US-Gericht veröffentlicht Dokumente: Klarnamen zum Epstein-Fall
Rund 170 Namen sind von einem US-Gericht im Fall Epstein veröffentlicht worden. Eine Nennung bedeutet zunächst nur, dass der Name im Prozess fiel.
Eine Nennung bedeutet nicht, dass die Person aktiver Teil des Missbrauchsnetzwerks um Epstein war, sondern zunächst nur, dass der Name in dem Zivilprozess fiel. Manche Personen der Liste sind beispielsweise auch Verwandte von Missbrauchsopfern Epsteins. Clinton, bisher im Prozess als „John Doe 36“ (etwa „Max Mustermann 36“) bezeichnet, hatte Medien zufolge gegen die Nennung seines Namens keinen Einspruch erhoben.
Jahrzehntelang soll der Missbrauch zahlreicher Minderjähriger auf Epsteins Anwesen in New York, Florida, Santa Fe und auf den Virgin Islands stattgefunden haben. Eine frühere Anklage gegen Epstein mündete in einen für den Unternehmer sehr vorteilhaften Deal, der ihn zum Symbol einer gesellschaftlichen Elite machte, die selbst mit Verbrechen durchkommt.
Zahlreiche Verschwörungstheorien
Epstein war im Juli 2019 festgenommen worden. Der bis in die höchsten Kreise vernetzte Geschäftsmann soll zahlreiche auch minderjährige Mädchen sexuell missbraucht haben. Rund einen Monat nach der Festnahme wurde Epstein im Alter von 66 Jahren tot in seiner Zelle gefunden. Sein Tod führte zu zahlreichen Gerüchten und Verschwörungstheorien.
Auch die Veröffentlichung der nun freigegebenen Dokumente hatte im Vorhinein für viele Spekulationen um Prominente geführt. In den vorliegenden Schriften wird auch der ehemalige Präsident Donald Trump genannt – jedoch lediglich im Kontext der Befragung einer Zeugin, die angab, zu Trump niemals sexuellen Kontakt gehabt zu haben.
Neu scheinen dagegen die Namensnennungen des „King of Pop“ Michael Jackson und des Astrophysikers Stephen Hawking zu sein. Aus ihnen scheint sich zumindest die einmalige Anwesenheit der Prominenten bei einer Veranstaltung Epsteins abzuleiten.
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