Umgang mit Amazons Alexa: Keine neuen Polizei-Befugnisse
Die Polizei brauche keine neuen Befugnisse zum Auslesen smarter Haushaltsgeräte, sagen die Innenminister. Die Polizei hat diese Möglichkeiten längst.
Immer mehr Haushaltsgeräte wie Fernseher und Kühlschränke sind mit dem Internet verbunden. Ihre Nutzung produziert nebenbei Daten, die im Gerät oder auf zentralen Servern gespeichert werden. Solche Daten sind auch für die Polizei interessant. Sie können zum Beispiel Indizien für die An- oder Abwesenheit an einem Tatort liefern. Wenn Kommunikation mit Geräten wie Alexa aufgezeichnet wird, kann sie also möglicherweise Aufschlüsse über den Aufenthaltsort bestimmter Personen liefern.
Das Land Schleswig-Holstein fand, dass die Polizei sich besser auf die Digitalisierung aller Lebensbereiche einstellen muss. Sie müsse in der Lage sein, „digitale Spuren zu erkennen, zu sichern und auszuwerten“, hieß es in einer Beschlussvorlage für die IMK. Die Polizei müsse hierzu „Kompetenzzentren“ aus Ermittlern und Informatikern bilden, wie es Schleswig-Holstein an seinem Landeskriminalamt vorgemacht hat. „Unsere Intention war, dass sich die Experten der Länder besser austauschen, wie man die neuen Möglichkeiten nutzt“, sagte der Kieler Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) am Rande der IMK.
Aus dem eher technischen Antrag wurde vor einer Woche dann aber eine große Medienwelle. Einige Journalisten glaubten, die Polizei solle hier neue Befugnisse erhalten, da es bisher aus Datenschutzgründen keine Rechtsgrundlage zur Auswertung smarter Haushaltsgeräte gebe. Reflexhaft protestieren Datenschützer und Oppositionspolitiker gegen die angeblichen Pläne der Innenminister.
Leichterer Zugriff auf Server im Ausland
Nun stellte Innenminister Horst Seehofer (CSU) jedoch klar: „Es geht hier nur um die Anwendung bestehender Rechtsgrundlagen.“ Und so steht es nun auch im Beschluss der IMK: „Dabei geht es um Dateninhalte, die aufgrund der heutigen rechtlichen Grundlagen bereits erhoben und gespeichert werden. Hierbei geht es nicht um die Schaffung neuer Eingriffsbefugnisse, wie beispielsweise zum Auslesen von Daten aus sogenannten Smart-Home-Geräten.“
Gesetzesänderungen sind aber auch gar nicht erforderlich. Soweit die Daten im smarten Gerät selbst gespeichert sind, kann dieses schon jetzt von der Polizei beschlagnahmt und ausgewertet werden. Das ist ähnlich wie bei der schon heute stattfindenden Beschlagnahmung von Smartphones, die Aufschluss über Gesprächskontakte geben. Auch wenn die Daten auf zentralen Servern liegen, können sie dort beschlagnahmt werden, wie etwa die Emails in einer Cloud der Telekom.
Schwieriger ist der Zugriff, wenn die Server der Betreiber im Ausland liegen. Bisher ist dann ein Rechtshilfe-Ersuchen erforderlich. Künftig soll aber die geplante EU-Verordnung über elektronische Beweismittel (e-evidence-VO) den Zugriff vereinfachen. Mit den USA will die EU zusätzlich ein Abkommen zum Zugriff auf elektronische Beweismittel schließen.
Auch für den heimlichen Zugriff auf smarte Homegeräte gibt es bereits Rechtsgrundlagen. Wenn Alexa so manipuliert wird, dass sie heimlich die Wohnung abhört, ist das ein „Großer Lauschangriff“, den CDU/CSU und SPD bereits 1998 eingeführt haben. Dieser kann auf Grundlage der Strafprozessordnung zur Strafverfolgung nach eienr Straftat eingesetzt werden. Die meisten Polizeigesetze erlauben den Lauschangriff aber auch zur Abwehr von zukünftigen Gefahren.
„Wir überwachen keine Kinderzimmer, wir überwachen keine Journalisten“, betonte Innenminister Seehofer, „wir bekämpfen nur Terroristen, Extremisten und Verbrecher.“
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