Umgang mit der Franco-Diktatur: Anderes Erinnern in Spanien

Ein neues Gesetz soll die Franco-Diktatur aufarbeiten und die Opfer in den Mittelpunkt stellen. Erstmals wird die Verherrlichung des Regimes strafbar.

Eine Frau legt ein Skelett in einem Grab frei.

Untersuchung eines Massengrabs aus dem spanischen Bürgerkrieg (1936-1939) bei Granada im Jahr 2021 Foto: Ãlex Camara/NurPhoto/imago

MADRID taz | Die spanische Koalitionsregierung aus Sozialisten und Linksalternativen unter Pedro Sánchez hat am Dienstag ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die Franco-Diktatur aufarbeiten soll. Das „Gesetz des Demokratischen Gedenkens“ verspricht den Opfern des Bürgerkrieges in den 1930er Jahren und der anschließenden Diktatur, die bis zum Tod von General Francisco Franco 1975 dauerte, „Anerkennung und Wiedergutmachung“. „Das Gesetz stellt die Opfer der Diktatur in den Mittelpunkt“, erklärte der zuständige Minister, Félix Bolaños.

Opfer des Franquismus sind demnach alle, die „individuell oder kollektiv körperliche, moralische oder seelische Schäden, Sachschäden oder wesentliche Beeinträchtigungen ihrer Grundrechte“ erleiden mussten. Das neue Gesetz geht weit über das bisher gültige „Gesetz des historischen Gedenkens“ von 2007 hinaus, das vor allem dafür sorgte, dass franquistische Symbole und Straßennamen verschwanden.

Das neue Gesetz verurteilt den Staatsstreich gegen die Republik 1936 ausdrücklich. Franquistische Urteile gegen Kritiker der Diktatur werden für ungültig erklärt. Erstmals erkennt der Staat seine Verantwortung bei der Suche der nach wie vor über 100.000 Verschwundenen aus der Franco-Zeit an.

Innerhalb von vier Jahren soll eine Bestandsaufnahme gemacht und eine Gendatenbank erstellt werden, mit deren Hilfe die Familien der Opfer ihre Angehörigen finden und beisetzen können. Trotz des Amnestiegesetzes von 1978, das ebenso für Gegner der Diktatur wie für deren Schergen gilt, sollen Menschenrechtsverletzungen der Franco-Zeit und der drei Jahre bis zur Verabschiedung der demokratischen Verfassung untersucht werden.

Es sollen zwei Gedenktage eingerichtet werden: Am 31. Oktober, dem Tag des ersten Bombardements Madrids durch die Faschisten, soll aller Opfer des Bürgerkrieges gedacht werden; und am 8. Mai, dem Tag der Niederlage von Hitlerdeutschland, all denjenigen, die ins Exil mussten.

Verherrlichung wird strafbar

Das „Tal der Gefallenen“, eine Felskathedrale, in der bis zur Umbettung durch die Regierung Sánchez die Überreste des Diktators ruhten, soll zu einer zivilen Gedenkstätte werden. Das dortige Benediktinerkloster soll geschlossen werden. Die Angehörigen der in Felsgalerien bestatteten 30.000 Gefallenen beider Seiten können die Ihrigen auf einen Friedhof überführen lassen.

Mit dem neuen Gesetz wird erstmals auch die Verherrlichung des Franco-Regimes unter Strafe gestellt. Sobald es durch das Parlament ist, will die Regierung versuchen, die Franco-Stiftung, die bis heute mit staatlichen Geldern dem Diktator huldigt, zu verbieten. Leicht wird das nicht. Ausgerechnet einen Tag bevor das Kabinett das neue Gesetz verabschiedete, moderierte der Chef der konservativen Partido Popular, Pablo Casado eine Veranstaltung unter dem Titel „Eintracht, Verfassung und Patriotismus“, auf der ein Teilnehmer offen für die Franco-Putschisten Stellung nahm und die Republik für den Bürgerkrieg verantwortlich machte.

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