US-Zölle haben Folgen für Weihnachten: Trump erschwert transatlantisches Päckchenschicken
Die schärferen US-Zollregeln für den postalischen Warenversand haben auch Folgen für den privaten Geschenkeverkehr über den Atlantik.
Vorweihnachtszeit. Eine Frau möchte in einer Postfiliale in einem Berliner Randbezirk ein Paket abgeben. Für ihre Cousine in den USA. „Ich hoffe, die Angaben stimmen alle“, sagt die Frau hinterm Schalter. „Dieses Jahr spinnt der Zoll bei Päckchen, die nach Amerika sollen.“ Eine andere Kundin habe ihres schon zurückbekommen, eine „klitzekleine Kleinigkeit“ darin sei nicht aufgelistet gewesen.
Offenbar kein Einzelfall. In diesem Jahr gibt es viele Geschichten von Päckchen, die in die USA sollten, aber an den Absender zurückgingen. Im ersten Jahr von Donald Trumps zweiter Amtszeit, in der er Europa und den Rest der Welt mit Zöllen übersät hat, sind viele neue Regeln zu erfüllen. Da genügt es schon, wenn der Absender auf der Inhaltsliste nicht deklariert hat, dass ein Baby-Baumwollbody „made in UK“ ist – und schon bleibt das Päckchen hier.
Die DHL verweist auf eine US-Verordnung, die seit Ende August in Kraft ist. Damit strich Trump die Zollfreiheit für Warenimporte mit einem Wert von unter 800 US-Dollar. „Damit wird die katastrophale Gesetzeslücke geschlossen, die unter anderem dazu genutzt wurde, Zölle zu umgehen und tödliche synthetische Opioide sowie andere unsichere oder unter dem Marktpreis liegende Produkte, die amerikanischen Arbeitnehmern und Unternehmen schaden, in die Vereinigten Staaten einzuschleusen“, hieß es aus dem Weißen Haus.
Zeitweiser Versandstopp
Auf den Warenverkehr in die USA hatte diese Verordnung massive Auswirkungen. Die DHL und andere Logistikunternehmen stellten zeitweise den postalischen Warenversand in die USA ein. Laut der UN-Sonderbehörde für Post, UPU, wurden einen Monat nach Inkrafttreten rund 70 Prozent weniger Pakete verschickt als zuvor. Vom Lobbyverband Posteurop, in dem 53 europäische Postunternehmen organisiert sind, heißt es, es habe eine „extrem kurze Umsetzungsfrist und anfängliche Unklarheiten“ gegeben, die „erhebliche betriebliche und technische Auswirkungen“ hätten.
Dabei betrifft die Verordnung nur den postalischen Warenverkehr, also wenn US-Bürger sich im US-Ausland etwas bestellen. Privater Versand wie das Päckchen an die US-Verwandtschaft ist möglich – wenn der Inhalt als Geschenk deklariert ist und einen Gesamtwert von 100 US-Dollar (rund 85 Euro) nicht überschreitet.
Tipps fürs Versenden
Für viele ist das schon zu kompliziert. „Es gehen mehr private Pakete retour, die die Kunden in die USA schicken wollten, als vorher“, teilte ein DHL-Sprecher der taz mit. Vor allem, wenn die Zollangaben auf Privatkunden-Paketen unvollständig, falsch oder unleserlich sind.
Dabei reicht nicht aus, anzugeben, was alles im Paket ist. Der US-Zoll will auch Gewicht, Ursprungsland, Anzahl und Wert der versendeten Geschenke wissen. Den Babybody muss man also auch wiegen und angeben, dass er „made in UK“ ist. Die DHL rät dazu, das Päckchen online zu frankieren. Die Warnungen des Konzerns sind nicht ohne Eigennutz. Die empfindlichen Strafen, die bei falschen Zollangaben drohen, zahlt nämlich nicht der Kunde, sondern die DHL.
Immerhin bekommen Kunden ihr Päckchen mit einem Schreiben zurück, in dem die DHL einen zweiten, kostenfreien Versuch anbietet – wenn es vorher online frankiert wurde. Auf dass es diesmal seinen Weg in die USA findet.
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