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Trubel im NSU-ProzessZweite Zschäpe-Aussage verzögert

Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess will sich am Donnerstag erneut einlassen. Zunächst kommt aber ein Befangenheitsantrag dazwischen.

Beate Zschäpe lauscht ihrem Anwalt Mathias Grasel. Sein Kollege Klemke stellte den Befangenheitsantrag. Foto: dpa

München taz | Eigentlich sollte der Donnerstag im Münchner NSU-Prozess wieder im Zeichen der Hauptangeklagten stehen. Eigentlich wollte sich Beate Zschäpe zum zweiten Mal zur Anklage äußern und die gut 50 Nachfragen des Gerichts zu ihrer Einlassung im Dezember beantworten. Eigentlich.

Denn bereits 15 Minuten nach Auftakt des Verhandlungstages kommt es zum offenen Streit im Saal – und einer zweistündigen Pause. Richter Manfred Götzl hatte zunächst einen BKA-Kommissar aufgerufen, der schildern sollte, wie er zum NSU-Bekennervideo ermittelte. Die Verteidiger von Zschäpe und die Anwälte des Mitangeklagten Ralf Wohlleben aber intervenieren umgehend: Zu wertend finden sie die Aussagen des Ermittlers.

Zwischen Richter Götzl und den Wohlleben-Verteidigern entspinnt sich darauf ein Streit. „Ich habe Ihnen noch nicht das Wort erteilt“, poltert Götzl. Die Anwälte reagieren ihrerseits gereizt und bitten um eine Unterbrechung. Dann verlangen sie eine zweistündige Pause. „Wir wollen ein Ablehnungsgesuch gegen Sie schreiben“, sagt Wohlleben-Verteidiger Olaf Klemke. Götzl gewährt die Zeit, die Strafprozessordnung lässt ihm keine andere Wahl.

Nun soll es erst am Mittag weitergehen. Ob Zschäpe dann noch aussagt, ist zweifelhaft. Nur schriftlich wollte sie auf die Fragen des Gerichts eingehen, die Antworten von ihrem Anwalt verlesen lassen. Eine gute Stunde hatte dieser dafür anberaumt. Das aber steht nun auf der Kippe.

Befangenheitsanträge bisher erfolglos

Denkbar ist, dass Zschäpe am Nachmittag noch „aussagen“ kann. Denkbar aber ist auch, dass nach dem Vortrag des Befangenheitsantrags durch die Wohlleben-Anwälte der Prozess erst einmal unterbrochen wird. Die Zschäpe-Antworten, sie könnten dann frühstens in der kommenden Woche erfolgen.

Grundsätzlich gefährden wird der Vorstoß der Wohlleben-Anwälte den NSU-Prozess wohl nicht. Bereits mehrfach gab es dort Befangenheitsanträge gegen die Richter – bisher allesamt erfolglos.

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