verkehrt sie in ihr Gegenteil.

    Deutschland hat sich in Art 21 (2) des Übereinkommens über Streumunition dazu verpflichtet, sich nach besten Kräften zu bemühen, Staaten, die nicht Vertragsparteien dieses Übereinkommens sind, von ihrem Einsatzabzubringen.

    is.gd/llK3T3

    Auf seine Verpflichtung aus Art 21 angesprochen, erklärte der Bundeskanzler, "dass wir die souveräne Entscheidung anderer Staaten nicht zu kommentieren haben"

    twitter.com/TiloJu...679818580039282688

    Was ein klarer Rechtsbruch ist, Deutschland ist im Übrigen auch dazu verpflichtet, in diesem Sinne auf die Ukraine einzuwirken.

    Es ist auch eine Illusion, dass diese "Streumunition zugleich ihre [der Ukraine] Verteidigungsfähigkeit so weit erhöht, dass dieser Krieg schneller in ihrem Sinn enden kann, als er es ohne deren Einsatz tun würde" - ob zynisch oder nicht, ihr Einsatz lässt sich von Putin auch innenpolitisch propagandistisch ausschlachten, der - folgt wan dieser Analyse hier is.gd/sg7dlO - gar kein Interesse an einem Ende des Kriegs hat.

  • Schön, dass jetzt auch eine ausgewiesene Expertin zu Wort kommt, die das Für und Wider so ausgewogen und schlüssig abwägt und noch einige Zusatzpunkte aufweist, die bislang kaum in der Debatte vorkamen (etwa die tendenzielle Stärkung der Streubombenächtung durch die aktuelle Debatte und das Verhalten der Beteiligten darin). Auch wenn sie die ukrainischen Bestrebungen aus meiner Sicht doch zu positiv und unkritisch zeichnet, konnte ich aus ihrer Analyse viel mitnehmen.

  • Ein Vorwand um geächtete Waffen "zähneknirschend" einzusetzen findet sich immer.



    Und die gespielten Zweifel im weißen Haus oder in der Bundesregierung sind ja wohl ein Witz!



    Niemand auf der Welt nimmt dem Westen dieses alberne Gerede von Humanität und Menschenrecht noch ab, wenn diese gleichzeitig mit Füßen getreten werden.



    Wer die ganze zeigt A sagt und B tut, ist maximal unglaubwürdig. Und nur die Machtposition, in der sich die NATO befindet, sorgt dafür, dass das global auch offen angesprochen wird.