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Umgang mit IS-RückkehrernAnkunft von IS-Verdächtigen

Zwei Frauen, die im „Kalifat“ gelebt haben, sollen am Freitag aus der Türkei nach Deutschland abgeschoben werden. Haftbefehle gibt es nicht.

Syrien, Baguz, im Februar 2019: Angehörige von IS-Kämpfern auf dem Weg ins Flüchtlingslager Al-Hol Foto: Chris Huby/Le Pictorium/imago

Berlin taz | Die Türkei will am Freitag zwei Frauen nach Deutschland abschieben, die zeitweise beim sogenannten „Islamischen Staat“ in Syrien gelebt haben. Gegen beide wird ermittelt, ein Haftbefehl liegt aber nicht vor. Sie werden also erst mal auf freien Fuß kommen. Die eine von ihnen, eine 26-Jährige aus Niedersachsen, hat sich nach eigenen Angaben vom IS losgesagt. Sie war mit einem IS-Anhänger 2014 nach Syrien ausgereist, der Mann soll dort getötet worden sein.

Beide Frauen saßen im von Kurden kontrollierten Lager Ain Issa in Syrien ein. Als die Kurden infolge des türkischen Einmarsches in Syrien das Lager verließen, kamen sie frei. Auf dem Weg in die Türkei wurden sie festgenommen.

Die Türkei will zeitnah insgesamt elf inhaftierte Deutsche abschieben, die einen Bezug zum IS haben sollen. Bei zwei Frauen, die ebenfalls „im Kalifat“ gelebt haben, wird allerdings noch überprüft, ob die Kinder bei ihnen wirklich ihre leiblichen sind. Auch diese würden dann nach Deutschland kommen. Abschiebungen soll es auch in andere Länder geben, darunter die USA, Frankreich und Irland. Nach Angaben der deutschen Behörden ist der IS-Bezug nicht in allen Fällen geklärt.

Bereits am Donnerstag wurde nach Angaben des türkischen Innenministeriums eine siebenköpfige deutsch-irakische Familie aus Hildesheim nach Deutschland zurückgebracht. Die Familie aus dem salafistischen Milieu soll Anfang des Jahres in die Türkei gereist und bereits im März festgenommen worden sein.

CDU warnt vor Hysterie

Nach Aussagen der deutschen Behörden gibt es bislang keinen Hinweis, dass die Familie beim IS in Syrien war. Bilal B., ein bereits volljähriger Sohn, soll nach Informationen der taz aus dem Umfeld des „Deutschsprachigen Islamkreises Hildesheim“ (DIK) kommen, der 2017 verboten wurde. Zum DIK gehörte auch der Prediger Abu Walaa, der gemeinsam mit vier anderen Männern derzeit wegen des Verdachts, für den IS rekrutiert zu haben, vor dem Oberlandesgericht in Celle vor Gericht steht. Der NDR hatte zuerst darüber berichtet.

CDU-Innenexperte Armin Schuster hat vor Hysterie gewarnt und von Routinefällen gesprochen. Er würde die Familie zwar „nicht als ungefährlich bezeichnen“, sagte Schuster im Deutschlandfunk. Es handele sich aber um „keine hochkarätig schwerwiegenden Fälle“. Stephan Thomae, FDP-Innenpolitiker kritisierte, Deutschland sei unzureichend auf die Rückkehr von IS-Anhängern vorbereitet: „Man hat das Thema vor sich her geschoben.“ CSU-Innenminister Horst Seehofer hatte Anfang der Woche versprochen, jeder Einzelfall werde sorgfältig geprüft. „Wir werden alles tun, um zu verhindern, dass Rückkehrer mit Verbindungen zum IS zu einer Gefahr werden.“

Bleiben die Abgeschobenen auf freiem Fuß, werden sie von den Sicherheitsbehörden überwacht werden. Mit welchen Maßnahmen, wird im Einzelfall entschieden.

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4 Kommentare

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  • 9G
    93441 (Profil gelöscht)

    Man steht fassungslos vor der Tatsache, dass es offenbar in Deutschland keinen Straftatbestand darstellt, ein anderes Land zu invadieren, sich dort festzusetzen, die Einwohner zu vertreiben und mit einer Steinzeitislamideologie zu unterjochen. Party vorbei, alle wieder nach Hause und gut ist?



    Schon möglich, dass sie für uns keine Gefahr darstellen. Aber was ist mit dem, was sie bereits getan haben?

  • Zumindest bei der Frau, die sagt, sie habe sich vom IS losgelöst, müsste ein Haftbefehl doch auszustellen sein: Wegen Mitgliedschaft in einer terroritischen Vereinigung, oder?

  • Seit Amari wissen wir wie gut unsere Behörden auf diese Klientel vorbereitet sind. Wieviele Opfer sind denn diesemal eingeplant?